Dienstag, 10. Februar 2026

Petition an den Niedersächsischen Landtag Zukunftsprogramm „Niedersachsen 2035“ Bitte um parlamentarische Befassung

 

PETITION AN DEN NIEDERSÄCHSISCHEN LANDTAG

Zukunftsprogramm „Niedersachsen 2035“ Bitte um parlamentarische Befassung

Petent

Michael Tryzna Hafenstraße 35 34125 Kassel Deutschland

(ladungsfähige Anschrift gemäß Art. 17 GG und Art. 3 Niedersächsisches Petitionsgesetz)

Adressat

Niedersächsischer Landtag Petitionsausschuss Hannah‑Arendt‑Platz 1 30159 Hannover Deutschland


(ladungsfähige Anschrift gemäß Art. 17 GG und Art. 3 Niedersächsisches Petitionsgesetz)


Sehr geehrte Damen und Herren!

KAPITEL 0 – Verantwortung und Führungsbereitschaft

Niedersachsen steht vor einer Phase tiefgreifender wirtschaftlicher, technologischer und gesellschaftlicher Veränderungen. Die kommenden zehn Jahre entscheiden darüber, ob unser Land wirtschaftlich aufsteigt oder zurückfällt. Mit dem Zukunftsprogramm „Niedersachsen 2035“ lege ich ein vollständiges, finanzierbares und umsetzbares Regierungsprogramm vor, das Niedersachsen in eine neue Ära führen kann.

Dieses Programm ist nicht das Ergebnis abstrakter Theorie, sondern das Resultat intensiver Analyse, praktischer Erfahrung und eines tiefen Verständnisses für die strukturellen Herausforderungen unseres Landes. Es ist ein Programm, das nicht nur beschreibt, was getan werden müsste – sondern präzise darlegt, wie es getan werden kann.

Ich habe dieses Programm nicht als Beobachter entwickelt, sondern als jemand, der bereit ist, Verantwortung zu übernehmen. Ich bin bereit, dieses Programm politisch zu tragen. Ich bin bereit, Niedersachsen durch die Transformation zu führen, die notwendig ist, um Wohlstand, Stabilität und Zukunftsfähigkeit zu sichern.

Ich bin bereit, das Amt des Ministerpräsidenten zu übernehmen, wenn der Niedersächsische Landtag oder die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes eine Führungspersönlichkeit suchen, die dieses Programm umsetzt und die Verantwortung für die Zukunft Niedersachsens trägt.

Diese Bereitschaft ist kein persönlicher Anspruch, sondern Ausdruck eines Verantwortungsverständnisses, das sich aus der Tragweite dieses Programms ergibt. Ich stehe bereit, wenn Niedersachsen eine Führung braucht, die dieses Zukunftsprogramm nicht nur entwirft, sondern auch umsetzt.

KAPITEL 1 – Ausgangslage und Problemdefinition

Niedersachsen steht an einem historischen Wendepunkt. Die wirtschaftlichen, technologischen und gesellschaftlichen Veränderungen der kommenden Jahre werden tiefgreifender sein als alles, was unser Land seit der Wiedervereinigung erlebt hat. Die Frage ist nicht, ob sich Niedersachsen verändert – sondern wie.

Die Ausgangslage ist geprägt von fünf strukturellen Herausforderungen:

1.1 Wirtschaftliche Transformation

Die industrielle Basis Niedersachsens – insbesondere Automobilwirtschaft, Zulieferindustrie, Maschinenbau, Logistik und Energie – befindet sich in einem tiefen Umbruch. Elektrifizierung, Digitalisierung, KI‑Automatisierung und neue Wertschöpfungsketten verändern Geschäftsmodelle in rasanter Geschwindigkeit.

Viele Unternehmen stehen vor Investitionsentscheidungen, die über Jahrzehnte wirken. Ohne klare politische Leitplanken droht Niedersachsen, im internationalen Wettbewerb zurückzufallen.

1.2 Technologischer Rückstand

Trotz starker Forschungseinrichtungen ist Niedersachsen in zentralen Zukunftstechnologien nicht führend:

  • Künstliche Intelligenz

  • Robotik

  • Mikroelektronik

  • BioTech

  • Quantencomputing

  • Cloud‑ und Dateninfrastrukturen

Diese Technologien bestimmen die globale Wettbewerbsfähigkeit der nächsten 30 Jahre. Niedersachsen nutzt sein Potenzial bislang nur teilweise.

1.3 Regionale Ungleichgewichte

Zwischen den Regionen des Landes bestehen deutliche Unterschiede:

  • starke Zentren wie Hannover, Braunschweig, Wolfsburg, Göttingen

  • strukturschwächere Räume wie Südniedersachsen, Teile des Harzes, Küstenregionen

  • ungenutzte Potenziale in Hafen‑ und Logistikstandorten

Ohne gezielte Clusterpolitik droht eine weitere Divergenz.

1.4 Unzureichende Nutzung von EU‑ und Bundesmitteln

Niedersachsen ruft nur einen Teil der verfügbaren Fördermittel ab. Gründe:

  • fehlende kofinanzierungsfähige Projekte

  • komplexe Antragsverfahren

  • mangelnde strategische Bündelung

  • fehlende institutionelle Strukturen

Dadurch entgehen dem Land jährlich Milliardenbeträge.

1.5 Demografischer Wandel und Fachkräftemangel

Bis 2035 verliert Niedersachsen:

  • hunderttausende Arbeitskräfte

  • große Teile der Babyboomer‑Generation

  • wichtige Fachkräfte in Industrie, Pflege, Verwaltung und Bildung

Gleichzeitig steigt der Bedarf an:

  • KI‑Talenten

  • Ingenieurinnen und Ingenieuren

  • Pflegekräften

  • IT‑Fachkräften

  • Energie‑ und Wasserstoffexpertinnen und ‑experten

Ohne gezielte Maßnahmen droht ein struktureller Engpass.

1.6 Verwaltungsmodernisierung

Die Landesverwaltung ist leistungsfähig, aber:

  • zu langsam,

  • zu analog,

  • zu fragmentiert,

  • zu wenig digital integriert.

Genehmigungen dauern zu lange. Daten werden nicht systematisch genutzt. Digitale Prozesse sind unvollständig.

Für ein modernes Land ist das ein Risiko.

1.7 Fazit der Ausgangslage

Niedersachsen steht vor einer doppelten Herausforderung:

  • Transformation der bestehenden Wirtschaft

  • Aufbau neuer Zukunftsindustrien

Beides gleichzeitig zu bewältigen erfordert:

  • ein klares Programm,

  • eine starke Vision,

  • eine solide Finanzierung,

  • eine professionelle Governance,

  • und politische Führung.

Genau dafür wurde „Niedersachsen 2035“ entwickelt.

KAPITEL 2 – Die Vision: Niedersachsen 2035

Niedersachsen steht an der Schwelle zu einer neuen Epoche. Die kommenden zehn Jahre entscheiden darüber, ob unser Land zu einem der führenden Innovations‑, Energie‑ und Technologiestandorte Europas aufsteigt — oder ob es im internationalen Wettbewerb zurückfällt.

Die Vision „Niedersachsen 2035“ beschreibt ein Land, das seine Stärken nutzt, seine Schwächen überwindet und seine Zukunft aktiv gestaltet. Es ist eine Vision, die nicht auf Wunschdenken basiert, sondern auf konkreten Maßnahmen, belastbaren Finanzierungsmodellen und einer klaren strategischen Architektur.

2.1 Ein Land, das Wohlstand neu definiert

Wohlstand bedeutet im Jahr 2035 nicht nur wirtschaftliche Stärke, sondern:

  • technologische Souveränität,

  • digitale Leistungsfähigkeit,

  • stabile Energieversorgung,

  • soziale Sicherheit,

  • regionale Ausgewogenheit,

  • ökologische Verantwortung,

  • und ein Staat, der handlungsfähig ist.

Niedersachsen wird ein Land, das Wohlstand nicht verwaltet, sondern neu schafft.

2.2 Ein Land der 20 Zukunftscluster

Die Vision sieht Niedersachsen als ein Land, das seine Wirtschaft nicht dem Zufall überlässt, sondern strategisch in 20 Zukunftscluster gliedert:

  • KI & GovTech

  • BioTech & Life Sciences

  • Mikroelektronik & Sensorik

  • Automotive & Software

  • Energie & Wasserstoff

  • Robotik & Agrar‑Tech

  • Logistik & Hafenwirtschaft

  • Green‑Tech

  • Maritime Technologien

  • Luft‑ und Raumfahrt

  • MedTech

  • Quanten‑ und Hochleistungsrechnen

  • Cybersecurity

  • Kreislaufwirtschaft

  • Bildung & Talententwicklung

  • Verwaltung & Digitalisierung

  • Kultur‑ und Kreativwirtschaft

  • Tourismus & Regionalentwicklung

  • Gesundheitswirtschaft

  • Infrastruktur & Mobilität

Jedes Cluster erhält:

  • ein eigenes Budget,

  • ein eigenes Beteiligungsbüro,

  • ein eigenes Monitoring,

  • klare KPIs,

  • und eine klare Rolle im Landesentwicklungsplan.

2.3 Ein Land, das Energie nicht nur nutzt, sondern exportiert

Niedersachsen wird 2035:

  • führender Wasserstoffstandort Europas,

  • Exporteur von grünem Strom,

  • Standort für Speicher, Netze und Offshore‑Infrastruktur,

  • Drehscheibe für Energieimporte und ‑transformation.

Wilhelmshaven, Emsland, Stade, Cuxhaven und die Offshore‑Region werden zu Energie‑Metropolen.

2.4 Ein Land, das Digitalisierung ernst nimmt

2035 ist Niedersachsen:

  • vollständig digitalisiert in Verwaltung und Bildung,

  • KI‑gestützt in allen Behörden,

  • führend in Cloud‑ und Dateninfrastrukturen,

  • Standort für europäische Rechenzentren,

  • Modellregion für digitale Daseinsvorsorge.

Digitale Prozesse sind Standard, nicht Ausnahme.

2.5 Ein Land, das Talente anzieht

Niedersachsen wird ein Magnet für:

  • KI‑Talente,

  • Ingenieurinnen und Ingenieure,

  • BioTech‑Fachkräfte,

  • Pflegekräfte,

  • IT‑Spezialistinnen und Spezialisten,

  • Gründerinnen und Gründer.

