Markus Söder fordert in einem Interview mit der Bild. Der CSU-Chef warnt vor einer Diskussion über die Lockerung der Maßnahmen und fordert ein riesiges Konjunkturprogramm mit Steuersenkungen.
https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/corona-markus-soede-im-interview-nach-der-krise-steuern-fuer-alle-senken-69849978,view=conversionToLogin.bild.html?ref=fbpa&fbclid=IwAR17DpDXqbuh7in8ocYz2H17SLHDtZc45Xgj5DSnXe7kmCDciOoohGkR__o
Auf dem Bild Markus Söder
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/6/61/Markus_S%C3%B6der_%282020-01-29%29_%28cropped%29.jpg
Die Forderung bedeutet, dass die derzeitige Grundgesetzliche Regelung abgeschafft werden soll. Die CSU war bis jetzt für die Schuldenbremse. Alles was über 1,5 % des BIP an Schulden gemacht wird muss laut Grundgesetz wieder zurückgeführt werden. So steht es in Artikel 115 GG Investitionsbeihilfen zur Modernisierung der Wirtschaft und große Zuschüsse zu Fortbildungsmaßnahmen sind richtig. Ertragssteuern zu senken bringt wenig, da in den Zeiten eh wenig verdient wird. Hier Artikel 115 GG (1) Die Aufnahme von Krediten sowie die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen Rechnungsjahren führen können, bedürfen einer der Höhe nach bestimmten oder bestimmbaren Ermächtigung durch Bundesgesetz.
(2) Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Diesem Grundsatz ist entsprochen, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten. Zusätzlich sind bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung die Auswirkungen auf den Haushalt im Auf- und Abschwung symmetrisch zu berücksichtigen. Abweichungen der tatsächlichen Kreditaufnahme von der nach den Sätzen 1 bis 3 zulässigen Kreditobergrenze werden auf einem Kontrollkonto erfasst; Belastungen, die den Schwellenwert von 1,5 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt überschreiten, sind konjunkturgerecht zurückzuführen. Näheres, insbesondere die Bereinigung der Einnahmen und Ausgaben um finanzielle Transaktionen und das Verfahren zur Berechnung der Obergrenze der jährlichen Nettokreditaufnahme unter Berücksichtigung der konjunkturellen Entwicklung auf der Grundlage eines Konjunkturbereinigungsverfahrens sowie die Kontrolle und den Ausgleich von Abweichungen der tatsächlichen Kreditaufnahme von der Regelgrenze, regelt ein Bundesgesetz. Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, können diese Kreditobergrenzen auf Grund eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages überschritten werden. Der Beschluss ist mit einem Tilgungsplan zu verbinden. Die Rückführung der nach Satz 6 aufgenommenen Kredite hat binnen eines angemessenen Zeitraumes zu erfolgen.https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_115.html
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Auf dem Bild Markus Söder
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/6/61/Markus_S%C3%B6der_%282020-01-29%29_%28cropped%29.jpg
Die Forderung bedeutet, dass die derzeitige Grundgesetzliche Regelung abgeschafft werden soll. Die CSU war bis jetzt für die Schuldenbremse. Alles was über 1,5 % des BIP an Schulden gemacht wird muss laut Grundgesetz wieder zurückgeführt werden. So steht es in Artikel 115 GG Investitionsbeihilfen zur Modernisierung der Wirtschaft und große Zuschüsse zu Fortbildungsmaßnahmen sind richtig. Ertragssteuern zu senken bringt wenig, da in den Zeiten eh wenig verdient wird. Hier Artikel 115 GG (1) Die Aufnahme von Krediten sowie die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen Rechnungsjahren führen können, bedürfen einer der Höhe nach bestimmten oder bestimmbaren Ermächtigung durch Bundesgesetz.
(2) Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Diesem Grundsatz ist entsprochen, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten. Zusätzlich sind bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung die Auswirkungen auf den Haushalt im Auf- und Abschwung symmetrisch zu berücksichtigen. Abweichungen der tatsächlichen Kreditaufnahme von der nach den Sätzen 1 bis 3 zulässigen Kreditobergrenze werden auf einem Kontrollkonto erfasst; Belastungen, die den Schwellenwert von 1,5 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt überschreiten, sind konjunkturgerecht zurückzuführen. Näheres, insbesondere die Bereinigung der Einnahmen und Ausgaben um finanzielle Transaktionen und das Verfahren zur Berechnung der Obergrenze der jährlichen Nettokreditaufnahme unter Berücksichtigung der konjunkturellen Entwicklung auf der Grundlage eines Konjunkturbereinigungsverfahrens sowie die Kontrolle und den Ausgleich von Abweichungen der tatsächlichen Kreditaufnahme von der Regelgrenze, regelt ein Bundesgesetz. Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, können diese Kreditobergrenzen auf Grund eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages überschritten werden. Der Beschluss ist mit einem Tilgungsplan zu verbinden. Die Rückführung der nach Satz 6 aufgenommenen Kredite hat binnen eines angemessenen Zeitraumes zu erfolgen.https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_115.html
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