Freitag, 17. April 2020

#Coronavirus Maskenpflicht jetzt in Sachsen. Von mir bereits Mitte März per Petition gefordert.

So jetzt Sachsen die von mir in der Petition von Mitte März geforderte Mundschutzpflicht eingeführt.
Gutachter müssen jetzt herausfinden, wieviele Menschen in Deutschland sich nicht angesteckt hätten und oder gestorben wären, wenn diese bereits vor 4 Wochen eingeführt worden wär.
Daraus resultiert dann die Ziffer wieviele fahrlässige Körperverletzungen und fahrlässige Tötungen durch Unterlassen von Maßnahmen zum der Bevölkerung die Regierung zu verantworten hat.
Die Verpflichtung zur Mundschutzpflicht greift nicht so stark in die Grundrechte ein wie z.B. eine Ausgangssperre. Artikel 2 Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Berufsausübung Artikel 12 Versammlungsfreiheit Artikel 8 werden davon nicht oder kaum berührt.
Ebenfalls die Einreisebeschränkung mit 14 tätiger Quarantäne und Test um das Importieren der Fälle zu verhindern, schränkt nur die Betroffenen ein. Das Abriegeln von Brennpunkten schränkt dieses Gebiet ein nicht aber Restdeutschland.
Desweiteren die Desinfektionsmaßnahmen des privaten, öffentlichen Bereiches und des Geldes.
Das schränkt Grundrechte fast nicht ein.

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