Man muss selbst,gegenwärtig und unmittelbar betroffen sein. Für andere geht nicht.Deswegen kann ich auch nicht gegen den verfassungswidrigen Kindergeldbescheid klagen,weil ich keine Kinder habe.Das Kindergeld muss mindestens so hoch sein wie das Sozialgeld bei Hartz IV.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/04/qk20200410_1bvq003020.html?fbclid=IwAR00TuUDcgN8dnSTkDG-ndrMJolzJQ0yAllCzcTiijBwtmgZul9MKfT0nSc
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/04/qk20200410_1bvq003020.html?fbclid=IwAR00TuUDcgN8dnSTkDG-ndrMJolzJQ0yAllCzcTiijBwtmgZul9MKfT0nSc
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