Montag, 13. April 2020

Bei der Verfasssungsbeschwerde muss man selbst, unmittelbar und gegenwärtig betroffen sein

Man muss selbst,gegenwärtig und unmittelbar betroffen sein. Für andere geht nicht.Deswegen kann ich auch nicht gegen den verfassungswidrigen Kindergeldbescheid klagen,weil ich keine Kinder habe.Das Kindergeld muss mindestens so hoch sein wie das Sozialgeld bei Hartz IV.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/04/qk20200410_1bvq003020.html?fbclid=IwAR00TuUDcgN8dnSTkDG-ndrMJolzJQ0yAllCzcTiijBwtmgZul9MKfT0nSc

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