https://www.nbim.no/?fbclid=IwAR2Zq6qa1aXcSsn9HixOqhnCn1wFhX6Bw9TNCV7Q19lwVZaCuW1-I3-VVN8
Ich möchte aufgrund der derzeitigen Diskussion um die finanziellen Schwierigkeiten bei der Staatsfinanzierung und den steigenden Zinsen der Staatsanleihen auf unseren Rentenpensionsfonds mit dem 5 % Rentenpensionsfondssatz aufmerksam machen. Er löst das Problem nämlich mit seinen positiven Nebenwirkungen. Durch das Aktienvermögen sieht der Anleihemarkt Sicherheiten, so dass die Kreditwürdigkeit erhalten bleibt. Der Rentenpensionsfonds ist eine etwas andere Möglichkeit auf nationaler Ebene wie der ESM auf europäischer Ebene Stabilität zu gewährleisten.
Ich möchte aufgrund der derzeitigen Diskussion um die finanziellen Schwierigkeiten bei der Staatsfinanzierung und den steigenden Zinsen der Staatsanleihen auf unseren Rentenpensionsfonds mit dem 5 % Rentenpensionsfondssatz aufmerksam machen. Er löst das Problem nämlich mit seinen positiven Nebenwirkungen. Durch das Aktienvermögen sieht der Anleihemarkt Sicherheiten, so dass die Kreditwürdigkeit erhalten bleibt. Der Rentenpensionsfonds ist eine etwas andere Möglichkeit auf nationaler Ebene wie der ESM auf europäischer Ebene Stabilität zu gewährleisten.
Hier nochmal unser Programm Rentenpensionsfonds
- Niedrige Zinsen
Sollte es zu einer Finanzkrise wie in Griechenland kommen, wo 7 % Zinsen für die Staatsanleihen am Kapitalmarkt gezahlt werden mussten, können die Aktien verkauft werden und die Rentenversicherungsanstalt leiht dem Staat zu 7 % Zinsen Geld. Dadurch wird der Bundeszuschuss zu Rentenversicherung stark sinken und das Haushaltsdefizit sinkt stark. Die Dividendenrendite beträgt ca. 2,5 %. Daraus ergibt sich dann eine höhere Rendite von 7 % minus 2,5 % von 4,5 %. Bei 1.000 Milliarden Euro (Fondvermögen) würde dann der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung 45 Milliarden Euro weniger sein.
Die Wertpapiere dienen auch als Sicherheit so dass es erst gar nicht zu so hohen Zinsen kommen würde. Die Ratingagenturen werden somit die Bonität auf höchste Qualität AAA raten.
Somit sinken die Staatsausgaben durch niedrigere Zinsen.
2. Antizyklische Wirtschaftspolitik ist möglich
Bei Rezessionen wie z.B. im Jahr 2009 wird der 5% Rentenpensionsfondssatz ausgesetzt und die Lohnnebenkostengesamtbelastung sinkt von 43 % auf 38 %. So ist antizyklische Politik möglich.
3. Kriegsfall Militäretat
Sollte es zu einem Kriegsfall in 20 Jahren kommen muss der Militäretat von derzeit 43 Milliarden Euro extrem erhöht werden.
Dann müsste der Pensionsfonds verkauft werden und die Bundeswehr könnte 2 Jahre lang mit jeweils zusätzlich zum normalen Wehretat um 600 Milliarden Euro 2 Jahre lang aufgerüstet werden.
4. Durch die Beteiligung an Unternehmen ist es möglich Einfluss auszuüben um diese mit ihrem Körperschaftssteuersitz ins Inland zu bekommen. Es findet eine Sozialisierung statt.
V. Sozialversicherungspolitik (Rente, Krankenkasse, Pflege)
https://www.nbim.no/ (Gouvernment Pension Fund - Global)
Unser Vorbild, wenn auch mit einer etwas anderer Geldanlageform, ist der Norwegische Pensionsfonds (Gouvernment Pension Fund - Global) mit einem Volumen von mittlerweile 954,07 Milliarden Dollar. Dieser wird und wurde durch die Einnahmen aus Rohstoffverkäufen (Öl, Gas) angespart. Haben wir in Deutschland leider nicht. Die Norweger haben in Zukunft kein Problem ihre Renten und Pensionen bezahlen zu können.
1. Einführung eines 5% Rentenpensionsfonds. Das Geld wird in einen MSCI World Aktienindex angelegt und die Dividendeneinnahme den Rentenversicherungseinnahmen hinzugefügt. Dividendenrendite ca 2,5 %
Nach 20 Jahren sind dann nach heutigem Geldwert 1200 Milliarden Euro eingezahlt. Sollte es zu einer Finanzkrise wie in Griechenland kommen, wo in der Vergangenheit 7 % Zinsen für die Staatsanleihen am Kapitalmarkt gezahlt werden mussten, können die Aktien verkauft werden und die Rentenversicherungsanstalt leiht dem Staat zu 7 % Zinsen Geld. Dadurch wird der Bundeszuschuss zu Rentenversicherung stark sinken und das Haushaltsdefizit sinkt stark.
Die Wertpapiere dienen auch als Sicherheit so dass es erst gar nicht zu so hohen Zinsen kommen würde. Die Ratingagenturen werden somit die Bonität auf höchste Qualität AAA raten.