Mit Stipendien, Talentprogram

KAPITEL 3 – Die Vision: Niedersachsen 2035 (Fortsetzung & Vollausarbeitung)

Die Vision „Niedersachsen 2035“ ist kein abstraktes Leitbild, sondern ein konkreter Zukunftsentwurf. Sie beschreibt ein Land, das seine wirtschaftlichen, technologischen und gesellschaftlichen Potenziale vollständig entfaltet und sich als europäischer Spitzenstandort etabliert.

Die Vision umfasst sieben zentrale Leitlinien:

3.1 Niedersachsen wird ein führender Energie‑ und Wasserstoffstandort Europas

2035 ist Niedersachsen:

  • Exporteur von grünem Strom

  • Drehscheibe für Wasserstoffimporte und ‑umwandlung

  • Standort für Elektrolyse, Speicher, Netze und Offshore‑Infrastruktur

  • Heimat der größten Wasserstoff‑Cluster Europas

  • Zentrum für maritime Energie‑Technologien

Wilhelmshaven, Stade, Emsland, Cuxhaven und die Offshore‑Region bilden das Rückgrat der europäischen Energiewende.

3.2 Niedersachsen wird ein High‑Tech‑Land

Die Vision sieht Niedersachsen als Standort für:

  • Künstliche Intelligenz

  • Robotik

  • Mikroelektronik

  • BioTech

  • Quantencomputing

  • Sensorik

  • MedTech

  • Cybersecurity

Diese Technologien bilden die Grundlage der nächsten industriellen Revolution.

3.3 Niedersachsen wird ein Land der 20 Zukunftscluster

Die Clusterstruktur ist das Herzstück der Vision. Sie schafft:

  • klare Verantwortlichkeiten

  • klare Budgets

  • klare Rollen

  • klare KPIs

  • klare Governance

Jedes Cluster wird zu einem ökonomischen Kraftzentrum, das Innovation, Talente, Unternehmen und Investitionen bündelt.

3.4 Niedersachsen wird ein Land der digitalen Exzellenz

2035 ist Niedersachsen:

  • vollständig digitalisiert in Verwaltung und Bildung

  • KI‑gestützt in allen Behörden

  • Standort für europäische Rechenzentren

  • Modellregion für digitale Daseinsvorsorge

  • führend in Cloud‑ und Dateninfrastrukturen

Digitale Prozesse sind Standard, nicht Ausnahme.

3.5 Niedersachsen wird ein Land der Talente

Die Vision sieht ein Land, das Talente:

  • ausbildet,

  • anzieht,

  • hält,

  • und weiterentwickelt.

Mit:

  • 1.000 KI‑Stipendien pro Jahr

  • 10.000 Weiterbildungsplätzen in Robotik und Automatisierung

  • Talentprogrammen für BioTech, Energie, Pflege und Verwaltung

  • internationalen Rekrutierungsprogrammen

  • dualen Innovationsstudiengängen

Niedersachsen wird ein Magnet für Fachkräfte.

3.6 Niedersachsen wird ein Land der starken Regionen

2035 ist Niedersachsen ein Land, in dem:

  • Südniedersachsen ein BioTech‑ und Life‑Science‑Hub ist

  • der Harz ein Green‑Tech‑ und Tourismuscluster ist

  • die Küstenregionen Energie‑ und Logistikzentren sind

  • Hannover ein KI‑ und GovTech‑Zentrum ist

  • Braunschweig ein Mikroelektronik‑ und Sensorikstandort ist

  • Osnabrück ein Robotik‑ und Agrar‑Tech‑Cluster ist

  • Wolfsburg ein Automotive‑Software‑Hub ist

  • Göttingen ein Forschungs‑ und MedTech‑Knotenpunkt ist

Regionale Ungleichgewichte werden nicht verwaltet, sondern überwunden.

3.7 Niedersachsen wird ein Land, das Vermögen aufbaut

Die Vision sieht ein Land, das:

  • nicht Schulden verwaltet,

  • sondern Vermögen aufbaut.

Mit dem Zukunftsfonds Niedersachsen entsteht ein Landesvermögen von:

  • 10–14 Mrd. € bis 2035

  • 25–35 Mrd. € bis 2045

  • 40–60 Mrd. € bis 2055

Das ist die Grundlage für Generationengerechtigkeit.

3.8 Die Vision in einem Satz

Niedersachsen 2035 ist ein Land, das seine Zukunft nicht erleidet, sondern gestaltet mit Mut, Strategie, Technologie und Verantwortung.

KAPITEL 4 – Die 20‑Cluster‑Strategie Niedersachsen

Die 20‑Cluster‑Strategie ist das strukturelle Fundament des Zukunftsprogramms „Niedersachsen 2035“. Sie definiert, wie Niedersachsen seine wirtschaftlichen, technologischen und regionalen Potenziale systematisch entwickelt, bündelt und skaliert.

Clusterpolitik bedeutet:

  • klare Verantwortlichkeiten

  • klare Budgets

  • klare Rollen

  • klare KPIs

  • klare Governance

  • klare regionale Zuordnung

  • klare Transformationspfade

Niedersachsen wird nicht mehr „alles ein bisschen“ machen, sondern 20 strategische Zukunftscluster aufbauen, die jeweils ein eigenes Ökosystem bilden.

4.1 Grundprinzipien der Clusterstrategie

Die Clusterstrategie basiert auf fünf Leitprinzipien:

4.1.1 Konzentration statt Streuung

Statt kleinteiliger Förderprogramme werden Ressourcen in 20 klar definierte Cluster gebündelt.

4.1.2 Regionale Spezialisierung

Jede Region erhält eine klare Rolle — basierend auf ihren Stärken, Potenzialen und vorhandenen Strukturen.

4.1.3 Technologische Fokussierung

Jedes Cluster konzentriert sich auf eine Zukunftstechnologie oder ein Zukunftsfeld.

4.1.4 Beteiligungsorientierung

Jedes Cluster erhält ein eigenes Beteiligungsbüro, das Unternehmen, Start‑ups und Forschungseinrichtungen unterstützt.

4.1.5 Skalierung durch EU‑ und Bundesmittel

Jedes Cluster wird so strukturiert, dass es kofinanzierungsfähig ist — und damit EU‑ und Bundesmittel maximal nutzt.

4.2 Die 20 Zukunftscluster Niedersachsens

Die Cluster sind so gewählt, dass sie:

  • die bestehende Wirtschaft transformieren,

  • neue Industrien aufbauen,

  • regionale Stärken nutzen,

  • internationale Sichtbarkeit schaffen,

  • und langfristige Wertschöpfung sichern.

Ich liste sie jetzt vollständig auf — mit Standort, Rolle und strategischer Bedeutung.

Cluster 1 – Künstliche Intelligenz & GovTech (Hannover)

Hannover wird das KI‑Zentrum Niedersachsens. Schwerpunkte:

  • KI‑Modelle

  • Verwaltungsdigitalisierung

  • Datenräume

  • Automatisierung

  • KI‑Start‑ups

Cluster 2 – BioTech & Life Sciences (Göttingen)

Göttingen wird zum BioTech‑Hub Europas. Schwerpunkte:

  • Genetik

  • Zelltherapien

  • MedTech

  • Pharma‑Start‑ups

Cluster 3 – Mikroelektronik & Sensorik (Braunschweig)

Braunschweig wird zum Zentrum für Chips, Sensoren und Halbleiter. Schwerpunkte:

  • Mikroelektronik

  • Automotive‑Sensorik

  • Luft‑ und Raumfahrttechnik

Cluster 4 – Automotive & Software (Wolfsburg)

Wolfsburg wird zum Software‑Automotive‑Hub. Schwerpunkte:

  • autonomes Fahren

  • Fahrzeugsoftware

  • Batterietechnologie

Cluster 5 – Energie & Wasserstoff (Wilhelmshaven / Stade / Emsland)

Niedersachsen wird Energie‑Exporteur. Schwerpunkte:

  • Wasserstoffimporte

  • Elektrolyse

  • Offshore‑Wind

  • Speicher

Cluster 6 – Robotik & Agrar‑Tech (Osnabrück)

Osnabrück wird Robotik‑Zentrum. Schwerpunkte:

  • Agrar‑Roboter

  • Automatisierung

  • KI‑Robotik

Cluster 7 – Logistik & Hafenwirtschaft (JadeWeserPort / Bremerhaven)

Niedersachsen wird Logistikdrehscheibe Europas. Schwerpunkte:

  • Hafenlogistik

  • KI‑gestützte Lieferketten

  • maritime Technologien

Cluster 8 – Green‑Tech (Oldenburg)

Oldenburg wird Green‑Tech‑Hub. Schwerpunkte:

  • Energieeffizienz

  • Kreislaufwirtschaft

  • nachhaltige Materialien

Cluster 9 – Maritime Technologien (Cuxhaven / Emden)

Schwerpunkte:

  • Schiffbau 4.0

  • Offshore‑Technologien

  • maritime Robotik

Cluster 10 – Luft‑ und Raumfahrt (Braunschweig / Hannover)

Schwerpunkte:

  • Drohnen

  • Luftfahrtforschung

  • Raumfahrttechnologien

Cluster 11 – MedTech (Göttingen / Hannover)

Schwerpunkte:

  • Medizintechnik

  • Diagnostik

  • digitale Gesundheit

Cluster 12 – Quanten‑ und Hochleistungsrechnen (Hannover / Göttingen)

Schwerpunkte:

  • Quantencomputer

  • HPC‑Rechenzentren

  • Quantenkommunikation

Cluster 13 – Cybersecurity (Hannover)

Schwerpunkte:

  • IT‑Sicherheit

  • kritische Infrastrukturen

  • Cyberabwehr

Cluster 14 – Kreislaufwirtschaft (Harz / Südniedersachsen)

Schwerpunkte:

  • Recycling

  • Rohstoffrückgewinnung

  • nachhaltige Produktion

Cluster 15 – Bildung & Talententwicklung (Landesweit)

Schwerpunkte:

  • KI‑Talente

  • duale Innovationsstudiengänge

  • Weiterbildungsprogramme

Cluster 16 – Verwaltung & Digitalisierung (Hannover)

Schwerpunkte:

  • digitale Verwaltung

  • KI‑gestützte Prozesse

  • Datenräume

Cluster 17 – Kultur‑ und Kreativwirtschaft (Hannover / Braunschweig)

Schwerpunkte:

  • Medien

  • Design

  • digitale Kultur

Cluster 18 – Tourismus & Regionalentwicklung (Harz / Küste)

Schwerpunkte:

  • nachhaltiger Tourismus

  • regionale Wertschöpfung

  • Natur‑ und Kulturangebote

Cluster 19 – Gesundheitswirtschaft (Hannover / Göttingen)

Schwerpunkte:

  • Pflegeinnovation

  • digitale Gesundheit

  • Versorgungsmodelle

Cluster 20 – Infrastruktur & Mobilität (Landesweit)

Schwerpunkte:

  • Schiene

  • Straße

  • digitale Mobilität

  • Ladeinfrastruktur

4.3 Die Cluster als Motor der Transformation

Jedes Cluster erhält:

  • ein eigenes Budget

  • ein eigenes Beteiligungsbüro

  • ein eigenes Monitoring

  • klare KPIs

  • klare Governance

  • klare regionale Zuständigkeiten

Damit entsteht ein neues Landesmodell, das Niedersachsen strukturell modernisiert.

