Sonntag, 13. Dezember 2020

Kanzlerin Merkel nach Corona-Gipfel: „Wie es im Januar weitergeht, könne...

Michael Tryzna                                                     Kassel, 13.12.2020

Hafenstraße 35

34125 Kassel


Deutscher Bundestag

Platz der Republik 1

11011 Berlin


Petition nach Artikel 17 GG zur Errettung Deutschlands!


Sehr geehrte Damen und Herren!

Leider haben sie die Maßnahmen aus meinen letzten Petitionen nicht umgesetzt. Deshalb haben sie tausende von Toten auf dem Gewissen. Das wäre nicht passiert, wenn sie meine Maßnahmen umgesetzt hätten. Ich habe mitbekommen sie wollen sich am Sonntag wieder treffen um weitere Maßnahmen zu beschließen.

Setzen sie erstmal Sachen um die Grundrechte nicht oder nur für wenige einschränken. Denken sie an rechtswissenschaftliche Diskussion und Prozesse die auf sie zu kommen. 

Außerdem besteht bei ihnen der Wunsch auf Einheitlichkeit im Bundesgebiet.


Diese Maßnahmen gelten immer solange die Pandemie besteht und sind Maßnahmen die die Grundrechte nicht oder in der Masse der Bevölkerung die Grundrechte nicht einschränken. 

Allgemeine Maßnahmen zu den üblichen "AHA" Regeln

1. Verteilung und Verpflichtung zur Tragung von ffp2 Masken. Bessere Schutzwirkung als bei Alltagsmasken. Es wird weniger Infektionen geben. Keine weitere Grundrechtseinschränkung und keine Kontaktbeschränkung


2. Verpflichtung zu Luftfilteranlagen in öffentlichen Gebäuden (z.B. in Schulen)
Dies ist auch keine Grundrechtseinschränkung oder Kontaktbeschränkung, senkt aber die Virenbelastung in der Luft und damit das Infektionsrisiko!

3. Es darf nur in das Bundesland eingereist werden, wenn dort der Arbeitsort oder Wohnort ist. Hier wird die Freizügigkeit eingeschränkt aber das importieren des Virus aus dem Ausland oder anderem Bundesland verhindert.

4. Die Verpflichtung zur Coronaapp Tracing app, wo die Daten an das Gesundheitsamt weiter gegeben werden und dadurch die Menschen in Quarantäne geschickt werden können, wenn Kontakt zu infizierten Personen bestanden haben. Die Gesundheitsämter können das erst Tage später und bei einer Inzidenz von über 50 wird das aufgrund der Masse nicht mehr geschafft. 

5. Taxi Gutscheine, gesonderter ÖPNV für über 60 jährige um diese zu schützen. Für diese Personengruppe gesonderte Öffnungszeiten im Geschäft.

Einheitliche Regelungen im Bundesgebiet

Ausgangssperren die 24 Stunden am Tag gelten sind entscheidend. Haus verlassen nur zur Arbeit, Arzt/Apotheke, und Lebensmittel einkaufen das Haus!
Nur Geschäfte schließen ohne Ausgangssperre bringt nichts, da ansonsten wie bei der ersten Welle die Bayern zum einkaufen nach Hessen kommen und das Virus gleich mitbringen. Oder jetzt in Sachsen nach Tschechien gefahren wird.

Bundeseinheitliche Regelungen bei den Inzidenzen

Inzidenz bis 50
Es gelten die "AHA"regeln plus Punkte 1-5

Inzidenz ab 50
Es gelten die "AHA"regeln plus Punkte 1-5 plus das was jetzt ist lockdown light

Inzidenz ab 100
Es gelten die "AHA"regeln plus Punkte 1-5 plus Ausgangssperre harter Lockdown. Alle Geschäfte bis auf Lebensmittelmarkt und Apotheken zu.

Impfstoff ab Januar
Ergebnisse aus den USA und Großbritannien prüfen, wo jetzt schon geimpft wird. 

Entspannung der Situation bis März erreichen, d.h. soviel wie möglich erst über 80 jährige, dann über 70 jährige und dann über 60 jährige impfen. 
Die Anzahl der schweren Verläufen wird stark sinken. Die Triage Gefahr die jetzt in Sachsen aktuell ist wird abgewendet. 
Aufgeschobene Operationen können wieder durchgeführt werden. 

