PETITION AN DEN NIEDERSÄCHSISCHEN LANDTAG
Zukunftsprogramm „Niedersachsen 2035“ Bitte um parlamentarische Befassung
Petent
Michael Tryzna Hafenstraße 35 34125 Kassel Deutschland
(ladungsfähige Anschrift gemäß Art. 17 GG und Art. 3 Niedersächsisches Petitionsgesetz)
Adressat
Niedersächsischer Landtag Petitionsausschuss Hannah‑Arendt‑Platz 1 30159 Hannover Deutschland
(ladungsfähige Anschrift gemäß Art. 17 GG und Art. 3 Niedersächsisches Petitionsgesetz)
Sehr geehrte Damen und Herren!
KAPITEL 0 – Verantwortung und Führungsbereitschaft
Niedersachsen steht vor einer Phase tiefgreifender wirtschaftlicher, technologischer und gesellschaftlicher Veränderungen. Die kommenden zehn Jahre entscheiden darüber, ob unser Land wirtschaftlich aufsteigt oder zurückfällt. Mit dem Zukunftsprogramm „Niedersachsen 2035“ lege ich ein vollständiges, finanzierbares und umsetzbares Regierungsprogramm vor, das Niedersachsen in eine neue Ära führen kann.
Dieses Programm ist nicht das Ergebnis abstrakter Theorie, sondern das Resultat intensiver Analyse, praktischer Erfahrung und eines tiefen Verständnisses für die strukturellen Herausforderungen unseres Landes. Es ist ein Programm, das nicht nur beschreibt, was getan werden müsste – sondern präzise darlegt, wie es getan werden kann.
Ich habe dieses Programm nicht als Beobachter entwickelt, sondern als jemand, der bereit ist, Verantwortung zu übernehmen. Ich bin bereit, dieses Programm politisch zu tragen. Ich bin bereit, Niedersachsen durch die Transformation zu führen, die notwendig ist, um Wohlstand, Stabilität und Zukunftsfähigkeit zu sichern.
Ich bin bereit, das Amt des Ministerpräsidenten zu übernehmen, wenn der Niedersächsische Landtag oder die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes eine Führungspersönlichkeit suchen, die dieses Programm umsetzt und die Verantwortung für die Zukunft Niedersachsens trägt.
Diese Bereitschaft ist kein persönlicher Anspruch, sondern Ausdruck eines Verantwortungsverständnisses, das sich aus der Tragweite dieses Programms ergibt. Ich stehe bereit, wenn Niedersachsen eine Führung braucht, die dieses Zukunftsprogramm nicht nur entwirft, sondern auch umsetzt.
KAPITEL 1 – Ausgangslage und Problemdefinition
Niedersachsen steht an einem historischen Wendepunkt. Die wirtschaftlichen, technologischen und gesellschaftlichen Veränderungen der kommenden Jahre werden tiefgreifender sein als alles, was unser Land seit der Wiedervereinigung erlebt hat. Die Frage ist nicht, ob sich Niedersachsen verändert – sondern wie.
Die Ausgangslage ist geprägt von fünf strukturellen Herausforderungen:
1.1 Wirtschaftliche Transformation
Die industrielle Basis Niedersachsens – insbesondere Automobilwirtschaft, Zulieferindustrie, Maschinenbau, Logistik und Energie – befindet sich in einem tiefen Umbruch. Elektrifizierung, Digitalisierung, KI‑Automatisierung und neue Wertschöpfungsketten verändern Geschäftsmodelle in rasanter Geschwindigkeit.
Viele Unternehmen stehen vor Investitionsentscheidungen, die über Jahrzehnte wirken. Ohne klare politische Leitplanken droht Niedersachsen, im internationalen Wettbewerb zurückzufallen.
1.2 Technologischer Rückstand
Trotz starker Forschungseinrichtungen ist Niedersachsen in zentralen Zukunftstechnologien nicht führend:
Künstliche Intelligenz
Robotik
Mikroelektronik
BioTech
Quantencomputing
Cloud‑ und Dateninfrastrukturen
Diese Technologien bestimmen die globale Wettbewerbsfähigkeit der nächsten 30 Jahre. Niedersachsen nutzt sein Potenzial bislang nur teilweise.
1.3 Regionale Ungleichgewichte
Zwischen den Regionen des Landes bestehen deutliche Unterschiede:
starke Zentren wie Hannover, Braunschweig, Wolfsburg, Göttingen
strukturschwächere Räume wie Südniedersachsen, Teile des Harzes, Küstenregionen
ungenutzte Potenziale in Hafen‑ und Logistikstandorten
Ohne gezielte Clusterpolitik droht eine weitere Divergenz.
1.4 Unzureichende Nutzung von EU‑ und Bundesmitteln
Niedersachsen ruft nur einen Teil der verfügbaren Fördermittel ab. Gründe:
fehlende kofinanzierungsfähige Projekte
komplexe Antragsverfahren
mangelnde strategische Bündelung
fehlende institutionelle Strukturen
Dadurch entgehen dem Land jährlich Milliardenbeträge.
1.5 Demografischer Wandel und Fachkräftemangel
Bis 2035 verliert Niedersachsen:
hunderttausende Arbeitskräfte
große Teile der Babyboomer‑Generation
wichtige Fachkräfte in Industrie, Pflege, Verwaltung und Bildung
Gleichzeitig steigt der Bedarf an:
KI‑Talenten
Ingenieurinnen und Ingenieuren
Pflegekräften
IT‑Fachkräften
Energie‑ und Wasserstoffexpertinnen und ‑experten
Ohne gezielte Maßnahmen droht ein struktureller Engpass.
1.6 Verwaltungsmodernisierung
Die Landesverwaltung ist leistungsfähig, aber:
zu langsam,
zu analog,
zu fragmentiert,
zu wenig digital integriert.
Genehmigungen dauern zu lange. Daten werden nicht systematisch genutzt. Digitale Prozesse sind unvollständig.
Für ein modernes Land ist das ein Risiko.
1.7 Fazit der Ausgangslage
Niedersachsen steht vor einer doppelten Herausforderung:
Transformation der bestehenden Wirtschaft
Aufbau neuer Zukunftsindustrien
Beides gleichzeitig zu bewältigen erfordert:
ein klares Programm,
eine starke Vision,
eine solide Finanzierung,
eine professionelle Governance,
und politische Führung.
Genau dafür wurde „Niedersachsen 2035“ entwickelt.
KAPITEL 2 – Die Vision: Niedersachsen 2035
Niedersachsen steht an der Schwelle zu einer neuen Epoche. Die kommenden zehn Jahre entscheiden darüber, ob unser Land zu einem der führenden Innovations‑, Energie‑ und Technologiestandorte Europas aufsteigt — oder ob es im internationalen Wettbewerb zurückfällt.