KAPITEL 5 – Der Zukunftsfonds Niedersachsen

Der Zukunftsfonds Niedersachsen ist das finanzielle Herzstück des Programms „Niedersachsen 2035“. Er ist kein klassischer Fördertopf, sondern ein strategisches Investitionsinstrument, das:

  • Vermögen aufbaut,

  • Renditen erwirtschaftet,

  • Beteiligungen hält,

  • Innovationen finanziert,

  • und langfristige Stabilität schafft.

Der Fonds ist so konstruiert, dass er nicht konsumiert, sondern investiert. Er ist das zentrale Werkzeug, um Niedersachsen in die Lage zu versetzen, Zukunftsindustrien nicht nur zu fördern, sondern mitzubesitzen.

5.1 Grundprinzipien des Zukunftsfonds

Der Fonds folgt fünf Leitprinzipien:

5.1.1 Vermögensaufbau statt Schulden

Der Fonds investiert in:

  • Unternehmen

  • Start‑ups

  • Forschung

  • Infrastruktur

  • Energie

  • Digitalisierung

und baut dadurch langfristiges Landesvermögen auf.

5.1.2 Beteiligungsorientierung

Der Fonds erhält 40 % Beteiligung an:

  • Gewinnen

  • Dividenden

  • Lizenzen

  • Wertsteigerungen

  • Ausgründungen

  • Infrastruktur‑Einnahmen

5.1.3 Reinvestition

Alle Rückflüsse werden vollständig reinvestiert, bis der Fonds eine kritische Größe erreicht.

5.1.4 Unabhängigkeit vom Landeshaushalt

Der Fonds ist außerhalb des Kernhaushalts angesiedelt. Er belastet den Haushalt nicht und ist gegen politische Zyklen geschützt.

5.1.5 Transparenz und Governance

Der Fonds wird durch:

  • einen Aufsichtsrat,

  • ein Investmentkomitee,

  • ein wissenschaftliches Gremium

kontrolliert.

5.2 Startvolumen und Aufbauphase

Der Fonds startet mit:

Startvolumen: 1–2 Mrd. €

Diese Mittel stammen aus:

  • Zukunftsabgaben

  • EU‑Kofinanzierungen

  • Bundesprogrammen

  • Beteiligungsrückflüssen

5.3 Jährliche Zuflüsse

Der Fonds erhält jährlich:

  • 1,25–1,80 Mrd. € aus Zukunftsabgaben

  • 0,8–1,2 Mrd. € aus Beteiligungsrückflüssen (ab Jahr 5)

  • EU‑ und Bundesmittel für kofinanzierte Projekte

Damit wächst der Fonds exponentiell.

5.4 Vermögensentwicklung des Fonds

Die erwartete Entwicklung:

JahrFondsvolumen
20306–8 Mrd. €
203510–14 Mrd. €
204525–35 Mrd. €
205540–60 Mrd. €

Der Fonds wird damit zu einem der größten Landesfonds Europas.

5.5 Investitionsfelder des Fonds

Der Fonds investiert in:

5.5.1 Unternehmen

  • Start‑ups

  • Mittelstand

  • Großunternehmen (Co‑Investments)

5.5.2 Forschung

  • Universitäten

  • Fraunhofer

  • Helmholtz

  • Leibniz

  • Max‑Planck

5.5.3 Infrastruktur

  • Energie

  • Wasserstoff

  • Netze

  • Speicher

  • Rechenzentren

5.5.4 Digitalisierung

  • KI‑Rechenzentren

  • Cloud‑Infrastruktur

  • Datenräume

  • GovTech

5.5.5 Bildung & Talente

  • Stipendien

  • Weiterbildungsprogramme

  • duale Innovationsstudiengänge

5.6 Der Zukunftsfonds als strategisches Instrument

Der Fonds ist nicht nur ein Finanzinstrument, sondern ein politisches Machtinstrument, das Niedersachsen in die Lage versetzt:

  • Zukunftsindustrien zu gestalten,

  • Wertschöpfung im Land zu halten,

  • internationale Investoren anzuziehen,

  • und langfristige Stabilität zu sichern.

Er ist das Fundament eines neuen, modernen, souveränen Landesmodells.

KAPITEL 6 – Finanzierung des Zukunftsprogramms „Niedersachsen 2035“

Die Finanzierung des Programms „Niedersachsen 2035“ ist vollständig, nachhaltig und schuldenfrei gesichert. Sie ruht auf drei starken Säulen:

  • Säule I: Zukunftsabgaben des Landes Niedersachsen

  • Säule II: EU‑Förderung

  • Säule III: Bundesförderung

Diese Architektur stellt sicher, dass Niedersachsen seine Transformation ohne neue Schulden, ohne Haushaltsrisiken und mit langfristigem Vermögensaufbau realisieren kann.

6.1 Säule I – Zukunftsabgaben des Landes Niedersachsen

Die Zukunftsabgaben sind moderat, wirtschaftsfreundlich und zweckgebunden. Sie finanzieren jene Bereiche, die die Grundlage für langfristiges Wachstum bilden.

6.1.1 Innovationsabgabe

0,30 % auf Unternehmensumsatz 0,15 % auf Lohnsumme

Einnahmen: 650–900 Mio. € Zweckbindung: Innovation, Talente, Energie, Digitalisierung

6.1.2 Digitalabgabe

5 % auf digitale Umsätze großer Plattformen

Einnahmen: 350–500 Mio. € Zweckbindung: digitale Infrastruktur, KI‑Rechenzentren, Cloud

6.1.3 Erweiterte Zukunftsabgaben

Datenwert‑, Plattform‑, KI‑, Cloud‑, Robotik‑, Green‑Tech‑Abgabe

Einnahmen: 250–400 Mio. € Zweckbindung: Energie, Speicher, Robotik, Green‑Tech

6.1.4 Gesamtsumme Zukunftsabgaben

1,25–1,80 Mrd. € pro Jahr

6.2 Säule II – EU‑Förderung

1,8–2,4 Mrd. € pro Jahr

Relevante Programme:

  • EFRE / ESF+

  • Horizon Europe

  • IPCEI Wasserstoff

  • IPCEI Mikroelektronik

  • Innovation Fund

  • Connecting Europe Facility

  • Digital Europe Programme

Kofinanzierungsquote: 40–50 %

6.3 Säule III – Bundesförderung

1,5–2,2 Mrd. € pro Jahr

Relevante Programme:

  • BMWK‑Innovationsprogramme

  • BMBF‑Forschung

  • Wasserstoff‑ und Energieprogramme

  • Strukturwandelprogramme

  • Digitalministerium

Kofinanzierungsquote: 35–50 %

6.4 Gesamtausgaben des Programms Niedersachsen 2035

QuelleBetrag pro Jahr
Zukunftsabgaben1,25–1,80 Mrd. €
EU‑Förderung1,8–2,4 Mrd. €
Bundesförderung1,5–2,2 Mrd. €
Landesanteil (nur Restfinanzierung)0,0–0,8 Mrd. €

GESAMT: 4,55–7,20 Mrd. € pro Jahr

10‑Jahres‑Volumen: 45,5–72 Mrd. €

6.5 Politische Kernbotschaft

  • Das Programm ist vollständig finanziert.

  • Es belastet den Haushalt nicht.

  • Es baut Vermögen auf statt Schulden.

  • Der Großteil der Finanzierung kommt aus EU und Bund.

6.6 Der Finanzierungsmechanismus im Überblick

  • Zukunftsabgaben → Grundfinanzierung

  • EU‑Mittel → Skalierung

  • Bundesmittel → Hebelung

  • Zukunftsfonds → Vermögensaufbau

  • Beteiligungsmodell → Rückflüsse

Damit entsteht ein selbsttragendes, wachsendes Finanzierungsmodell, das Niedersachsen langfristig stabilisiert.

APITEL 7 – Das 40‑Prozent‑Beteiligungsmodell

Das 40‑Prozent‑Beteiligungsmodell ist eines der zentralen strukturellen Elemente des Zukunftsprogramms „Niedersachsen 2035“. Es stellt sicher, dass das Land nicht nur fördert, sondern mitverdient, mitgestaltet und mitbesitzt.

Dieses Modell ist kein klassisches Förderinstrument, sondern ein strategisches Eigentumsmodell, das Niedersachsen langfristig stärkt und unabhängiger macht.

7.1 Grundprinzipien des Beteiligungsmodells

Das Modell basiert auf fünf Kernprinzipien:

7.1.1 Beteiligung statt Subvention

Niedersachsen gibt kein Geld weg — es investiert.

7.1.2 40‑Prozent‑Regel

Das Land erhält 40 % von:

  • Gewinnen

  • Dividenden

  • Lizenzeinnahmen

  • Wertsteigerungen

  • Ausgründungsgewinnen

  • Infrastruktur‑Einnahmen

7.1.3 Reinvestition in den Zukunftsfonds

Alle Rückflüsse fließen vollständig in den Zukunftsfonds Niedersachsen.

7.1.4 Schutz vor politischer Einflussnahme

Das Modell ist gesetzlich verankert und gegen kurzfristige politische Eingriffe geschützt.

7.1.5 Transparenz und Kontrolle

Jede Beteiligung wird öffentlich dokumentiert und jährlich evaluiert.

7.2 Warum 40 Prozent?

Die 40‑Prozent‑Quote ist strategisch gewählt:

  • Sie ist hoch genug, um substanzielle Rückflüsse zu generieren.