Bei dem Impfstoff ist darauf zu prüfen, ob dieser nur verhindert dass es einen symptomischen Verlauf gibt und weiter Ansteckungsgefahr besteht. Das ist besonders wichtig beim Kranken- und Altenpflegepersonal. Wenn diese durch Impfung trotzdem infiziert werden können asymptomisch sind und andere anstecken können wäre das fatal. 
Alle zugelassenen Impfstoffe sind genau zu prüfen.
Es muss genau überlegt werden, wie im März mit den Schutzmaßnahmen Verfahren werden soll, wenn die über 60 jährigen geimpft sind. Wenn die Schutzmaßnahmen weg sind werden die Infektionszahlen explodieren.
Genug Personal fürs Impfen ist das Entscheidende 
Impfdosen gibt es genug. Es sollten jeden Tag 100.000 Menschen geimpft werden können. 
Ärzte müssen Überstunden machen und aus dem Ruhestand geholt werden. Bundeswehrärzte einsetzen. Da genug Impfstoff da ist kann das Krankenhauspersonal sich selber impfen. Die Bundeswehr kann das auch durch die eigenen Ärzte.


Mit freundlichen Grüßen der Schwarz-Weißen Gründer heute MTP

Michael Tryzna





BioNTech bekommt 375 Millionen Förderung vom Steuerzahler und möchte Deutschland nicht genug Impfstoff liefern! Unverschämtheit

 BioNTech bekommt 375 Millionen Förderung vom Steuerzahler und möchte Deutschland nicht genug Impfstoff liefern! Unverschämtheit


Wie Spahn und Karliczek am Dienstag bekanntgaben, fördert die Bundesregierung die Impfstoffentwickler BioNTech aus Mainz mit 375 Millionen Euro.https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/themenseite-forschung/corona-impfstoff-1787044


Nun lese ich:

Demnach sollen bis Ende Januar drei bis vier Millionen Impfdosen von Biontech und Pfizer zur Verfügung stehen. Bei diesem Impfstoff muss jeder Impfling zweimal geimpft werden, um den kompletten Schutz zu erhalten.

https://www.gmx.net/magazine/news/coronavirus/deutschland-erhaelt-januar-millionen-impfdosen-35349718


Das bedeutet, das Anfang Januar wo die Impfungen beginnen sollen keine großen Kapazitäten zur Verfügung stehen sollen, sondern erst Ende Januar 3 bis 4 Millionen. 

Da 2 Impfdosen pro Impfung gebraucht werden können nur 1,5 Millionen bis 2 Millionen Menschen geimpft werden. Da zwischen den Impfungen 3 Wochen liegen sollen können bis Ende Februar von den 8 Millionen Hochrisikogruppe nur 1/4 geimpft werden. Das bedeutet  das sterben geht weiter. Die Beschränkungen gehen weiter.

Die Zahlungen an die Unternehmen gehen weiter. Das kostet über 20 Milliarden Euro pro Monat.

Den USA und  Großbritannien sollen in dem Zeitraum zig Millionen Dosen zur Verfügung gestellt werden

Irgendwie müssen die 375 Millionen Euro die hier investiert worden, damit der Impfstoff entstehen kann wovon die ganze Welt profitiert sich für Deutschland positiv auswirken und nicht negativ!


Da können sie mal sehen wie die Bundesregierung Deutsche Interessen vertritt!




Samstag, 12. Dezember 2020

Corona: Pressebriefing des Robert Koch-Instituts




Ich bin enttäuscht vom Robert Koch Institut

Wieler spricht immer von AHA Regeln. A für Alltagsmaske. ffp2 Maske wäre richtig. Weitere Vorschläge kommen da nicht. Immerhin sagt er man müsste die Kontakte um mindestens 60% reduzieren.
Da das rki keine Anweisung gibt mache ich das!



Michael Tryzna                                                     Kassel, 13.12.2020

Hafenstraße 35

34125 Kassel


Deutscher Bundestag

Platz der Republik 1

11011 Berlin


Petition nach Artikel 17 GG zur Errettung Deutschlands!


Sehr geehrte Damen und Herren!

