Freitag, 17. April 2020

Artikel 115 Grund Gesetz.Soll er nach der Coronakrise bleiben

Haben sie sich schon mal Gedanken gemacht wie das was über 1,5% des BIP ist wieder zurückgeführt werden soll? Oder soll die Regelung abgeschafft werden. Das wird im Juni wenn Coronavirus in den Hintergrund tritt diskutiert werden. Machen sie sich schon mal Gedanken darüber.

Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Diesem Grundsatz ist entsprochen, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten. Zusätzlich sind bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung die Auswirkungen auf den Haushalt im Auf- und Abschwung symmetrisch zu berücksichtigen. Abweichungen der tatsächlichen Kreditaufnahme von der nach den Sätzen 1 bis 3 zulässigen Kreditobergrenze werden auf einem Kontrollkonto erfasst; Belastungen, die den Schwellenwert von 1,5 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt überschreiten, sind konjunkturgerecht zurückzuführen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Gerne könnt ihr mir eine Nachricht hinterlassen.