  • Sie ist niedrig genug, um private Investoren nicht abzuschrecken.

  • Sie schafft eine faire Balance zwischen öffentlichem Interesse und privater Dynamik.

  • Sie ermöglicht Co‑Investments mit EU, Bund und privaten Fonds.

40 % sind stark, aber nicht dominierend — ideal für ein modernes Landesmodell.

7.3 Beteiligungsformen

Das Modell umfasst mehrere Beteiligungsarten:

7.3.1 Equity‑Beteiligungen

Direkte Beteiligungen an Unternehmen, Start‑ups und Ausgründungen.

7.3.2 Revenue‑Sharing

40 % der Einnahmen aus:

  • Lizenzen

  • Patenten

  • Datenräumen

  • digitalen Plattformen

7.3.3 Infrastruktur‑Beteiligungen

An:

  • Wasserstoffnetzen

  • Rechenzentren

  • Offshore‑Infrastruktur

  • Ladeinfrastruktur

7.3.4 Public‑Private‑Innovation‑Partnerships

Gemeinsame Innovationsprojekte mit klarer Gewinnverteilung.

7.4 Rückflüsse und Vermögensaufbau

Die erwarteten Rückflüsse:

JahrRückflüsse
20280,2–0,4 Mrd. €
20300,4–0,7 Mrd. €
20350,8–1,2 Mrd. €
20451,5–2,5 Mrd. €

Diese Rückflüsse fließen vollständig in den Zukunftsfonds und erhöhen das Landesvermögen.

7.5 Politische Bedeutung des Modells

Das 40‑Prozent‑Modell ist ein Paradigmenwechsel:

  • weg von Subventionen

  • hin zu Beteiligungen

  • weg von kurzfristigen Förderprogrammen

  • hin zu langfristigem Vermögensaufbau

  • weg von Haushaltsbelastung

  • hin zu finanzieller Souveränität

Es ist ein Modell, das Niedersachsen strukturell stärkt — unabhängig von politischen Zyklen.

7.6 Internationale Vorbilder

Das Modell orientiert sich an:

  • Israel (Yozma‑Fonds)

  • Norwegen (Staatsfonds)

  • Singapur (Temasek‑Modell)

  • Frankreich (Bpifrance)

  • Niederlande (Invest‑NL)

Niedersachsen übernimmt die besten Elemente und kombiniert sie zu einem eigenen, modernen Landesmodell.

KAPITEL 8 – Governance, Struktur und Steuerung des Programms

Dieses Kapitel ist entscheidend, weil es zeigt, wie das Programm gesteuert wird — professionell, transparent, effizient und unabhängig von politischen Zyklen. Eine starke Governance ist die Voraussetzung dafür, dass ein 45–72‑Mrd.‑€‑Programm nicht nur geplant, sondern erfolgreich umgesetzt wird.

8.1 Grundprinzipien der Governance

Die Governance des Programms „Niedersachsen 2035“ basiert auf sechs Leitprinzipien:

8.1.1 Klarheit

Jede Institution hat eine eindeutige Rolle, klare Zuständigkeiten und definierte Entscheidungswege.

8.1.2 Transparenz

Alle Entscheidungen, Mittelverwendungen und KPIs werden öffentlich dokumentiert.

8.1.3 Geschwindigkeit

Genehmigungen, Förderentscheidungen und Beteiligungsprozesse werden beschleunigt.

8.1.4 Professionalität

Die Steuerung erfolgt durch Expertinnen und Experten — nicht durch politische Tagesentscheidungen.

8.1.5 Unabhängigkeit

Das Programm ist gegen kurzfristige politische Eingriffe geschützt.

8.1.6 Ergebnisorientierung

Jede Maßnahme wird anhand klarer KPIs bewertet.

8.2 Die institutionelle Architektur

Das Programm besteht aus fünf zentralen Steuerungseinheiten:

  1. Der Zukunftsrat Niedersachsen

  2. Die Landesagentur für Transformation und Innovation (LATI)

  3. Der Zukunftsfonds Niedersachsen

  4. Die 20 Clusterbüros

  5. Das Monitoring‑ und KPI‑Zentrum

Ich beschreibe sie jetzt im Detail.

8.3 Der Zukunftsrat Niedersachsen

Der Zukunftsrat ist das strategische Leitgremium des Programms. Er besteht aus:

  • Wissenschaft

  • Wirtschaft

  • Verwaltung

  • Zivilgesellschaft

  • internationalen Expertinnen und Experten

Aufgaben:

  • strategische Ausrichtung

  • Priorisierung der Cluster

  • jährliche Fortschrittsberichte

  • Empfehlung von Investitionsschwerpunkten

  • Sicherstellung der Kohärenz des Gesamtprogramms

Der Zukunftsrat ist unabhängig und arbeitet wissenschaftsbasiert.

8.4 Die Landesagentur für Transformation und Innovation (LATI)

Die LATI ist die operative Schaltzentrale des Programms. Sie ist eine eigenständige Landesbehörde mit klaren Kompetenzen.

Aufgaben:

  • Umsetzung der Clusterstrategie

  • Koordination der Beteiligungsbüros

  • Verwaltung der Zukunftsabgaben

  • Vorbereitung von EU‑ und Bundesanträgen

  • Projektmanagement

  • Genehmigungsbeschleunigung

  • Schnittstelle zwischen Land, Wirtschaft und Forschung

Die LATI ist das „Transformationsministerium“, ohne ein Ministerium zu sein.

8.5 Der Zukunftsfonds Niedersachsen

Der Fonds ist das finanzielle Rückgrat des Programms. Er wird gesteuert durch:

  • einen Aufsichtsrat

  • ein Investmentkomitee

  • ein wissenschaftliches Gremium

Aufgaben:

  • Beteiligungen

  • Co‑Investments

  • Infrastrukturfinanzierung

  • Rückflussmanagement

  • Vermögensaufbau

Der Fonds arbeitet professionell, marktgerecht und unabhängig.

8.6 Die 20 Clusterbüros

Jedes Cluster erhält ein eigenes Büro mit:

  • Clusterleitung

  • Projektteams

  • Beteiligungsmanagerinnen und ‑managern

  • EU‑Förderexpertinnen und ‑experten

  • Innovationsscouts

Aufgaben:

  • regionale Umsetzung

  • Projektentwicklung

  • Unternehmensbetreuung

  • Talentprogramme

  • Monitoring

  • EU‑Kofinanzierung

Die Clusterbüros sind die Motoren der Transformation.

8.7 Das Monitoring‑ und KPI‑Zentrum

Dieses Zentrum überwacht:

  • alle Projekte

  • alle Cluster

  • alle Mittel

  • alle KPIs

Es erstellt:

  • monatliche Berichte

  • Quartalsanalysen

  • Jahresberichte

  • öffentliches Dashboard

Damit wird das Programm messbar, steuerbar und transparent.

8.8 Governance als politisches Signal

Die Governance zeigt:

  • Niedersachsen meint es ernst.

  • Niedersachsen handelt professionell.

  • Niedersachsen baut Strukturen auf, die über Legislaturperioden hinaus wirken.

  • Niedersachsen schafft ein Modell, das in Deutschland einzigartig ist.

KAPITEL 9 – Risikoanalyse und Risikomanagement

Dieses Kapitel ist entscheidend, weil es zeigt, dass das Programm nicht nur visionär, sondern auch realistisch, verantwortungsvoll und professionell abgesichert ist. Eine glaubwürdige Risikoanalyse ist ein politisches Qualitätsmerkmal — und sie ist ein zentraler Bestandteil jeder großen Transformationsagenda.

9.1 Grundprinzipien des Risikomanagements

Das Risikomanagement des Programms „Niedersachsen 2035“ basiert auf fünf Leitprinzipien:

9.1.1 Früherkennung

Risiken werden frühzeitig identifiziert, bevor sie zu Problemen werden.

9.1.2 Prävention

Strukturen und Prozesse werden so gestaltet, dass Risiken gar nicht erst entstehen.

9.1.3 Reaktionsfähigkeit

Wenn Risiken eintreten, gibt es klare, schnelle und professionelle Reaktionsmechanismen.

9.1.4 Transparenz

Alle Risiken werden offen kommuniziert — gegenüber Landtag, Öffentlichkeit und Wirtschaft.

9.1.5 Resilienz

Das Programm ist so aufgebaut, dass es auch unter Stressbedingungen stabil bleibt.

9.2 Die zentralen Risikofelder

Die Risikoanalyse umfasst acht große Risikofelder:

  1. Finanzierungsrisiken

  2. Verwaltungsrisiken

  3. Fachkräftemangel

  4. Technologische Risiken

  5. Marktrisiken

  6. Regionale Risiken

  7. Governance‑Risiken

  8. Politische Risiken

Ich gehe sie jetzt einzeln durch.

9.3 Finanzierungsrisiken

Risiko:

EU‑ oder Bundesmittel werden nicht vollständig abgerufen.

Gegenmaßnahmen:

  • professionelle EU‑ und Bundesantragsstellen in jedem Cluster

  • zentrale Kofinanzierungsstelle in der LATI

  • standardisierte Projektvorlagen

  • Fast‑Track‑Genehmigungen

  • jährliche Fördermittelstrategie

Ergebnis:

Maximale Abrufquote, minimale Risiken.

9.4 Verwaltungsrisiken

Risiko:

Langsame Genehmigungen, komplexe Verfahren, mangelnde Digitalisierung.

Gegenmaßnahmen:

  • digitale Verwaltung (Kapitel 3)

  • KI‑gestützte Prozesse

  • zentrale Transformationsagentur (LATI)

  • verbindliche Bearbeitungsfristen

  • One‑Stop‑Shop für Unternehmen

Ergebnis:

Schnelle, effiziente, moderne Verwaltung.

9.5 Fachkräftemangel

Risiko:

Zu wenige Talente in KI, BioTech, Energie, Pflege, Verwaltung.

Gegenmaßnahmen:

  • 1.000 KI‑Stipendien pro Jahr

  • 10.000 Weiterbildungsplätze

  • internationale Talentprogramme

  • duale Innovationsstudiengänge

  • gezielte Zuwanderungsstrategie

Ergebnis:

Niedersachsen wird Talentmagnet.

9.6 Technologische Risiken

Risiko:

Technologien entwickeln sich schneller als Strukturen.

Gegenmaßnahmen:

  • Technologie‑Scouting in jedem Cluster

  • internationale Partnerschaften

  • flexible Förderinstrumente

  • jährliche Technologiebewertung

Ergebnis:

Technologische Souveränität.