Die Vision „Niedersachsen 2035“ beschreibt ein Land, das seine Stärken nutzt, seine Schwächen überwindet und seine Zukunft aktiv gestaltet. Es ist eine Vision, die nicht auf Wunschdenken basiert, sondern auf konkreten Maßnahmen, belastbaren Finanzierungsmodellen und einer klaren strategischen Architektur.
2.1 Ein Land, das Wohlstand neu definiert
Wohlstand bedeutet im Jahr 2035 nicht nur wirtschaftliche Stärke, sondern:
technologische Souveränität,
digitale Leistungsfähigkeit,
stabile Energieversorgung,
soziale Sicherheit,
regionale Ausgewogenheit,
ökologische Verantwortung,
und ein Staat, der handlungsfähig ist.
Niedersachsen wird ein Land, das Wohlstand nicht verwaltet, sondern neu schafft.
2.2 Ein Land der 20 Zukunftscluster
Die Vision sieht Niedersachsen als ein Land, das seine Wirtschaft nicht dem Zufall überlässt, sondern strategisch in 20 Zukunftscluster gliedert:
KI & GovTech
BioTech & Life Sciences
Mikroelektronik & Sensorik
Automotive & Software
Energie & Wasserstoff
Robotik & Agrar‑Tech
Logistik & Hafenwirtschaft
Green‑Tech
Maritime Technologien
Luft‑ und Raumfahrt
MedTech
Quanten‑ und Hochleistungsrechnen
Cybersecurity
Kreislaufwirtschaft
Bildung & Talententwicklung
Verwaltung & Digitalisierung
Kultur‑ und Kreativwirtschaft
Tourismus & Regionalentwicklung
Gesundheitswirtschaft
Infrastruktur & Mobilität
Jedes Cluster erhält:
ein eigenes Budget,
ein eigenes Beteiligungsbüro,
ein eigenes Monitoring,
klare KPIs,
und eine klare Rolle im Landesentwicklungsplan.
2.3 Ein Land, das Energie nicht nur nutzt, sondern exportiert
Niedersachsen wird 2035:
führender Wasserstoffstandort Europas,
Exporteur von grünem Strom,
Standort für Speicher, Netze und Offshore‑Infrastruktur,
Drehscheibe für Energieimporte und ‑transformation.
Wilhelmshaven, Emsland, Stade, Cuxhaven und die Offshore‑Region werden zu Energie‑Metropolen.
2.4 Ein Land, das Digitalisierung ernst nimmt
2035 ist Niedersachsen:
vollständig digitalisiert in Verwaltung und Bildung,
KI‑gestützt in allen Behörden,
führend in Cloud‑ und Dateninfrastrukturen,
Standort für europäische Rechenzentren,
Modellregion für digitale Daseinsvorsorge.
Digitale Prozesse sind Standard, nicht Ausnahme.
2.5 Ein Land, das Talente anzieht
Niedersachsen wird ein Magnet für:
KI‑Talente,
Ingenieurinnen und Ingenieure,
BioTech‑Fachkräfte,
Pflegekräfte,
IT‑Spezialistinnen und Spezialisten,
Gründerinnen und Gründer.
Mit Stipendien, Talentprogram
KAPITEL 3 – Die Vision: Niedersachsen 2035 (Fortsetzung & Vollausarbeitung)
Die Vision „Niedersachsen 2035“ ist kein abstraktes Leitbild, sondern ein konkreter Zukunftsentwurf. Sie beschreibt ein Land, das seine wirtschaftlichen, technologischen und gesellschaftlichen Potenziale vollständig entfaltet und sich als europäischer Spitzenstandort etabliert.
Die Vision umfasst sieben zentrale Leitlinien:
3.1 Niedersachsen wird ein führender Energie‑ und Wasserstoffstandort Europas
2035 ist Niedersachsen:
Exporteur von grünem Strom
Drehscheibe für Wasserstoffimporte und ‑umwandlung
Standort für Elektrolyse, Speicher, Netze und Offshore‑Infrastruktur
Heimat der größten Wasserstoff‑Cluster Europas
Zentrum für maritime Energie‑Technologien
Wilhelmshaven, Stade, Emsland, Cuxhaven und die Offshore‑Region bilden das Rückgrat der europäischen Energiewende.
3.2 Niedersachsen wird ein High‑Tech‑Land
Die Vision sieht Niedersachsen als Standort für:
Künstliche Intelligenz
Robotik
Mikroelektronik
BioTech
Quantencomputing
Sensorik
MedTech
Cybersecurity
Diese Technologien bilden die Grundlage der nächsten industriellen Revolution.
3.3 Niedersachsen wird ein Land der 20 Zukunftscluster
Die Clusterstruktur ist das Herzstück der Vision. Sie schafft:
klare Verantwortlichkeiten
klare Budgets
klare Rollen
klare KPIs
klare Governance
Jedes Cluster wird zu einem ökonomischen Kraftzentrum, das Innovation, Talente, Unternehmen und Investitionen bündelt.
3.4 Niedersachsen wird ein Land der digitalen Exzellenz
2035 ist Niedersachsen:
vollständig digitalisiert in Verwaltung und Bildung
KI‑gestützt in allen Behörden
Standort für europäische Rechenzentren
Modellregion für digitale Daseinsvorsorge
führend in Cloud‑ und Dateninfrastrukturen
Digitale Prozesse sind Standard, nicht Ausnahme.
3.5 Niedersachsen wird ein Land der Talente
Die Vision sieht ein Land, das Talente:
ausbildet,
anzieht,
hält,
und weiterentwickelt.
Mit:
1.000 KI‑Stipendien pro Jahr
10.000 Weiterbildungsplätzen in Robotik und Automatisierung
Talentprogrammen für BioTech, Energie, Pflege und Verwaltung
internationalen Rekrutierungsprogrammen
dualen Innovationsstudiengängen
Niedersachsen wird ein Magnet für Fachkräfte.
3.6 Niedersachsen wird ein Land der starken Regionen
2035 ist Niedersachsen ein Land, in dem:
Südniedersachsen ein BioTech‑ und Life‑Science‑Hub ist
der Harz ein Green‑Tech‑ und Tourismuscluster ist
die Küstenregionen Energie‑ und Logistikzentren sind
Hannover ein KI‑ und GovTech‑Zentrum ist
Braunschweig ein Mikroelektronik‑ und Sensorikstandort ist
Osnabrück ein Robotik‑ und Agrar‑Tech‑Cluster ist
Wolfsburg ein Automotive‑Software‑Hub ist
Göttingen ein Forschungs‑ und MedTech‑Knotenpunkt ist
Regionale Ungleichgewichte werden nicht verwaltet, sondern überwunden.