Leider haben sie die Maßnahmen aus meinen letzten Petitionen nicht umgesetzt. Deshalb haben sie tausende von Toten auf dem Gewissen. Das wäre nicht passiert, wenn sie meine Maßnahmen umgesetzt hätten. Ich habe mitbekommen sie wollen sich am Sonntag wieder treffen um weitere Maßnahmen zu beschließen.

Setzen sie erstmal Sachen um die Grundrechte nicht oder nur für wenige einschränken. Denken sie an rechtswissenschaftliche Diskussion und Prozesse die auf sie zu kommen. 

Außerdem besteht bei ihnen der Wunsch auf Einheitlichkeit im Bundesgebiet.


Diese Maßnahmen gelten immer solange die Pandemie besteht und sind Maßnahmen die die Grundrechte nicht oder in der Masse der Bevölkerung die Grundrechte nicht einschränken. 

Allgemeine Maßnahmen zu den üblichen "AHA" Regeln

1. Verteilung und Verpflichtung zur Tragung von ffp2 Masken. Bessere Schutzwirkung als bei Alltagsmasken. Es wird weniger Infektionen geben. Keine weitere Grundrechtseinschränkung und keine Kontaktbeschränkung


2. Verpflichtung zu Luftfilteranlagen in öffentlichen Gebäuden (z.B. in Schulen)
Dies ist auch keine Grundrechtseinschränkung oder Kontaktbeschränkung, senkt aber die Virenbelastung in der Luft und damit das Infektionsrisiko!

3. Es darf nur in das Bundesland eingereist werden, wenn dort der Arbeitsort oder Wohnort ist. Hier wird die Freizügigkeit eingeschränkt aber das importieren des Virus aus dem Ausland oder anderem Bundesland verhindert.

4. Die Verpflichtung zur Coronaapp Tracing app, wo die Daten an das Gesundheitsamt weiter gegeben werden und dadurch die Menschen in Quarantäne geschickt werden können, wenn Kontakt zu infizierten Personen bestanden haben. Die Gesundheitsämter können das erst Tage später und bei einer Inzidenz von über 50 wird das aufgrund der Masse nicht mehr geschafft. 

5. Taxi Gutscheine, gesonderter ÖPNV für über 60 jährige um diese zu schützen. Für diese Personengruppe gesonderte Öffnungszeiten im Geschäft.

Einheitliche Regelungen im Bundesgebiet

Ausgangssperren die 24 Stunden am Tag gelten sind entscheidend. Haus verlassen nur zur Arbeit, Arzt/Apotheke, und Lebensmittel einkaufen das Haus!
Nur Geschäfte schließen ohne Ausgangssperre bringt nichts, da ansonsten wie bei der ersten Welle die Bayern zum einkaufen nach Hessen kommen und das Virus gleich mitbringen. Oder jetzt in Sachsen nach Tschechien gefahren wird.

Bundeseinheitliche Regelungen bei den Inzidenzen

Inzidenz bis 50
Es gelten die "AHA"regeln plus Punkte 1-5

Inzidenz ab 50
Es gelten die "AHA"regeln plus Punkte 1-5 plus das was jetzt ist lockdown light

Inzidenz ab 100
Es gelten die "AHA"regeln plus Punkte 1-5 plus Ausgangssperre harter Lockdown. Alle Geschäfte bis auf Lebensmittelmarkt und Apotheken zu.

Impfstoff ab Januar
Ergebnisse aus den USA und Großbritannien prüfen, wo jetzt schon geimpft wird. 

Entspannung der Situation bis März erreichen, d.h. soviel wie möglich erst über 80 jährige, dann über 70 jährige und dann über 60 jährige impfen. 
Die Anzahl der schweren Verläufen wird stark sinken. Die Triage Gefahr die jetzt in Sachsen aktuell ist wird abgewendet. 
Aufgeschobene Operationen können wieder durchgeführt werden. 