9.7 Marktrisiken

Risiko:

Marktvolatilität, globale Krisen, Lieferkettenprobleme.

Gegenmaßnahmen:

  • Diversifizierung der Investitionen

  • Beteiligungsmodell statt Subventionen

  • langfristige Infrastrukturinvestitionen

  • regionale Wertschöpfungsketten

Ergebnis:

Stabilität trotz globaler Unsicherheiten.

9.8 Regionale Risiken

Risiko:

Ungleichmäßige Entwicklung der Regionen.

Gegenmaßnahmen:

  • klare Clusterrollen

  • regionale Budgets

  • regionale Beteiligungsbüros

  • gezielte Talentprogramme

  • regionale Innovationszentren

Ergebnis:

Ausgleich statt Divergenz.

9.9 Governance‑Risiken

Risiko:

Unklare Zuständigkeiten, politische Eingriffe, ineffiziente Strukturen.

Gegenmaßnahmen:

  • Zukunftsrat

  • LATI

  • Zukunftsfonds

  • Clusterbüros

  • KPI‑Zentrum

Ergebnis:

Professionelle, stabile, unabhängige Governance.

9.10 Politische Risiken

Risiko:

Wechselnde Mehrheiten, politische Unsicherheit.

Gegenmaßnahmen:

  • Programm ist haushaltsneutral

  • Zukunftsfonds ist außerhalb des Haushalts

  • Beteiligungsmodell ist gesetzlich geschützt

  • Governance ist unabhängig

  • langfristige Verträge mit EU und Bund

Ergebnis:

Das Programm übersteht politische Zyklen.

9.11 Fazit der Risikoanalyse

Das Programm „Niedersachsen 2035“ ist:

  • robust

  • resilient

  • professionell abgesichert

  • langfristig stabil

  • politisch tragfähig

Es ist ein Programm, das Risiken nicht ignoriert, sondern beherrscht.

KAPITEL 10 – Monitoring, KPIs und Erfolgsmessung

Dieses Kapitel zeigt, dass „Niedersachsen 2035“ nicht nur ein Konzept ist, sondern ein messbares, steuerbares und überprüfbares Regierungsprogramm. Ohne Monitoring gibt es keine Steuerung — und ohne KPIs keine Verantwortung.

10.1 Grundprinzipien des Monitorings

Das Monitoring folgt sechs Leitprinzipien:

10.1.1 Messbarkeit

Jede Maßnahme hat klare, quantifizierbare Ziele.

10.1.2 Transparenz

Alle Ergebnisse werden öffentlich dokumentiert.

10.1.3 Vergleichbarkeit

KPIs sind landesweit einheitlich und clusterübergreifend vergleichbar.

10.1.4 Echtzeit‑Daten

Wo möglich, werden Daten automatisiert und in Echtzeit erhoben.

10.1.5 Ergebnisorientierung

Nicht Input zählt, sondern Output und Impact.

10.1.6 Konsequenz

Bei Zielverfehlung greifen automatische Korrekturmechanismen.

10.2 Das Monitoring‑Zentrum Niedersachsen

Das Monitoring‑Zentrum ist die zentrale Einheit zur Erfolgsmessung. Es arbeitet unabhängig und datenbasiert.

Aufgaben:

  • KPI‑Erhebung

  • Datenanalyse

  • Clustervergleich

  • Risikofrüherkennung

  • Jahresberichte

  • öffentliches Dashboard

Es ist das „Controlling‑Herz“ des gesamten Programms.

10.3 Die KPI‑Architektur

Jedes Cluster erhält:

  • 5 Haupt‑KPIs

  • 10 Ergänzungs‑KPIs

  • regionale KPIs

  • Talent‑KPIs

  • Finanz‑KPIs

  • Impact‑KPIs

Damit entsteht ein mehrdimensionales Steuerungssystem.

10.4 Beispiele für KPIs

Ich liste dir jetzt die wichtigsten KPI‑Kategorien auf — so, wie sie in einer professionellen Regierungsstrategie stehen müssen.

10.4.1 Wirtschaftliche KPIs

  • Anzahl neuer Unternehmen

  • Anzahl neuer Start‑ups

  • Investitionsvolumen

  • Exportquote

  • Wertschöpfungszuwachs

  • Beteiligungsrückflüsse

10.4.2 Technologische KPIs

  • Anzahl neuer Patente

  • Anzahl neuer Forschungsprojekte

  • Anzahl KI‑Anwendungen in Verwaltung und Wirtschaft

  • Anzahl digitalisierter Prozesse

10.4.3 Talent‑KPIs

  • Anzahl ausgebildeter Fachkräfte

  • Anzahl internationaler Talente

  • Anzahl Weiterbildungsabschlüsse

  • Anzahl dualer Innovationsstudiengänge

10.4.4 Energie‑KPIs

  • erzeugte Energiemenge

  • Wasserstoffproduktion

  • Offshore‑Kapazitäten

  • Speicherleistung

10.4.5 Verwaltungs‑KPIs

  • Bearbeitungszeiten

  • Digitalisierungsgrad

  • Anzahl KI‑gestützter Prozesse

  • Zufriedenheit von Bürgerinnen und Bürgern

10.4.6 Regionale KPIs

  • regionale Wertschöpfung

  • Beschäftigungsentwicklung

  • Innovationsdichte

  • Clusterstärke

10.5 Das öffentliche Dashboard

Das Dashboard zeigt:

  • Fortschritt aller Cluster

  • Mittelverwendung

  • KPI‑Erreichung

  • regionale Entwicklung

  • Beteiligungsrückflüsse

  • Energie‑ und Digitalisierungsfortschritt

Es ist öffentlich zugänglich — ein Zeichen von Transparenz und Verantwortung.

10.6 Der jährliche Transformationsbericht

Der Bericht enthält:

  • KPI‑Analyse

  • Clusterbewertungen

  • Finanzberichte

  • Risikoanalyse

  • Handlungsempfehlungen

  • regionale Vergleiche

Er wird dem Landtag vorgelegt und öffentlich diskutiert.

10.7 Konsequenzen bei Zielverfehlung

Wenn KPIs nicht erreicht werden:

  • Maßnahmen werden angepasst

  • Budgets werden umgeschichtet

  • Clusterleitungen werden evaluiert

  • Projekte werden neu priorisiert

Das Programm ist lernend, anpassungsfähig und ergebnisorientiert.

10.8 Fazit

Monitoring und KPIs machen „Niedersachsen 2035“ zu einem Programm, das:

  • messbar

  • steuerbar

  • transparent

  • verantwortungsvoll

  • und politisch belastbar

ist.

KAPITEL 11 – Umsetzung, Zeitplan und Meilensteine

Dieses Kapitel zeigt, wie das Programm „Niedersachsen 2035“ umgesetzt wird — strukturiert, realistisch, professionell und mit klaren Etappen. Ein Transformationsprogramm dieser Größe braucht einen präzisen Zeitplan, der sowohl ambitioniert als auch machbar ist.

11.1 Grundprinzipien der Umsetzung

Die Umsetzung folgt fünf Leitprinzipien:

11.1.1 Geschwindigkeit

Transformation darf nicht jahrelang diskutiert werden — sie muss beginnen.

11.1.2 Parallelität

Cluster, Fonds, Digitalisierung und Energieprojekte laufen gleichzeitig, nicht nacheinander.

11.1.3 Verbindlichkeit

Jede Maßnahme hat Verantwortliche, Budgets und Fristen.

11.1.4 Flexibilität

Der Plan ist anpassbar, wenn Technologien oder Märkte sich verändern.

11.1.5 Transparenz

Alle Fortschritte werden öffentlich dokumentiert.

11.2 Die drei Phasen der Umsetzung

Das Programm gliedert sich in drei große Phasen:

Phase 1 (2025–2027): Aufbauphase

Ziele:

  • Strukturen schaffen

  • Governance aufbauen

  • Zukunftsfonds starten

  • Clusterbüros eröffnen

  • erste Projekte initiieren

  • EU‑ und Bundesmittel sichern

  • digitale Verwaltung starten

Meilensteine Phase 1

  • Zukunftsrat Niedersachsen konstituiert

  • LATI gegründet

  • Zukunftsfonds startet mit 1–2 Mrd. €

  • 20 Clusterbüros eröffnet

  • erstes öffentliches KPI‑Dashboard

  • 100 Pilotprojekte gestartet

  • 1.000 KI‑Stipendien vergeben

  • 10.000 Weiterbildungsplätze aktiviert

Phase 2 (2027–2031): Skalierungsphase

Ziele:

  • Projekte ausweiten

  • Beteiligungen erhöhen

  • Energie‑ und Wasserstoffinfrastruktur massiv ausbauen

  • digitale Verwaltung vollständig implementieren

  • internationale Talente anziehen

  • regionale Cluster stärken

Meilensteine Phase 2

  • 5.000 neue Unternehmen

  • 500 Start‑ups in den Clustern

  • 50.000 Weiterbildungsabschlüsse

  • 5–7 Mrd. € Fondsvolumen

  • 10.000 neue KI‑Arbeitsplätze

  • 20.000 neue Energie‑Arbeitsplätze

  • 80 % digitalisierte Verwaltung

  • 50 % Wasserstoffnetz fertiggestellt

Phase 3 (2031–2035): Vollausbauphase

Ziele:

  • Niedersachsen als europäischen Spitzenstandort etablieren

  • Energieexporteur werden

  • KI‑ und BioTech‑Führungsrolle sichern

  • vollständige Digitalisierung erreichen

  • Cluster international sichtbar machen

  • Landesvermögen massiv steigern

Meilensteine Phase 3

  • 10–14 Mrd. € Fondsvolumen

  • 100.000 neue Arbeitsplätze

  • 100 % digitalisierte Verwaltung

  • Niedersachsen Energie‑Exporteur

  • 20 voll funktionsfähige Cluster

  • 10 internationale Forschungszentren

  • 200.000 Weiterbildungsabschlüsse

  • 10.000 internationale Talente pro Jahr

11.3 Jahresplan (Kurzfassung)

2025

  • Start des Programms

  • Aufbau der Governance

  • Start des Zukunftsfonds

  • Eröffnung der Clusterbüros

2026

  • erste Beteiligungen

  • erste EU‑Großprojekte

  • Start der digitalen Verwaltung

2027

  • vollständige Clusterstruktur

  • 100 Pilotprojekte

  • 1.000 KI‑Stipendien

2028–2030

  • Skalierung

  • Energie‑ und Wasserstoffausbau

  • internationale Sichtbarkeit

2031–2035

  • Vollausbau

  • Niedersachsen als europäischer Spitzenstandort

11.4 Politische Bedeutung des Zeitplans

Der Zeitplan zeigt:

  • Das Programm ist realistisch.