3.7 Niedersachsen wird ein Land, das Vermögen aufbaut
Die Vision sieht ein Land, das:
nicht Schulden verwaltet,
sondern Vermögen aufbaut.
Mit dem Zukunftsfonds Niedersachsen entsteht ein Landesvermögen von:
10–14 Mrd. € bis 2035
25–35 Mrd. € bis 2045
40–60 Mrd. € bis 2055
Das ist die Grundlage für Generationengerechtigkeit.
3.8 Die Vision in einem Satz
Niedersachsen 2035 ist ein Land, das seine Zukunft nicht erleidet, sondern gestaltet — mit Mut, Strategie, Technologie und Verantwortung.
KAPITEL 4 – Die 20‑Cluster‑Strategie Niedersachsen
Die 20‑Cluster‑Strategie ist das strukturelle Fundament des Zukunftsprogramms „Niedersachsen 2035“. Sie definiert, wie Niedersachsen seine wirtschaftlichen, technologischen und regionalen Potenziale systematisch entwickelt, bündelt und skaliert.
Clusterpolitik bedeutet:
klare Verantwortlichkeiten
klare Budgets
klare Rollen
klare KPIs
klare Governance
klare regionale Zuordnung
klare Transformationspfade
Niedersachsen wird nicht mehr „alles ein bisschen“ machen, sondern 20 strategische Zukunftscluster aufbauen, die jeweils ein eigenes Ökosystem bilden.
4.1 Grundprinzipien der Clusterstrategie
Die Clusterstrategie basiert auf fünf Leitprinzipien:
4.1.1 Konzentration statt Streuung
Statt kleinteiliger Förderprogramme werden Ressourcen in 20 klar definierte Cluster gebündelt.
4.1.2 Regionale Spezialisierung
Jede Region erhält eine klare Rolle — basierend auf ihren Stärken, Potenzialen und vorhandenen Strukturen.
4.1.3 Technologische Fokussierung
Jedes Cluster konzentriert sich auf eine Zukunftstechnologie oder ein Zukunftsfeld.
4.1.4 Beteiligungsorientierung
Jedes Cluster erhält ein eigenes Beteiligungsbüro, das Unternehmen, Start‑ups und Forschungseinrichtungen unterstützt.
4.1.5 Skalierung durch EU‑ und Bundesmittel
Jedes Cluster wird so strukturiert, dass es kofinanzierungsfähig ist — und damit EU‑ und Bundesmittel maximal nutzt.
4.2 Die 20 Zukunftscluster Niedersachsens
Die Cluster sind so gewählt, dass sie:
die bestehende Wirtschaft transformieren,
neue Industrien aufbauen,
regionale Stärken nutzen,
internationale Sichtbarkeit schaffen,
und langfristige Wertschöpfung sichern.
Ich liste sie jetzt vollständig auf — mit Standort, Rolle und strategischer Bedeutung.
Cluster 1 – Künstliche Intelligenz & GovTech (Hannover)
Hannover wird das KI‑Zentrum Niedersachsens. Schwerpunkte:
KI‑Modelle
Verwaltungsdigitalisierung
Datenräume
Automatisierung
KI‑Start‑ups
Cluster 2 – BioTech & Life Sciences (Göttingen)
Göttingen wird zum BioTech‑Hub Europas. Schwerpunkte:
Genetik
Zelltherapien
MedTech
Pharma‑Start‑ups
Cluster 3 – Mikroelektronik & Sensorik (Braunschweig)
Braunschweig wird zum Zentrum für Chips, Sensoren und Halbleiter. Schwerpunkte:
Mikroelektronik
Automotive‑Sensorik
Luft‑ und Raumfahrttechnik
Cluster 4 – Automotive & Software (Wolfsburg)
Wolfsburg wird zum Software‑Automotive‑Hub. Schwerpunkte:
autonomes Fahren
Fahrzeugsoftware
Batterietechnologie
Cluster 5 – Energie & Wasserstoff (Wilhelmshaven / Stade / Emsland)
Niedersachsen wird Energie‑Exporteur. Schwerpunkte:
Wasserstoffimporte
Elektrolyse
Offshore‑Wind
Speicher
Cluster 6 – Robotik & Agrar‑Tech (Osnabrück)
Osnabrück wird Robotik‑Zentrum. Schwerpunkte:
Agrar‑Roboter
Automatisierung
KI‑Robotik
Cluster 7 – Logistik & Hafenwirtschaft (JadeWeserPort / Bremerhaven)
Niedersachsen wird Logistikdrehscheibe Europas. Schwerpunkte:
Hafenlogistik
KI‑gestützte Lieferketten
maritime Technologien
Cluster 8 – Green‑Tech (Oldenburg)
Oldenburg wird Green‑Tech‑Hub. Schwerpunkte:
Energieeffizienz
Kreislaufwirtschaft
nachhaltige Materialien
Cluster 9 – Maritime Technologien (Cuxhaven / Emden)
Schwerpunkte:
Schiffbau 4.0
Offshore‑Technologien
maritime Robotik
Cluster 10 – Luft‑ und Raumfahrt (Braunschweig / Hannover)
Schwerpunkte:
Drohnen
Luftfahrtforschung
Raumfahrttechnologien
Cluster 11 – MedTech (Göttingen / Hannover)
Schwerpunkte:
Medizintechnik
Diagnostik
digitale Gesundheit
Cluster 12 – Quanten‑ und Hochleistungsrechnen (Hannover / Göttingen)
Schwerpunkte:
Quantencomputer
HPC‑Rechenzentren
Quantenkommunikation
Cluster 13 – Cybersecurity (Hannover)
Schwerpunkte:
IT‑Sicherheit
kritische Infrastrukturen
Cyberabwehr
Cluster 14 – Kreislaufwirtschaft (Harz / Südniedersachsen)
Schwerpunkte:
Recycling
Rohstoffrückgewinnung
nachhaltige Produktion
Cluster 15 – Bildung & Talententwicklung (Landesweit)
Schwerpunkte:
KI‑Talente
duale Innovationsstudiengänge
Weiterbildungsprogramme
Cluster 16 – Verwaltung & Digitalisierung (Hannover)
Schwerpunkte:
digitale Verwaltung
KI‑gestützte Prozesse
Datenräume
Cluster 17 – Kultur‑ und Kreativwirtschaft (Hannover / Braunschweig)
Schwerpunkte:
Medien
Design
digitale Kultur
Cluster 18 – Tourismus & Regionalentwicklung (Harz / Küste)
Schwerpunkte:
nachhaltiger Tourismus
regionale Wertschöpfung
Natur‑ und Kulturangebote
Cluster 19 – Gesundheitswirtschaft (Hannover / Göttingen)
Schwerpunkte:
Pflegeinnovation
digitale Gesundheit
Versorgungsmodelle
Cluster 20 – Infrastruktur & Mobilität (Landesweit)
Schwerpunkte:
Schiene
Straße
digitale Mobilität
Ladeinfrastruktur
4.3 Die Cluster als Motor der Transformation
Jedes Cluster erhält:
ein eigenes Budget
ein eigenes Beteiligungsbüro
ein eigenes Monitoring
klare KPIs
klare Governance
klare regionale Zuständigkeiten
Damit entsteht ein neues Landesmodell, das Niedersachsen strukturell modernisiert.