Bei dem Impfstoff ist darauf zu prüfen, ob dieser nur verhindert dass es einen symptomischen Verlauf gibt und weiter Ansteckungsgefahr besteht. Das ist besonders wichtig beim Kranken- und Altenpflegepersonal. Wenn diese durch Impfung trotzdem infiziert werden können asymptomisch sind und andere anstecken können wäre das fatal. 
Alle zugelassenen Impfstoffe sind genau zu prüfen.
Es muss genau überlegt werden, wie im März mit den Schutzmaßnahmen Verfahren werden soll, wenn die über 60 jährigen geimpft sind. Wenn die Schutzmaßnahmen weg sind werden die Infektionszahlen explodieren.
Genug Personal fürs Impfen ist das Entscheidende 
Impfdosen gibt es genug. Es sollten jeden Tag 100.000 Menschen geimpft werden können. 
Ärzte müssen Überstunden machen und aus dem Ruhestand geholt werden. Bundeswehrärzte einsetzen. Da genug Impfstoff da ist kann das Krankenhauspersonal sich selber impfen. Die Bundeswehr kann das auch durch die eigenen Ärzte.


Mit freundlichen Grüßen der Schwarz-Weißen Gründer heute MTP

Michael Tryzna

Michael Tryzna                                                     Kassel, 13.12.2020

Hafenstraße 35

34125 Kassel


Deutscher Bundestag

Platz der Republik 1

11011 Berlin


Petition nach Artikel 17 GG zur Errettung Deutschlands!


Sehr geehrte Damen und Herren!

Leider haben sie die Maßnahmen aus meinen letzten Petitionen nicht umgesetzt. Deshalb haben sie tausende von Toten auf dem Gewissen. Das wäre nicht passiert, wenn sie meine Maßnahmen umgesetzt hätten. Ich habe mitbekommen sie wollen sich am Sonntag wieder treffen um weitere Maßnahmen zu beschließen.

Setzen sie erstmal Sachen um die Grundrechte nicht oder nur für wenige einschränken. Denken sie an rechtswissenschaftliche Diskussion und Prozesse die auf sie zu kommen. 

Außerdem besteht bei ihnen der Wunsch auf Einheitlichkeit im Bundesgebiet.


Diese Maßnahmen gelten immer solange die Pandemie besteht und sind Maßnahmen die die Grundrechte nicht oder in der Masse der Bevölkerung die Grundrechte nicht einschränken. 

Allgemeine Maßnahmen zu den üblichen "AHA" Regeln

1. Verteilung und Verpflichtung zur Tragung von ffp2 Masken. Bessere Schutzwirkung als bei Alltagsmasken. Es wird weniger Infektionen geben. Keine weitere Grundrechtseinschränkung und keine Kontaktbeschränkung


2. Verpflichtung zu Luftfilteranlagen in öffentlichen Gebäuden (z.B. in Schulen)
Dies ist auch keine Grundrechtseinschränkung oder Kontaktbeschränkung, senkt aber die Virenbelastung in der Luft und damit das Infektionsrisiko!

3. Es darf nur in das Bundesland eingereist werden, wenn dort der Arbeitsort oder Wohnort ist. Hier wird die Freizügigkeit eingeschränkt aber das importieren des Virus aus dem Ausland oder anderem Bundesland verhindert.

4. Die Verpflichtung zur Coronaapp Tracing app, wo die Daten an das Gesundheitsamt weiter gegeben werden und dadurch die Menschen in Quarantäne geschickt werden können, wenn Kontakt zu infizierten Personen bestanden haben. Die Gesundheitsämter können das erst Tage später und bei einer Inzidenz von über 50 wird das aufgrund der Masse nicht mehr geschafft. 

5. Taxi Gutscheine, gesonderter ÖPNV für über 60 jährige um diese zu schützen. Für diese Personengruppe gesonderte Öffnungszeiten im Geschäft.

Einheitliche Regelungen im Bundesgebiet

Ausgangssperren die 24 Stunden am Tag gelten sind entscheidend. Haus verlassen nur zur Arbeit, Arzt/Apotheke, und Lebensmittel einkaufen das Haus!
Nur Geschäfte schließen ohne Ausgangssperre bringt nichts, da ansonsten wie bei der ersten Welle die Bayern zum einkaufen nach Hessen kommen und das Virus gleich mitbringen. Oder jetzt in Sachsen nach Tschechien gefahren wird.

Bundeseinheitliche Regelungen bei den Inzidenzen

Inzidenz bis 50
Es gelten die "AHA"regeln plus Punkte 1-5

Inzidenz ab 50
Es gelten die "AHA"regeln plus Punkte 1-5 plus das was jetzt ist lockdown light

Inzidenz ab 100
Es gelten die "AHA"regeln plus Punkte 1-5 plus Ausgangssperre harter Lockdown. Alle Geschäfte bis auf Lebensmittelmarkt und Apotheken zu.