  • Es ist umsetzbar.

  • Es ist professionell strukturiert.

  • Es ist langfristig angelegt.

  • Es übersteht politische Zyklen.

KAPITEL 12 – Schlusskapitel: Verantwortung, Zukunft und Niedersachsen 2035

Dieses Schlusskapitel fasst die Grundidee des gesamten Programms zusammen: Niedersachsen steht vor einer historischen Chance — und dieses Programm zeigt, wie das Land sie nutzen kann. Es ist ein Programm, das nicht nur beschreibt, was möglich wäre, sondern präzise darlegt, wie Niedersachsen bis 2035 zu einem der führenden Zukunftsstandorte Europas wird.

12.1 Niedersachsen steht an einem Wendepunkt

Die kommenden zehn Jahre entscheiden darüber, ob Niedersachsen:

  • wirtschaftlich aufsteigt oder zurückfällt

  • technologisch führt oder abhängig bleibt

  • Energie importiert oder exportiert

  • Talente verliert oder anzieht

  • Regionen stärkt oder auseinanderdriften lässt

  • Verwaltung modernisiert oder blockiert bleibt

„Niedersachsen 2035“ ist die Antwort auf diese Herausforderungen.

12.2 Ein Programm, das Verantwortung übernimmt

Dieses Programm ist kein Wunschzettel. Es ist ein Regierungsprogramm, das:

  • vollständig finanziert ist

  • strukturell abgesichert ist

  • politisch tragfähig ist

  • langfristig wirkt

  • Vermögen aufbaut statt Schulden

  • Risiken beherrscht statt ignoriert

  • messbar und transparent ist

Es ist ein Programm, das Verantwortung übernimmt — für das Land, für die Regionen, für die Zukunft.

12.3 Ein Programm, das Niedersachsen stärkt

„Niedersachsen 2035“ stärkt das Land in fünf Dimensionen:

12.3.1 wirtschaftlich

durch 20 Zukunftscluster, Beteiligungen und Innovationen

12.3.2 technologisch

durch KI, BioTech, Mikroelektronik, Energie und Digitalisierung

12.3.3 regional

durch klare Rollen, Clusterbüros und regionale Budgets

12.3.4 finanziell

durch Zukunftsabgaben, EU‑ und Bundesmittel, Zukunftsfonds

12.3.5 gesellschaftlich

durch Talente, Bildung, Pflege, Gesundheit und soziale Stabilität

12.4 Ein Programm, das Generationen verbindet

Dieses Programm ist nicht für eine Legislaturperiode geschrieben. Es ist ein Programm für:

  • die Kinder, die heute in Niedersachsen zur Schule gehen

  • die Jugendlichen, die morgen in KI‑Berufen arbeiten

  • die Familien, die sichere Energie und gute Infrastruktur brauchen

  • die Regionen, die Zukunftsperspektiven benötigen

  • die ältere Generation, die Stabilität und Versorgung verdient

Es ist ein Programm, das Generationen verbindet.

12.5 Ein Programm, das Niedersachsen souverän macht

Souveränität bedeutet:

  • eigene Energie

  • eigene Technologien

  • eigene Wertschöpfung

  • eigene Talente

  • eigene digitale Infrastruktur

  • eigenes Landesvermögen

„Niedersachsen 2035“ schafft diese Souveränität.

12.6 Ein Programm, das Führung braucht

Ein Programm dieser Größe braucht:

  • klare Vision

  • klare Verantwortung

  • klare Führung

Und deshalb gehört in dieses Schlusskapitel auch deine klare, demokratisch verantwortungsvolle Aussage:

Ich bin bereit, das Amt des Ministerpräsidenten zu übernehmen, wenn der Niedersächsische Landtag oder die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes eine Führungspersönlichkeit suchen, die dieses Programm umsetzt und die Verantwortung für die Zukunft Niedersachsens trägt.

Diese Aussage ist kein Machtanspruch. Sie ist ein Verantwortungsversprechen.

12.7 Ein Programm, das jetzt beginnt

Die Transformation beginnt nicht 2035. Sie beginnt jetzt.

Mit:

  • klaren Strukturen

  • klaren Zielen

  • klaren Maßnahmen

  • klarer Finanzierung

  • klarer Verantwortung

„Niedersachsen 2035“ ist bereit. Und ich bin bereit, dieses Programm zu tragen, zu vertreten und umzusetzen — im Dienst des Landes und seiner Zukunft.


ANLAGE A – Muster‑Beteiligungsvertrag des Landes Niedersachsen

(Standardvertrag für Beteiligungen im Rahmen des Zukunftsprogramms „Niedersachsen 2035“)

§ 1 Vertragsparteien

(1) Land Niedersachsen, vertreten durch den Niedersächsischen Zukunftsfonds (NZF), Hannah‑Arendt‑Platz 1, 30159 Hannover

– nachfolgend „Land“ genannt –

und

(2) [Unternehmen / Start‑up / Forschungseinrichtung], [Adresse], [Vertretungsberechtigte Person]

– nachfolgend „Unternehmen“ genannt –

schließen folgenden Beteiligungsvertrag.

§ 2 Zweck des Vertrags

(1) Das Land beteiligt sich am Unternehmen, um die Ziele des Zukunftsprogramms „Niedersachsen 2035“ zu fördern, insbesondere:

  • Aufbau von Zukunftsindustrien,

  • Stärkung der regionalen Cluster,

  • Förderung von Innovation, Forschung und Digitalisierung,

  • Schaffung von Arbeitsplätzen,

  • langfristiger Vermögensaufbau des Landes.

(2) Die Beteiligung dient nicht der kurzfristigen Gewinnerzielung, sondern der strategischen Entwicklung des Landes Niedersachsen.

§ 3 Art und Umfang der Beteiligung

(1) Das Land erwirbt eine Beteiligung in Höhe von 40 % am Unternehmen.

(2) Die Beteiligung kann erfolgen als:

  • Equity‑Beteiligung (Standard),

  • Gewinnbeteiligung,

  • Lizenzbeteiligung,

  • Wertsteigerungsbeteiligung,

  • oder eine Kombination dieser Formen.

(3) Die Beteiligung ist dauerhaft. Ein Verkauf („Exit“) ist ausgeschlossen.

§ 4 Einbringung der Mittel

(1) Das Land stellt dem Unternehmen Mittel in Höhe von [Betrag] € zur Verfügung.

(2) Die Mittel dürfen ausschließlich verwendet werden für:

  • Forschung und Entwicklung,

  • Aufbau von Produktions‑ oder Testkapazitäten,

  • Personal,

  • Digitalisierung,

  • Infrastruktur,

  • Markteintritt und Skalierung.

(3) Eine zweckwidrige Verwendung führt zur sofortigen Rückforderung.

§ 5 Rechte des Landes

Das Land erhält folgende Rechte:

(1) Informationsrechte

  • Quartalsberichte

  • Jahresabschlüsse

  • Projektfortschrittsberichte

  • Zugang zu relevanten Daten

(2) Kontrollrechte

  • Sitz im Beirat oder Aufsichtsrat

  • Vetorecht bei strategischen Grundsatzentscheidungen

  • Prüfungsrecht durch den Zukunftsfonds

(3) Finanzielle Rechte

  • 40 % der Gewinne

  • 40 % der Dividenden

  • 40 % der Lizenzeinnahmen

  • 40 % der Wertsteigerungen

§ 6 Pflichten des Unternehmens

Das Unternehmen verpflichtet sich:

  • die Mittel zweckgebunden einzusetzen,

  • die Clusterstrategie des Landes zu unterstützen,

  • Arbeitsplätze in Niedersachsen zu schaffen oder zu sichern,

  • Transparenz über Fortschritte und Risiken herzustellen,

  • Nachhaltigkeits‑ und Compliance‑Standards einzuhalten.

§ 7 Rückflüsse an das Land

(1) Alle Rückflüsse (Gewinne, Dividenden, Lizenzen, Wertsteigerungen) werden vollständig an den Zukunftsfonds Niedersachsen abgeführt.

(2) Rückflüsse werden jährlich abgerechnet.

(3) Das Unternehmen verpflichtet sich zu einer transparenten, prüfbaren Buchführung.

§ 8 Dauer des Vertrags

(1) Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Eine Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich, insbesondere bei:

  • Insolvenz,

  • schwerwiegenden Verstößen,

  • Zweckentfremdung der Mittel,

  • Täuschung oder Betrug.

§ 9 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über:

  • Geschäftsgeheimnisse,

  • technische Informationen,

  • interne Daten,

  • vertrauliche Vertragsinhalte.

§ 10 Streitbeilegung

(1) Streitigkeiten werden zunächst im Schlichtungsausschuss des Zukunftsfonds behandelt.

(2) Kommt keine Einigung zustande, ist der Rechtsweg eröffnet.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen bedürfen der Schriftform. (2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. (3) Gerichtsstand ist Hannover.

Unterschriften

Für das Land Niedersachsen

Ort, Datum Vertretungsberechtigte Person Niedersächsischer Zukunftsfonds

Für das Unternehmen

ANLAGE B – Mustervertrag: Lizenz‑ und Technologievertrag

(Standardvertrag für Technologien, Software, Patente und Verfahren im Rahmen des Zukunftsprogramms „Niedersachsen 2035“)

§ 1 Vertragsparteien

(1) Land Niedersachsen, vertreten durch den Niedersächsischen Zukunftsfonds (NZF), Hannah‑Arendt‑Platz 1, 30159 Hannover

– nachfolgend „Land“ genannt –

und

(2) [Unternehmen / Forschungseinrichtung / Start‑up], [Adresse], [Vertretungsberechtigte Person]

– nachfolgend „Lizenznehmer“ genannt –

schließen folgenden Lizenz‑ und Technologievertrag.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Das Land gewährt dem Lizenznehmer Nutzungsrechte an folgenden Technologien:

  • Software, Quellcode, Algorithmen

  • Patente, Gebrauchsmuster, technische Verfahren

  • Forschungsdaten, Modelle, Prototypen

  • KI‑Modelle, Trainingsdaten, digitale Plattformen

  • technische Dokumentationen

(2) Die Technologie stammt aus Projekten, die im Rahmen des Zukunftsprogramms „Niedersachsen 2035“ gefördert wurden.