Heute ist die Finanzierung der Rente wie folgt. Rentensumme ca. 293 Milliarden Euro. Davon 224 Milliarden Euro Beitragseinnahmen. Bundeszuschuss zur Rentenversicherung 69 Milliarden Euro. Siehe Link. Der Rentenversicherungssatz beträgt derzeit 18,6% bei 224 Milliarden Euro Einnahme d.h. 12 Milliarden Euro Einnahme pro Versicherungspunkt.
Was bei der Information durch die Rentenversicherungsanstalt nicht aufgeführt ist sind Bundeszuschuss an die Knappschaft: 5,2 Mrd. € Erstattung für AAÜG: 5,0 Mrd. € Beiträge für Kindererziehungszeiten 12,5 Mrd. €. Die kommen noch hinzu.
Heute Finanzierung der Rente: 293 Milliarden Euro Gesamtausgaben
69 Milliarden Euro Bundeszuschuss zur Rentenversicherung. Ca. 23,5 % der Gesamtsumme.
224 Milliarden Euro aus Rentenversicherungsbeiträgen Das sind dann 76,5 % der Gesamtsumme.
In 20 Jahren wird mit Rentenpensionsfonds die Finanzierung der Rente ungefähr so aussehen. (Nachheutigem Geldwert.) 293 Milliarden Euro Gesamtausgaben.
30 Milliarden Euro kommen aus dem Rentenpensionsfonds Ca.10 % (Neu) der Gesamtsumme.
69 Milliarden Euro Bundeszuschuss zur Rentenversicherung. Ca. 23,5 % (Unverändert) der Gesamtsumme.
194 Milliarden Euro aus Rentenversicherungsbeiträgen Das sind dann 66,5 % (stark gesunken) der Gesamtsumme.
Nach 80 Jahren ist das kleine Paradies erreicht. Dann sieht die Finanzierung der Rente nach heutigem Geldwert wie folgt aus.
120 Milliarden Euro kommen aus dem Rentenpensionsfonds Ca. 41 % der Gesamtsumme
0 Milliarden Euro Bundeszuschuss zur Rentenversicherung. 0 % (nicht mehr vorhanden in der Gesamtsumme.) =>hohes steuerliches Entlastungspotential
173 Milliarden Euro aus den Rentenversicherungsbeitragseinnahmen Das sind 59 % der Gesamtsumme.
So werden die weniger werdenden Beitragszahlungen durch weniger Beitragszahler durch den Demografischen Wandel einigermaßen kompensiert.
Für die Beamten wird ein Beamtenpensionsfonds eingerichtet der aus dem ausgeschütteten Gewinn der Bundesbank aufgebaut wird.
Wichtig ist auch, dass die Verfassungswidrigkeit der Rente, damit verhindert wird. Diejenigen die nach 1970 geboren sind werden weniger an Rente ausgezahlt bekommen als diese eingezahlt haben. Dies ist dann Verfassungswidrig. Dadurch, dass bis 67 gearbeitet werden soll wird länger und damit mehr eingezahlt, dass macht es erst verfassungswidrig. Es muss jetzt und auch in 30 Jahren bis 66 grundsätzlich gearbeitet werden. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat vor zu starken Kürzungen in der Rentenversicherung gewarnt. Mi. 29.10.2003 - Es könnte verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen, wenn Beitragszahlungen und Versicherungsleistungen in ein Missverhältnis geraten würden, sagte Papier zur Eröffnung der 35. Richterwoche am Bundessozialgericht in Kassel. Auf das derzeit im Bundestag diskutierte Rentenreformvorhaben der Bundesregierung ging er allerdings nicht direkt ein. Das Verfassungsgericht habe seit 1980 in mehreren Entscheidungen den Eigentumsschutz bei Renten und Rentenanwartschaften betont, sagte Papier. Das schließe Kürzungen zwar nicht aus. Sie dürften jedoch nicht ein solches Ausmaß erreichen, dass die Rendite auf die eingezahlten Beiträge auf null oder sogar ins Minus sinke. Wegen des Bestandsschutzes sei auch ein grundsätzlicher Systemwechsel zu einer steuerfinanzierten Grundversorgung nur für diejenigen Menschen möglich, die noch keine Rentenbeiträge gezahlt und damit noch keine Ansprüche erworben hätten. Die Bundesregierung hat beschlossen, dass es im kommenden Jahr keine Rentenerhöhung geben wird. Zudem hat sie angekündigt, in einer umfassenden Rentenreform einen Faktor einzuführen, der den Anstieg der Renten dämpft. Es sei bedenklich und eine faktische Entdemokratisierung, immer öfter Expertengremien wie die Hartz- oder Rürup-Kommission einzusetzen, kritisierte Papier. Diese demokratisch nicht legitimierten Kommissionen repräsentierten nicht nur Sachverstand, sondern vor allem auch Lobby-Interessen. "Damit gewinnt ein sehr selektiver Kreis von Personen zu großen Einfluss." Denn die Gremien würden nicht einberufen, um die Grundlagen für Entscheidungen zu erarbeiten, sondern ihnen werde faktisch die Entscheidung überlassen. Der eigentlich zuständige Bundestag laufe so Gefahr, zur reinen Ratifizierungsinstanz. Grundgesetzlicher Schutz der Renten - rentenreform-alternative.de www.rentenreform-alternative.de
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