KAPITEL 5 – Der Zukunftsfonds Niedersachsen
Der Zukunftsfonds Niedersachsen ist das finanzielle Herzstück des Programms „Niedersachsen 2035“. Er ist kein klassischer Fördertopf, sondern ein strategisches Investitionsinstrument, das:
Vermögen aufbaut,
Renditen erwirtschaftet,
Beteiligungen hält,
Innovationen finanziert,
und langfristige Stabilität schafft.
Der Fonds ist so konstruiert, dass er nicht konsumiert, sondern investiert. Er ist das zentrale Werkzeug, um Niedersachsen in die Lage zu versetzen, Zukunftsindustrien nicht nur zu fördern, sondern mitzubesitzen.
5.1 Grundprinzipien des Zukunftsfonds
Der Fonds folgt fünf Leitprinzipien:
5.1.1 Vermögensaufbau statt Schulden
Der Fonds investiert in:
Unternehmen
Start‑ups
Forschung
Infrastruktur
Energie
Digitalisierung
und baut dadurch langfristiges Landesvermögen auf.
5.1.2 Beteiligungsorientierung
Der Fonds erhält 40 % Beteiligung an:
Gewinnen
Dividenden
Lizenzen
Wertsteigerungen
Ausgründungen
Infrastruktur‑Einnahmen
5.1.3 Reinvestition
Alle Rückflüsse werden vollständig reinvestiert, bis der Fonds eine kritische Größe erreicht.
5.1.4 Unabhängigkeit vom Landeshaushalt
Der Fonds ist außerhalb des Kernhaushalts angesiedelt. Er belastet den Haushalt nicht und ist gegen politische Zyklen geschützt.
5.1.5 Transparenz und Governance
Der Fonds wird durch:
einen Aufsichtsrat,
ein Investmentkomitee,
ein wissenschaftliches Gremium
kontrolliert.
5.2 Startvolumen und Aufbauphase
Der Fonds startet mit:
Startvolumen: 1–2 Mrd. €
Diese Mittel stammen aus:
Zukunftsabgaben
EU‑Kofinanzierungen
Bundesprogrammen
Beteiligungsrückflüssen
5.3 Jährliche Zuflüsse
Der Fonds erhält jährlich:
1,25–1,80 Mrd. € aus Zukunftsabgaben
0,8–1,2 Mrd. € aus Beteiligungsrückflüssen (ab Jahr 5)
EU‑ und Bundesmittel für kofinanzierte Projekte
Damit wächst der Fonds exponentiell.
5.4 Vermögensentwicklung des Fonds
Die erwartete Entwicklung:
| Jahr | Fondsvolumen |
|---|---|
| 2030 | 6–8 Mrd. € |
| 2035 | 10–14 Mrd. € |
| 2045 | 25–35 Mrd. € |
| 2055 | 40–60 Mrd. € |
Der Fonds wird damit zu einem der größten Landesfonds Europas.
5.5 Investitionsfelder des Fonds
Der Fonds investiert in:
5.5.1 Unternehmen
Start‑ups
Mittelstand
Großunternehmen (Co‑Investments)
Start‑ups
Mittelstand
Großunternehmen (Co‑Investments)
5.5.2 Forschung
Universitäten
Fraunhofer
Helmholtz
Leibniz
Max‑Planck
Universitäten
Fraunhofer
Helmholtz
Leibniz
Max‑Planck
5.5.3 Infrastruktur
Energie
Wasserstoff
Netze
Speicher
Rechenzentren
Energie
Wasserstoff
Netze
Speicher
Rechenzentren
5.5.4 Digitalisierung
KI‑Rechenzentren
Cloud‑Infrastruktur
Datenräume
GovTech
KI‑Rechenzentren
Cloud‑Infrastruktur
Datenräume
GovTech
5.5.5 Bildung & Talente
Stipendien
Weiterbildungsprogramme
duale Innovationsstudiengänge
Stipendien
Weiterbildungsprogramme
duale Innovationsstudiengänge
5.6 Der Zukunftsfonds als strategisches Instrument
Der Fonds ist nicht nur ein Finanzinstrument, sondern ein politisches Machtinstrument, das Niedersachsen in die Lage versetzt:
Zukunftsindustrien zu gestalten,
Wertschöpfung im Land zu halten,
internationale Investoren anzuziehen,
und langfristige Stabilität zu sichern.
Er ist das Fundament eines neuen, modernen, souveränen Landesmodells.
KAPITEL 6 – Finanzierung des Zukunftsprogramms „Niedersachsen 2035“
Die Finanzierung des Programms „Niedersachsen 2035“ ist vollständig, nachhaltig und schuldenfrei gesichert. Sie ruht auf drei starken Säulen:
Säule I: Zukunftsabgaben des Landes Niedersachsen
Säule II: EU‑Förderung
Säule III: Bundesförderung
Diese Architektur stellt sicher, dass Niedersachsen seine Transformation ohne neue Schulden, ohne Haushaltsrisiken und mit langfristigem Vermögensaufbau realisieren kann.
6.1 Säule I – Zukunftsabgaben des Landes Niedersachsen
Die Zukunftsabgaben sind moderat, wirtschaftsfreundlich und zweckgebunden. Sie finanzieren jene Bereiche, die die Grundlage für langfristiges Wachstum bilden.