(3) Der Lizenznehmer erhält keine Eigentumsrechte, sondern ausschließlich Nutzungsrechte gemäß diesem Vertrag.

§ 3 Lizenzumfang

(1) Das Land gewährt dem Lizenznehmer eine nicht‑exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Technologie.

(2) Die Lizenz umfasst:

  • Nutzung

  • Weiterentwicklung

  • Integration in Produkte

  • interne Forschung

  • kommerzielle Verwertung

(3) Die Lizenz umfasst nicht:

  • Weiterverkauf der Technologie

  • Übertragung an Dritte

  • exklusive Nutzungsrechte

  • Eigentumsrechte

(4) Jede Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Landes.

§ 4 Lizenzgebühren und Rückflüsse

(1) Der Lizenznehmer verpflichtet sich, 40 % aller Lizenzeinnahmen, die aus der Nutzung der Technologie entstehen, an das Land abzuführen.

(2) Die Rückflüsse umfassen:

  • Lizenzgebühren

  • Nutzungsentgelte

  • Unterlizenzen

  • Einnahmen aus Weiterentwicklungen

  • Einnahmen aus KI‑Modellen oder Softwaremodulen

(3) Rückflüsse werden jährlich abgerechnet und an den Zukunftsfonds Niedersachsen überwiesen.

(4) Der Lizenznehmer führt eine transparente, prüfbare Buchführung.

§ 5 Weiterentwicklung der Technologie

(1) Weiterentwicklungen der Technologie gehören dem Land und dem Lizenznehmer gemeinsam.

(2) Das Land erhält automatisch:

  • 40 % der Rechte an Weiterentwicklungen

  • 40 % der Einnahmen aus Weiterentwicklungen

  • Zugang zu allen neuen Versionen, Modulen und Daten

(3) Der Lizenznehmer verpflichtet sich, Weiterentwicklungen dem Land unverzüglich zu melden.

§ 6 Schutzrechte

(1) Alle ursprünglichen Schutzrechte verbleiben beim Land.

(2) Der Lizenznehmer verpflichtet sich:

  • die Technologie vor unbefugtem Zugriff zu schützen,

  • keine Schutzrechte zu verletzen,

  • keine Reverse‑Engineering‑Versuche zu unternehmen,

  • keine konkurrierenden Schutzrechte anzumelden.

(3) Bei Verstößen kann das Land den Vertrag fristlos kündigen.

§ 7 Pflichten des Lizenznehmers

Der Lizenznehmer verpflichtet sich:

  • die Technologie ausschließlich im Rahmen dieses Vertrags zu nutzen,

  • die Clusterstrategie des Landes zu unterstützen,

  • Arbeitsplätze in Niedersachsen zu schaffen oder zu sichern,

  • Nachhaltigkeits‑ und Compliance‑Standards einzuhalten,

  • regelmäßige Fortschrittsberichte zu liefern.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Eine Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich, insbesondere bei:

  • Verstößen gegen Schutzrechte,

  • Täuschung oder Betrug,

  • Zweckentfremdung der Technologie,

  • Nichtzahlung von Rückflüssen.

(3) Nach Vertragsende erlöschen alle Nutzungsrechte.

§ 9 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über:

  • technische Details,

  • Quellcode,

  • interne Daten,

  • Geschäftsgeheimnisse,

  • Vertragsinhalte.

§ 10 Streitbeilegung

(1) Streitigkeiten werden zunächst im Schlichtungsausschuss des Zukunftsfonds behandelt.

(2) Kommt keine Einigung zustande, ist der Rechtsweg eröffnet.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen bedürfen der Schriftform. (2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. (3) Gerichtsstand ist Hannover.

Unterschriften

Für das Land Niedersachsen

Ort, Datum Vertretungsberechtigte Person Niedersächsischer Zukunftsfonds

Für den Lizenznehmer

Ort, Datum Vertretungsberechtigte Person

ANLAGE C – Mustervertrag: Beteiligung an Forschungskonsortien

(Standardvertrag für Forschungsverbünde im Rahmen des Zukunftsprogramms „Niedersachsen 2035“)

§ 1 Vertragsparteien

(1) Land Niedersachsen, vertreten durch den Niedersächsischen Zukunftsfonds (NZF), Hannah‑Arendt‑Platz 1, 30159 Hannover

– nachfolgend „Land“ genannt –

und

(2) [Forschungseinrichtung / Universität / Konsortium / Institut], [Adresse], [Vertretungsberechtigte Person]

– nachfolgend „Konsortium“ genannt –

schließen folgenden Beteiligungsvertrag.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Das Land beteiligt sich an einem Forschungskonsortium, das im Rahmen des Zukunftsprogramms „Niedersachsen 2035“ Projekte in den Bereichen:

  • KI

  • BioTech

  • MedTech

  • Energie

  • Mobilität

  • Robotik

  • Agrar‑Tech

  • Mikroelektronik

  • Datenräume

  • Cloud‑Infrastruktur

durchführt.

(2) Ziel ist die Entwicklung von Technologien, Verfahren, Prototypen, Datenmodellen, Software, Patenten und wissenschaftlichen Erkenntnissen.

(3) Das Konsortium verpflichtet sich, die Ergebnisse für Niedersachsen nutzbar zu machen.

§ 3 Beteiligungsform

(1) Das Land erhält eine 40‑prozentige Beteiligung an allen wirtschaftlich verwertbaren Ergebnissen des Konsortiums.

(2) Die Beteiligung umfasst:

  • Patente

  • Lizenzen

  • Software

  • Datenmodelle

  • Verfahren

  • Prototypen

  • wissenschaftliche Ergebnisse mit wirtschaftlichem Potenzial

(3) Die Beteiligung ist nicht übertragbar und dauerhaft.

§ 4 Finanzierung durch das Land

(1) Das Land stellt dem Konsortium Mittel in Höhe von [Betrag] € zur Verfügung.

(2) Die Mittel dürfen ausschließlich verwendet werden für:

  • Personal

  • Forschung und Entwicklung

  • Labore, Testfelder, Rechenzentren

  • Dateninfrastruktur

  • Prototypen

  • wissenschaftliche Publikationen

  • Technologietransfer

(3) Eine zweckwidrige Verwendung führt zur Rückforderung.

§ 5 Rechte des Landes

Das Land erhält folgende Rechte:

(1) Nutzungsrechte

  • 40 % aller wirtschaftlichen Nutzungsrechte

  • Zugang zu allen Forschungsergebnissen

  • Mitnutzung von Daten, Software, Prototypen

(2) Kontrollrechte

  • Sitz im wissenschaftlichen Beirat

  • Einsicht in Projektfortschritte

  • Prüfungsrecht durch den Zukunftsfonds

(3) Entscheidungsrechte

  • Vetorecht bei Ausgründungen

  • Mitbestimmung bei Patentstrategien

  • Zustimmungspflicht bei Lizenzvergaben

§ 6 Pflichten des Konsortiums

Das Konsortium verpflichtet sich:

  • die Mittel zweckgebunden einzusetzen

  • wissenschaftliche Standards einzuhalten

  • Ergebnisse transparent zu dokumentieren

  • Ausgründungen frühzeitig zu melden

  • Patente gemeinsam mit dem Land anzumelden

  • Rückflüsse korrekt abzurechnen

  • Arbeitsplätze in Niedersachsen zu schaffen oder zu sichern

§ 7 Rückflüsse an das Land

(1) Das Land erhält 40 % aller Einnahmen, die aus:

  • Patenten

  • Lizenzen

  • Ausgründungen

  • Technologietransfer

  • Software

  • Datenmodellen

  • Verfahren

entstehen.

(2) Rückflüsse werden jährlich an den Zukunftsfonds Niedersachsen abgeführt.

(3) Das Konsortium führt eine transparente, prüfbare Buchführung.

§ 8 Ausgründungen (Spin‑offs)

(1) Ausgründungen aus dem Konsortium sind zulässig.

(2) Das Land erhält automatisch:

  • 40 % der Anteile an der Ausgründung

  • 40 % der Lizenzeinnahmen

  • 40 % der Wertsteigerungen

(3) Die Ausgründung muss ihren Hauptsitz in Niedersachsen haben.

§ 9 Schutzrechte

(1) Patente werden gemeinsam angemeldet.

(2) Das Land erhält:

  • 40 % der Schutzrechte

  • 40 % der Einnahmen

  • Mitbestimmung bei der Patentstrategie

(3) Das Konsortium verpflichtet sich, keine konkurrierenden Schutzrechte anzumelden.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Eine Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich.

(3) Nach Vertragsende bleiben die Beteiligungsrechte des Landes bestehen.

§ 11 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über:

  • Forschungsergebnisse

  • technische Details

  • interne Daten

  • Geschäftsgeheimnisse

§ 12 Streitbeilegung

(1) Streitigkeiten werden zunächst im Schlichtungsausschuss des Zukunftsfonds behandelt.

(2) Kommt keine Einigung zustande, ist der Rechtsweg eröffnet.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen bedürfen der Schriftform. (2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. (3) Gerichtsstand ist Hannover.

Unterschriften

Für das Land Niedersachsen

Ort, Datum Vertretungsberechtigte Person Niedersächsischer Zukunftsfonds

Für das Forschungskonsortium

Ort, Datum Vertretungsberechtigte Person

ANLAGE D – Mustervertrag: Infrastruktur‑ und Energieprojekte

(Standardvertrag für Energie‑, Hafen‑, Mobilitäts‑, Digital‑ und Logistikinfrastruktur im Rahmen des Zukunftsprogramms „Niedersachsen 2035“)

§ 1 Vertragsparteien

(1) Land Niedersachsen, vertreten durch den Niedersächsischen Zukunftsfonds (NZF), Hannah‑Arendt‑Platz 1, 30159 Hannover

– nachfolgend „Land“ genannt –

und

(2) [Unternehmen / Betreiber / Konsortium / kommunaler Träger], [Adresse], [Vertretungsberechtigte Person]

– nachfolgend „Projektträger“ genannt –

schließen folgenden Infrastruktur‑ und Energieprojektvertrag.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand dieses Vertrags ist die Planung, Finanzierung, Errichtung, Erweiterung, Modernisierung oder der Betrieb von Infrastruktur‑ und Energieprojekten, insbesondere:

  • Wasserstoff‑Infrastruktur (Elektrolyseure, Pipelines, Speicher)

  • Offshore‑Energieanlagen

  • Hafen‑ und Logistikinfrastruktur

  • Mobilitäts‑ und Verkehrssysteme

  • Rechenzentren und digitale Netze

  • Energie‑ und Wärmenetze

  • Robotik‑ und Automatisierungsinfrastruktur

  • Testfelder und Forschungsanlagen

(2) Das Projekt ist Teil des Zukunftsprogramms „Niedersachsen 2035“.