Impfstoff ab Januar
Ergebnisse aus den USA und Großbritannien prüfen, wo jetzt schon geimpft wird. 

Entspannung der Situation bis März erreichen, d.h. soviel wie möglich erst über 80 jährige, dann über 70 jährige und dann über 60 jährige impfen. 
Die Anzahl der schweren Verläufen wird stark sinken. Die Triage Gefahr die jetzt in Sachsen aktuell ist wird abgewendet. 
Aufgeschobene Operationen können wieder durchgeführt werden. 

Bei dem Impfstoff ist darauf zu prüfen, ob dieser nur verhindert dass es einen symptomischen Verlauf gibt und weiter Ansteckungsgefahr besteht. Das ist besonders wichtig beim Kranken- und Altenpflegepersonal. Wenn diese durch Impfung trotzdem infiziert werden können asymptomisch sind und andere anstecken können wäre das fatal. 
Alle zugelassenen Impfstoffe sind genau zu prüfen.
Es muss genau überlegt werden, wie im März mit den Schutzmaßnahmen Verfahren werden soll, wenn die über 60 jährigen geimpft sind. Wenn die Schutzmaßnahmen weg sind werden die Infektionszahlen explodieren.
Genug Personal fürs Impfen ist das Entscheidende 
Impfdosen gibt es genug. Es sollten jeden Tag 100.000 Menschen geimpft werden können. 
Ärzte müssen Überstunden machen und aus dem Ruhestand geholt werden. Bundeswehrärzte einsetzen. Da genug Impfstoff da ist kann das Krankenhauspersonal sich selber impfen. Die Bundeswehr kann das auch durch die eigenen Ärzte.


Mit freundlichen Grüßen der Schwarz-Weißen Gründer heute MTP

Michael Tryzna






Coronavirus-Update #68: Harter Lockdown jetzt? | NDR Podcast

Die Themen mit Timecodes:
(1:34) Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina empfiehlt einen Lockdown über Weihnachten
(13:18) Erhebliches Infektionsgeschehen in den Schulen: Welche Gruppenmodelle könnten Infektionen eindämmen?
(43:15) Welche Maßnahmen waren in anderen Ländern erfolgreich?
(47:27 Reduktion von Kontakten
(55:23) "Strategiewechsel?" Das Thesenpapier 6.0 von Schrappe et al.
(1:18:04) Die Empfehlungen der STIKO zur Impfstoffverteilung
(1:27:02) Neue Erkenntnisse zur Immunantwort von asymptomatisch Infizierten
(1:39:43) Vorquarantäne und Antigentests vor Weihnachten


Eine interessante Sendereihe wie ich finde.

Was mich enttäuscht ist das meine Vorschläge zur Infektionsbekämpfung nicht wahrgenommen werden.

Ich wiederhole die hier nochmal:

1. Verteilung und Verpflichtung zur Tragung von ffp2 Masken. Besser als Alltagsmasken. Keine weitere Grundrechtseinschränkung und keine Kontaktbeschränkung

2. Verpflichtung zu Luftfilteranlagen in öffentlichen Gebäuden (z.B. in Schulen)
Dies ist auch keine Grundrechtseinschränkung oder Kontaktbeschränkung, senkt aber die Virenbelastung in der Luft und damit das Infektionsrisiko!

3. Es darf nur in das Bundesland eingereist werden, wenn dort der Arbeitsort oder Wohnort ist. Hier wird die Freizügigkeit eingeschränkt aber das importieren des Virus aus dem Ausland oder anderem Bundesland verhindert.

4. Die Verpflichtung zur Coronaapp Tracing app, wo die Daten an das Gesundheitsamt weiter gegeben werden und dadurch die Menschen in Quarantäne geschickt werden können, wenn Kontakt zu infizierten Personen bestanden haben. Die Gesundheitsämter können das erst Tage später und bei einer Inzidenz von über 50 wird das aufgrund der Masse nicht mehr geschafft. 

5. Taxi Gutscheine, gesonderter ÖPNV für über 60 jährige um diese zu schützen.