6.1.1 Innovationsabgabe
0,30 % auf Unternehmensumsatz 0,15 % auf Lohnsumme
Einnahmen: 650–900 Mio. € Zweckbindung: Innovation, Talente, Energie, Digitalisierung
6.1.2 Digitalabgabe
5 % auf digitale Umsätze großer Plattformen
Einnahmen: 350–500 Mio. € Zweckbindung: digitale Infrastruktur, KI‑Rechenzentren, Cloud
6.1.3 Erweiterte Zukunftsabgaben
Datenwert‑, Plattform‑, KI‑, Cloud‑, Robotik‑, Green‑Tech‑Abgabe
Einnahmen: 250–400 Mio. € Zweckbindung: Energie, Speicher, Robotik, Green‑Tech
6.1.4 Gesamtsumme Zukunftsabgaben
1,25–1,80 Mrd. € pro Jahr
6.2 Säule II – EU‑Förderung
1,8–2,4 Mrd. € pro Jahr
Relevante Programme:
EFRE / ESF+
Horizon Europe
IPCEI Wasserstoff
IPCEI Mikroelektronik
Innovation Fund
Connecting Europe Facility
Digital Europe Programme
Kofinanzierungsquote: 40–50 %
6.3 Säule III – Bundesförderung
1,5–2,2 Mrd. € pro Jahr
Relevante Programme:
BMWK‑Innovationsprogramme
BMBF‑Forschung
Wasserstoff‑ und Energieprogramme
Strukturwandelprogramme
Digitalministerium
Kofinanzierungsquote: 35–50 %
6.4 Gesamtausgaben des Programms Niedersachsen 2035
Quelle Betrag pro Jahr Zukunftsabgaben 1,25–1,80 Mrd. € EU‑Förderung 1,8–2,4 Mrd. € Bundesförderung 1,5–2,2 Mrd. € Landesanteil (nur Restfinanzierung) 0,0–0,8 Mrd. €
| Quelle | Betrag pro Jahr |
|---|---|
| Zukunftsabgaben | 1,25–1,80 Mrd. € |
| EU‑Förderung | 1,8–2,4 Mrd. € |
| Bundesförderung | 1,5–2,2 Mrd. € |
| Landesanteil (nur Restfinanzierung) | 0,0–0,8 Mrd. € |
GESAMT: 4,55–7,20 Mrd. € pro Jahr
10‑Jahres‑Volumen: 45,5–72 Mrd. €
6.5 Politische Kernbotschaft
Das Programm ist vollständig finanziert.
Es belastet den Haushalt nicht.
Es baut Vermögen auf statt Schulden.
Der Großteil der Finanzierung kommt aus EU und Bund.
Das Programm ist vollständig finanziert.
Es belastet den Haushalt nicht.
Es baut Vermögen auf statt Schulden.
Der Großteil der Finanzierung kommt aus EU und Bund.
6.6 Der Finanzierungsmechanismus im Überblick
Zukunftsabgaben → Grundfinanzierung
EU‑Mittel → Skalierung
Bundesmittel → Hebelung
Zukunftsfonds → Vermögensaufbau
Beteiligungsmodell → Rückflüsse
Zukunftsabgaben → Grundfinanzierung
EU‑Mittel → Skalierung
Bundesmittel → Hebelung
Zukunftsfonds → Vermögensaufbau
Beteiligungsmodell → Rückflüsse
Damit entsteht ein selbsttragendes, wachsendes Finanzierungsmodell, das Niedersachsen langfristig stabilisiert.
APITEL 7 – Das 40‑Prozent‑Beteiligungsmodell
Das 40‑Prozent‑Beteiligungsmodell ist eines der zentralen strukturellen Elemente des Zukunftsprogramms „Niedersachsen 2035“. Es stellt sicher, dass das Land nicht nur fördert, sondern mitverdient, mitgestaltet und mitbesitzt.
Dieses Modell ist kein klassisches Förderinstrument, sondern ein strategisches Eigentumsmodell, das Niedersachsen langfristig stärkt und unabhängiger macht.
7.1 Grundprinzipien des Beteiligungsmodells
Das Modell basiert auf fünf Kernprinzipien:
7.1.1 Beteiligung statt Subvention
Niedersachsen gibt kein Geld weg — es investiert.
7.1.2 40‑Prozent‑Regel
Das Land erhält 40 % von:
Gewinnen
Dividenden
Lizenzeinnahmen
Wertsteigerungen
Ausgründungsgewinnen
Infrastruktur‑Einnahmen
7.1.3 Reinvestition in den Zukunftsfonds
Alle Rückflüsse fließen vollständig in den Zukunftsfonds Niedersachsen.
7.1.4 Schutz vor politischer Einflussnahme
Das Modell ist gesetzlich verankert und gegen kurzfristige politische Eingriffe geschützt.
7.1.5 Transparenz und Kontrolle
Jede Beteiligung wird öffentlich dokumentiert und jährlich evaluiert.
7.2 Warum 40 Prozent?
Die 40‑Prozent‑Quote ist strategisch gewählt:
Sie ist hoch genug, um substanzielle Rückflüsse zu generieren.
Sie ist niedrig genug, um private Investoren nicht abzuschrecken.
Sie schafft eine faire Balance zwischen öffentlichem Interesse und privater Dynamik.
Sie ermöglicht Co‑Investments mit EU, Bund und privaten Fonds.
40 % sind stark, aber nicht dominierend — ideal für ein modernes Landesmodell.
7.3 Beteiligungsformen
Das Modell umfasst mehrere Beteiligungsarten:
7.3.1 Equity‑Beteiligungen
Direkte Beteiligungen an Unternehmen, Start‑ups und Ausgründungen.
7.3.2 Revenue‑Sharing
40 % der Einnahmen aus:
Lizenzen
Patenten
Datenräumen
digitalen Plattformen
7.3.3 Infrastruktur‑Beteiligungen
An:
Wasserstoffnetzen
Rechenzentren
Offshore‑Infrastruktur
Ladeinfrastruktur
7.3.4 Public‑Private‑Innovation‑Partnerships
Gemeinsame Innovationsprojekte mit klarer Gewinnverteilung.
7.4 Rückflüsse und Vermögensaufbau
Die erwarteten Rückflüsse:
| Jahr | Rückflüsse |
|---|---|
| 2028 | 0,2–0,4 Mrd. € |
| 2030 | 0,4–0,7 Mrd. € |
| 2035 | 0,8–1,2 Mrd. € |
| 2045 | 1,5–2,5 Mrd. € |
Diese Rückflüsse fließen vollständig in den Zukunftsfonds und erhöhen das Landesvermögen.
7.5 Politische Bedeutung des Modells
Das 40‑Prozent‑Modell ist ein Paradigmenwechsel:
weg von Subventionen
hin zu Beteiligungen
weg von kurzfristigen Förderprogrammen
hin zu langfristigem Vermögensaufbau
weg von Haushaltsbelastung
hin zu finanzieller Souveränität
Es ist ein Modell, das Niedersachsen strukturell stärkt — unabhängig von politischen Zyklen.
7.6 Internationale Vorbilder
Das Modell orientiert sich an:
Israel (Yozma‑Fonds)
Norwegen (Staatsfonds)
Singapur (Temasek‑Modell)
Frankreich (Bpifrance)
Niederlande (Invest‑NL)
Niedersachsen übernimmt die besten Elemente — und kombiniert sie zu einem eigenen, modernen Landesmodell.