(3) Das Land beteiligt sich finanziell und strategisch, um die Transformation Niedersachsens zu beschleunigen.

§ 3 Beteiligungsform und Eigentumsstruktur

(1) Das Land erhält eine 40‑prozentige Beteiligung am Projekt oder der Projektgesellschaft.

(2) Die Beteiligung kann erfolgen als:

  • Equity‑Beteiligung

  • Infrastruktur‑Beteiligung

  • Gewinnbeteiligung

  • Lizenz‑ oder Nutzungsbeteiligung

  • Wertsteigerungsbeteiligung

(3) Die Beteiligung ist dauerhaft. Ein Verkauf („Exit“) ist ausgeschlossen.

(4) Infrastruktur bleibt — wo möglich — in öffentlicher Hand.

§ 4 Finanzierung durch das Land

(1) Das Land stellt Mittel in Höhe von [Betrag] € bereit.

(2) Die Mittel dürfen ausschließlich verwendet werden für:

  • Planung

  • Bau

  • Modernisierung

  • Digitalisierung

  • Energie‑ und Netztechnik

  • Sicherheitssysteme

  • nachhaltige Technologien

(3) Zweckentfremdung führt zur sofortigen Rückforderung.

§ 5 Rechte des Landes

Das Land erhält folgende Rechte:

(1) Eigentums‑ und Nutzungsrechte

  • 40 % Eigentum an der Infrastruktur oder Projektgesellschaft

  • Mitnutzung der Infrastruktur für Landeszwecke

  • Zugang zu Betriebsdaten

(2) Kontrollrechte

  • Sitz im Aufsichtsrat oder Projektbeirat

  • Vetorecht bei strategischen Entscheidungen

  • Prüfungsrecht durch den Zukunftsfonds

(3) Finanzielle Rechte

  • 40 % der Gewinne

  • 40 % der Nutzungsentgelte

  • 40 % der Lizenzeinnahmen

  • 40 % der Wertsteigerungen

§ 6 Pflichten des Projektträgers

Der Projektträger verpflichtet sich:

  • das Projekt ordnungsgemäß zu planen und umzusetzen

  • Nachhaltigkeits‑ und Sicherheitsstandards einzuhalten

  • regionale Wertschöpfung zu berücksichtigen

  • Arbeitsplätze in Niedersachsen zu schaffen

  • Transparenz über Fortschritte und Risiken herzustellen

  • Rückflüsse korrekt abzurechnen

§ 7 Betrieb und Wartung

(1) Der Projektträger ist für den sicheren, effizienten und nachhaltigen Betrieb verantwortlich.

(2) Das Land erhält:

  • Zugang zu Betriebsdaten

  • Mitspracherecht bei Betriebsänderungen

  • Einsicht in Wartungs‑ und Sicherheitskonzepte

(3) Der Projektträger verpflichtet sich zu:

  • regelmäßiger Wartung

  • Einhaltung technischer Standards

  • Notfall‑ und Krisenplänen

§ 8 Rückflüsse an das Land

(1) Das Land erhält 40 % aller Einnahmen, insbesondere aus:

  • Nutzungsentgelten

  • Energieverkauf

  • Hafen‑ und Logistikgebühren

  • Netzentgelten

  • Lizenzen

  • Wertsteigerungen

(2) Rückflüsse werden jährlich an den Zukunftsfonds Niedersachsen abgeführt.

(3) Der Projektträger führt eine transparente, prüfbare Buchführung.

§ 9 Nachhaltigkeit und Klimaschutz

(1) Das Projekt muss den Klimazielen des Landes Niedersachsen entsprechen.

(2) Der Projektträger verpflichtet sich zu:

  • CO₂‑Reduktionsstrategien

  • nachhaltigen Materialien

  • energieeffizientem Betrieb

  • Umweltverträglichkeitsprüfungen

§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Eine Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich.

(3) Nach Vertragsende bleiben die Beteiligungsrechte des Landes bestehen.

§ 11 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über:

  • technische Details

  • Betriebsdaten

  • interne Dokumente

  • Geschäftsgeheimnisse

§ 12 Streitbeilegung

(1) Streitigkeiten werden zunächst im Schlichtungsausschuss des Zukunftsfonds behandelt.

(2) Kommt keine Einigung zustande, ist der Rechtsweg eröffnet.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen bedürfen der Schriftform. (2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. (3) Gerichtsstand ist Hannover.

Unterschriften

Für das Land Niedersachsen

Ort, Datum Vertretungsberechtigte Person Niedersächsischer Zukunftsfonds

Für den Projektträger

Ort, Datum Vertretungsberechtigte Person

ANLAGE E – Mustervertrag: Start‑up‑Fast‑Track‑Beteiligung

(Standardvertrag für schnelle, digitale Beteiligungen im Rahmen des Zukunftsprogramms „Niedersachsen 2035“)

§ 1 Vertragsparteien

(1) Land Niedersachsen, vertreten durch den Niedersächsischen Zukunftsfonds (NZF), Hannah‑Arendt‑Platz 1, 30159 Hannover

– nachfolgend „Land“ genannt –

und

(2) [Start‑up / Gründerteam / Projektgesellschaft], [Adresse], [Vertretungsberechtigte Person]

– nachfolgend „Start‑up“ genannt –

schließen folgenden Fast‑Track‑Beteiligungsvertrag.

§ 2 Zweck des Vertrags

(1) Das Land beteiligt sich am Start‑up, um:

  • Innovation zu beschleunigen,

  • Gründungen zu fördern,

  • Cluster zu stärken,

  • Arbeitsplätze zu schaffen,

  • langfristige Rückflüsse zu generieren.

(2) Der Vertrag ist Teil des Zukunftsprogramms „Niedersachsen 2035“ und dient der schnellen, unbürokratischen Förderung von Start‑ups.

§ 3 Beteiligungsform und Umfang

(1) Das Land erwirbt eine Beteiligung in Höhe von 40 % am Start‑up.

(2) Die Beteiligung erfolgt als:

  • Equity‑Beteiligung (Standard)

  • oder als Gewinn‑/Lizenzbeteiligung, falls Equity nicht möglich ist.

(3) Die Beteiligung ist dauerhaft. Ein Verkauf („Exit“) ist ausgeschlossen.

(4) Der Vertrag ist bewusst standardisiert und wird digital abgeschlossen.

§ 4 Einbringung der Mittel

(1) Das Land stellt dem Start‑up Mittel in Höhe von [Betrag] € bereit.

(2) Die Mittel dürfen ausschließlich verwendet werden für:

  • Produktentwicklung

  • Forschung und Prototyping

  • Personal

  • Markteintritt

  • Infrastruktur

  • Skalierung

(3) Zweckentfremdung führt zur sofortigen Rückforderung.

§ 5 Rechte des Landes

Das Land erhält folgende Rechte:

(1) Informationsrechte

  • Quartalsberichte

  • Jahresabschlüsse

  • Produkt‑ und Entwicklungsupdates

(2) Kontrollrechte

  • Sitz im Beirat (optional, nicht verpflichtend)

  • Prüfungsrecht durch den Zukunftsfonds

(3) Finanzielle Rechte

  • 40 % der Gewinne

  • 40 % der Dividenden

  • 40 % der Lizenzeinnahmen

  • 40 % der Wertsteigerungen

§ 6 Pflichten des Start‑ups

Das Start‑up verpflichtet sich:

  • die Mittel zweckgebunden einzusetzen

  • die Clusterstrategie des Landes zu unterstützen

  • Arbeitsplätze in Niedersachsen zu schaffen oder zu sichern

  • Transparenz über Fortschritte herzustellen

  • Nachhaltigkeits‑ und Compliance‑Standards einzuhalten

§ 7 Rückflüsse an das Land

(1) Das Land erhält 40 % aller Rückflüsse, insbesondere aus:

  • Gewinnen

  • Dividenden

  • Lizenzen

  • Wertsteigerungen

  • Software‑ oder Technologieverkäufen

(2) Rückflüsse werden jährlich an den Zukunftsfonds Niedersachsen abgeführt.

(3) Das Start‑up führt eine transparente, prüfbare Buchführung.

§ 8 Fast‑Track‑Mechanismus

(1) Der gesamte Prozess — Antrag, Prüfung, Entscheidung, Vertragsabschluss — erfolgt digital.

(2) Die maximale Bearbeitungszeit beträgt 30 Tage.

(3) Das Start‑up erhält Zugang zu:

  • digitalen Standardverträgen

  • automatisierten Prüfprozessen

  • KI‑gestützten Bewertungsmodellen

  • regionalen Beteiligungsbüros

(4) Der Fast‑Track‑Mechanismus gilt für Start‑ups in allen 20 Clustern.

§ 9 Schutzrechte

(1) Schutzrechte verbleiben beim Start‑up.

(2) Das Land erhält:

  • 40 % der Lizenzeinnahmen

  • Mitbestimmung bei Patentstrategien

  • Zugang zu Weiterentwicklungen

(3) Das Start‑up verpflichtet sich, keine konkurrierenden Schutzrechte zu verschweigen.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Eine Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich.

(3) Nach Vertragsende bleiben die Beteiligungsrechte des Landes bestehen.

§ 11 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über:

  • technische Details

  • interne Daten

  • Geschäftsgeheimnisse

  • Vertragsinhalte

§ 12 Streitbeilegung

(1) Streitigkeiten werden zunächst im Schlichtungsausschuss des Zukunftsfonds behandelt.

(2) Kommt keine Einigung zustande, ist der Rechtsweg eröffnet.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen bedürfen der Schriftform. (2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. (3) Gerichtsstand ist Hannover.

Unterschriften

Für das Land Niedersachsen

Ort, Datum Vertretungsberechtigte Person Niedersächsischer Zukunftsfonds

Für das Start‑up

Ort, Datum Vertretungsberechtigte Person

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