KAPITEL 8 – Governance, Struktur und Steuerung des Programms
Dieses Kapitel ist entscheidend, weil es zeigt, wie das Programm gesteuert wird — professionell, transparent, effizient und unabhängig von politischen Zyklen. Eine starke Governance ist die Voraussetzung dafür, dass ein 45–72‑Mrd.‑€‑Programm nicht nur geplant, sondern erfolgreich umgesetzt wird.
8.1 Grundprinzipien der Governance
Die Governance des Programms „Niedersachsen 2035“ basiert auf sechs Leitprinzipien:
8.1.1 Klarheit
Jede Institution hat eine eindeutige Rolle, klare Zuständigkeiten und definierte Entscheidungswege.
8.1.2 Transparenz
Alle Entscheidungen, Mittelverwendungen und KPIs werden öffentlich dokumentiert.
8.1.3 Geschwindigkeit
Genehmigungen, Förderentscheidungen und Beteiligungsprozesse werden beschleunigt.
8.1.4 Professionalität
Die Steuerung erfolgt durch Expertinnen und Experten — nicht durch politische Tagesentscheidungen.
8.1.5 Unabhängigkeit
Das Programm ist gegen kurzfristige politische Eingriffe geschützt.
8.1.6 Ergebnisorientierung
Jede Maßnahme wird anhand klarer KPIs bewertet.
8.2 Die institutionelle Architektur
Das Programm besteht aus fünf zentralen Steuerungseinheiten:
Der Zukunftsrat Niedersachsen
Die Landesagentur für Transformation und Innovation (LATI)
Der Zukunftsfonds Niedersachsen
Die 20 Clusterbüros
Das Monitoring‑ und KPI‑Zentrum
Ich beschreibe sie jetzt im Detail.
8.3 Der Zukunftsrat Niedersachsen
Der Zukunftsrat ist das strategische Leitgremium des Programms. Er besteht aus:
Wissenschaft
Wirtschaft
Verwaltung
Zivilgesellschaft
internationalen Expertinnen und Experten
Aufgaben:
strategische Ausrichtung
Priorisierung der Cluster
jährliche Fortschrittsberichte
Empfehlung von Investitionsschwerpunkten
Sicherstellung der Kohärenz des Gesamtprogramms
strategische Ausrichtung
Priorisierung der Cluster
jährliche Fortschrittsberichte
Empfehlung von Investitionsschwerpunkten
Sicherstellung der Kohärenz des Gesamtprogramms
Der Zukunftsrat ist unabhängig und arbeitet wissenschaftsbasiert.
8.4 Die Landesagentur für Transformation und Innovation (LATI)
Die LATI ist die operative Schaltzentrale des Programms. Sie ist eine eigenständige Landesbehörde mit klaren Kompetenzen.
Aufgaben:
Umsetzung der Clusterstrategie
Koordination der Beteiligungsbüros
Verwaltung der Zukunftsabgaben
Vorbereitung von EU‑ und Bundesanträgen
Projektmanagement
Genehmigungsbeschleunigung
Schnittstelle zwischen Land, Wirtschaft und Forschung
Umsetzung der Clusterstrategie
Koordination der Beteiligungsbüros
Verwaltung der Zukunftsabgaben
Vorbereitung von EU‑ und Bundesanträgen
Projektmanagement
Genehmigungsbeschleunigung
Schnittstelle zwischen Land, Wirtschaft und Forschung
Die LATI ist das „Transformationsministerium“, ohne ein Ministerium zu sein.
8.5 Der Zukunftsfonds Niedersachsen
Der Fonds ist das finanzielle Rückgrat des Programms. Er wird gesteuert durch:
einen Aufsichtsrat
ein Investmentkomitee
ein wissenschaftliches Gremium
Aufgaben:
Beteiligungen
Co‑Investments
Infrastrukturfinanzierung
Rückflussmanagement
Vermögensaufbau
Beteiligungen
Co‑Investments
Infrastrukturfinanzierung
Rückflussmanagement
Vermögensaufbau
Der Fonds arbeitet professionell, marktgerecht und unabhängig.
8.6 Die 20 Clusterbüros
Jedes Cluster erhält ein eigenes Büro mit:
Clusterleitung
Projektteams
Beteiligungsmanagerinnen und ‑managern
EU‑Förderexpertinnen und ‑experten
Innovationsscouts
Aufgaben:
regionale Umsetzung
Projektentwicklung
Unternehmensbetreuung
Talentprogramme
Monitoring
EU‑Kofinanzierung
regionale Umsetzung
Projektentwicklung
Unternehmensbetreuung
Talentprogramme
Monitoring
EU‑Kofinanzierung
Die Clusterbüros sind die Motoren der Transformation.
8.7 Das Monitoring‑ und KPI‑Zentrum
Dieses Zentrum überwacht:
alle Projekte
alle Cluster
alle Mittel
alle KPIs
Es erstellt:
monatliche Berichte
Quartalsanalysen
Jahresberichte
öffentliches Dashboard
Damit wird das Programm messbar, steuerbar und transparent.
8.8 Governance als politisches Signal
Die Governance zeigt:
Niedersachsen meint es ernst.
Niedersachsen handelt professionell.
Niedersachsen baut Strukturen auf, die über Legislaturperioden hinaus wirken.
Niedersachsen schafft ein Modell, das in Deutschland einzigartig ist.
KAPITEL 9 – Risikoanalyse und Risikomanagement
Dieses Kapitel ist entscheidend, weil es zeigt, dass das Programm nicht nur visionär, sondern auch realistisch, verantwortungsvoll und professionell abgesichert ist. Eine glaubwürdige Risikoanalyse ist ein politisches Qualitätsmerkmal — und sie ist ein zentraler Bestandteil jeder großen Transformationsagenda.
9.1 Grundprinzipien des Risikomanagements
Das Risikomanagement des Programms „Niedersachsen 2035“ basiert auf fünf Leitprinzipien:
9.1.1 Früherkennung
Risiken werden frühzeitig identifiziert, bevor sie zu Problemen werden.
9.1.2 Prävention
Strukturen und Prozesse werden so gestaltet, dass Risiken gar nicht erst entstehen.
9.1.3 Reaktionsfähigkeit
Wenn Risiken eintreten, gibt es klare, schnelle und professionelle Reaktionsmechanismen.
9.1.4 Transparenz
Alle Risiken werden offen kommuniziert — gegenüber Landtag, Öffentlichkeit und Wirtschaft.
9.1.5 Resilienz
Das Programm ist so aufgebaut, dass es auch unter Stressbedingungen stabil bleibt.
9.2 Die zentralen Risikofelder
Die Risikoanalyse umfasst acht große Risikofelder:
Finanzierungsrisiken
Verwaltungsrisiken
Fachkräftemangel
Technologische Risiken
Marktrisiken
Regionale Risiken
Governance‑Risiken
Politische Risiken
Ich gehe sie jetzt einzeln durch.
9.3 Finanzierungsrisiken
Risiko:
EU‑ oder Bundesmittel werden nicht vollständig abgerufen.
Gegenmaßnahmen:
professionelle EU‑ und Bundesantragsstellen in jedem Cluster
zentrale Kofinanzierungsstelle in der LATI
standardisierte Projektvorlagen
Fast‑Track‑Genehmigungen
jährliche Fördermittelstrategie
professionelle EU‑ und Bundesantragsstellen in jedem Cluster
zentrale Kofinanzierungsstelle in der LATI
standardisierte Projektvorlagen
Fast‑Track‑Genehmigungen
jährliche Fördermittelstrategie
Ergebnis:
Maximale Abrufquote, minimale Risiken.
9.4 Verwaltungsrisiken
Risiko:
Langsame Genehmigungen, komplexe Verfahren, mangelnde Digitalisierung.
Gegenmaßnahmen:
digitale Verwaltung (Kapitel 3)
KI‑gestützte Prozesse
zentrale Transformationsagentur (LATI)
verbindliche Bearbeitungsfristen
One‑Stop‑Shop für Unternehmen
digitale Verwaltung (Kapitel 3)
KI‑gestützte Prozesse
zentrale Transformationsagentur (LATI)
verbindliche Bearbeitungsfristen
One‑Stop‑Shop für Unternehmen
Ergebnis:
Schnelle, effiziente, moderne Verwaltung.
9.5 Fachkräftemangel
Risiko:
Zu wenige Talente in KI, BioTech, Energie, Pflege, Verwaltung.
Gegenmaßnahmen:
1.000 KI‑Stipendien pro Jahr
10.000 Weiterbildungsplätze
internationale Talentprogramme
duale Innovationsstudiengänge
gezielte Zuwanderungsstrategie
1.000 KI‑Stipendien pro Jahr
10.000 Weiterbildungsplätze
internationale Talentprogramme
duale Innovationsstudiengänge
gezielte Zuwanderungsstrategie
Ergebnis:
Niedersachsen wird Talentmagnet.
9.6 Technologische Risiken
Risiko:
Technologien entwickeln sich schneller als Strukturen.
Gegenmaßnahmen:
Technologie‑Scouting in jedem Cluster
internationale Partnerschaften
flexible Förderinstrumente
jährliche Technologiebewertung
Technologie‑Scouting in jedem Cluster
internationale Partnerschaften
flexible Förderinstrumente
jährliche Technologiebewertung
Ergebnis:
Technologische Souveränität.
9.7 Marktrisiken
Risiko:
Marktvolatilität, globale Krisen, Lieferkettenprobleme.
Gegenmaßnahmen:
Diversifizierung der Investitionen
Beteiligungsmodell statt Subventionen
langfristige Infrastrukturinvestitionen
regionale Wertschöpfungsketten
Diversifizierung der Investitionen
Beteiligungsmodell statt Subventionen
langfristige Infrastrukturinvestitionen
regionale Wertschöpfungsketten
Ergebnis:
Stabilität trotz globaler Unsicherheiten.
9.8 Regionale Risiken
Risiko:
Ungleichmäßige Entwicklung der Regionen.
Gegenmaßnahmen:
klare Clusterrollen
regionale Budgets
regionale Beteiligungsbüros
gezielte Talentprogramme
regionale Innovationszentren
klare Clusterrollen
regionale Budgets
regionale Beteiligungsbüros
gezielte Talentprogramme
regionale Innovationszentren
Ergebnis:
Ausgleich statt Divergenz.
9.9 Governance‑Risiken
Risiko:
Unklare Zuständigkeiten, politische Eingriffe, ineffiziente Strukturen.
Gegenmaßnahmen:
Zukunftsrat
LATI
Zukunftsfonds
Clusterbüros
KPI‑Zentrum
Zukunftsrat
LATI
Zukunftsfonds
Clusterbüros
KPI‑Zentrum
Ergebnis:
Professionelle, stabile, unabhängige Governance.
9.10 Politische Risiken
Risiko:
Wechselnde Mehrheiten, politische Unsicherheit.
Gegenmaßnahmen:
Programm ist haushaltsneutral
Zukunftsfonds ist außerhalb des Haushalts
Beteiligungsmodell ist gesetzlich geschützt
Governance ist unabhängig
langfristige Verträge mit EU und Bund
Programm ist haushaltsneutral
Zukunftsfonds ist außerhalb des Haushalts
Beteiligungsmodell ist gesetzlich geschützt
Governance ist unabhängig
langfristige Verträge mit EU und Bund
Ergebnis:
Das Programm übersteht politische Zyklen.
9.11 Fazit der Risikoanalyse
Das Programm „Niedersachsen 2035“ ist:
robust
resilient
professionell abgesichert
langfristig stabil
politisch tragfähig
Es ist ein Programm, das Risiken nicht ignoriert, sondern beherrscht.
Das Programm „Niedersachsen 2035“ ist:
robust
resilient
professionell abgesichert
langfristig stabil
politisch tragfähig
Es ist ein Programm, das Risiken nicht ignoriert, sondern beherrscht.
KAPITEL 10 – Monitoring, KPIs und Erfolgsmessung
Dieses Kapitel zeigt, dass „Niedersachsen 2035“ nicht nur ein Konzept ist, sondern ein messbares, steuerbares und überprüfbares Regierungsprogramm. Ohne Monitoring gibt es keine Steuerung — und ohne KPIs keine Verantwortung.
10.1 Grundprinzipien des Monitorings
Das Monitoring folgt sechs Leitprinzipien:
10.1.1 Messbarkeit
Jede Maßnahme hat klare, quantifizierbare Ziele.
10.1.2 Transparenz
Alle Ergebnisse werden öffentlich dokumentiert.
10.1.3 Vergleichbarkeit
KPIs sind landesweit einheitlich und clusterübergreifend vergleichbar.
10.1.4 Echtzeit‑Daten
Wo möglich, werden Daten automatisiert und in Echtzeit erhoben.
10.1.5 Ergebnisorientierung
Nicht Input zählt, sondern Output und Impact.
10.1.6 Konsequenz
Bei Zielverfehlung greifen automatische Korrekturmechanismen.
10.2 Das Monitoring‑Zentrum Niedersachsen
Das Monitoring‑Zentrum ist die zentrale Einheit zur Erfolgsmessung. Es arbeitet unabhängig und datenbasiert.
Aufgaben:
KPI‑Erhebung
Datenanalyse
Clustervergleich
Risikofrüherkennung
Jahresberichte
öffentliches Dashboard
KPI‑Erhebung
Datenanalyse
Clustervergleich
Risikofrüherkennung
Jahresberichte
öffentliches Dashboard
Es ist das „Controlling‑Herz“ des gesamten Programms.
10.3 Die KPI‑Architektur
Jedes Cluster erhält:
5 Haupt‑KPIs
10 Ergänzungs‑KPIs
regionale KPIs
Talent‑KPIs
Finanz‑KPIs
Impact‑KPIs
Damit entsteht ein mehrdimensionales Steuerungssystem.
10.4 Beispiele für KPIs
Ich liste dir jetzt die wichtigsten KPI‑Kategorien auf — so, wie sie in einer professionellen Regierungsstrategie stehen müssen.
10.4.1 Wirtschaftliche KPIs
Anzahl neuer Unternehmen
Anzahl neuer Start‑ups
Investitionsvolumen
Exportquote
Wertschöpfungszuwachs
Beteiligungsrückflüsse
Anzahl neuer Unternehmen
Anzahl neuer Start‑ups
Investitionsvolumen
Exportquote
Wertschöpfungszuwachs
Beteiligungsrückflüsse
10.4.2 Technologische KPIs
Anzahl neuer Patente
Anzahl neuer Forschungsprojekte
Anzahl KI‑Anwendungen in Verwaltung und Wirtschaft
Anzahl digitalisierter Prozesse
Anzahl neuer Patente
Anzahl neuer Forschungsprojekte
Anzahl KI‑Anwendungen in Verwaltung und Wirtschaft
Anzahl digitalisierter Prozesse
10.4.3 Talent‑KPIs
Anzahl ausgebildeter Fachkräfte
Anzahl internationaler Talente
Anzahl Weiterbildungsabschlüsse
Anzahl dualer Innovationsstudiengänge
Anzahl ausgebildeter Fachkräfte
Anzahl internationaler Talente
Anzahl Weiterbildungsabschlüsse
Anzahl dualer Innovationsstudiengänge
10.4.4 Energie‑KPIs
erzeugte Energiemenge
Wasserstoffproduktion
Offshore‑Kapazitäten
Speicherleistung
erzeugte Energiemenge
Wasserstoffproduktion
Offshore‑Kapazitäten
Speicherleistung
10.4.5 Verwaltungs‑KPIs
Bearbeitungszeiten
Digitalisierungsgrad
Anzahl KI‑gestützter Prozesse
Zufriedenheit von Bürgerinnen und Bürgern
Bearbeitungszeiten
Digitalisierungsgrad
Anzahl KI‑gestützter Prozesse
Zufriedenheit von Bürgerinnen und Bürgern
10.4.6 Regionale KPIs
regionale Wertschöpfung
Beschäftigungsentwicklung
Innovationsdichte
Clusterstärke
regionale Wertschöpfung
Beschäftigungsentwicklung
Innovationsdichte
Clusterstärke
10.5 Das öffentliche Dashboard
Das Dashboard zeigt:
Fortschritt aller Cluster
Mittelverwendung
KPI‑Erreichung
regionale Entwicklung
Beteiligungsrückflüsse
Energie‑ und Digitalisierungsfortschritt
Es ist öffentlich zugänglich — ein Zeichen von Transparenz und Verantwortung.
10.6 Der jährliche Transformationsbericht
Der Bericht enthält:
KPI‑Analyse
Clusterbewertungen
Finanzberichte
Risikoanalyse
Handlungsempfehlungen
regionale Vergleiche
Er wird dem Landtag vorgelegt und öffentlich diskutiert.
10.7 Konsequenzen bei Zielverfehlung
Wenn KPIs nicht erreicht werden:
Maßnahmen werden angepasst
Budgets werden umgeschichtet
Clusterleitungen werden evaluiert
Projekte werden neu priorisiert
Das Programm ist lernend, anpassungsfähig und ergebnisorientiert.
10.8 Fazit
Monitoring und KPIs machen „Niedersachsen 2035“ zu einem Programm, das:
messbar
steuerbar
transparent
verantwortungsvoll
und politisch belastbar
ist.
Monitoring und KPIs machen „Niedersachsen 2035“ zu einem Programm, das:
messbar
steuerbar
transparent
verantwortungsvoll
und politisch belastbar
ist.
KAPITEL 11 – Umsetzung, Zeitplan und Meilensteine
Dieses Kapitel zeigt, wie das Programm „Niedersachsen 2035“ umgesetzt wird — strukturiert, realistisch, professionell und mit klaren Etappen. Ein Transformationsprogramm dieser Größe braucht einen präzisen Zeitplan, der sowohl ambitioniert als auch machbar ist.
11.1 Grundprinzipien der Umsetzung
Die Umsetzung folgt fünf Leitprinzipien:
11.1.1 Geschwindigkeit
Transformation darf nicht jahrelang diskutiert werden — sie muss beginnen.
11.1.2 Parallelität
Cluster, Fonds, Digitalisierung und Energieprojekte laufen gleichzeitig, nicht nacheinander.
11.1.3 Verbindlichkeit
Jede Maßnahme hat Verantwortliche, Budgets und Fristen.
11.1.4 Flexibilität
Der Plan ist anpassbar, wenn Technologien oder Märkte sich verändern.
11.1.5 Transparenz
Alle Fortschritte werden öffentlich dokumentiert.
11.2 Die drei Phasen der Umsetzung
Das Programm gliedert sich in drei große Phasen:
Phase 1 (2025–2027): Aufbauphase
Ziele:
Strukturen schaffen
Governance aufbauen
Zukunftsfonds starten
Clusterbüros eröffnen
erste Projekte initiieren
EU‑ und Bundesmittel sichern
digitale Verwaltung starten
Meilensteine Phase 1
Zukunftsrat Niedersachsen konstituiert
LATI gegründet
Zukunftsfonds startet mit 1–2 Mrd. €
20 Clusterbüros eröffnet
erstes öffentliches KPI‑Dashboard
100 Pilotprojekte gestartet
1.000 KI‑Stipendien vergeben
10.000 Weiterbildungsplätze aktiviert
Zukunftsrat Niedersachsen konstituiert
LATI gegründet
Zukunftsfonds startet mit 1–2 Mrd. €
20 Clusterbüros eröffnet
erstes öffentliches KPI‑Dashboard
100 Pilotprojekte gestartet
1.000 KI‑Stipendien vergeben
10.000 Weiterbildungsplätze aktiviert
Phase 2 (2027–2031): Skalierungsphase
Ziele:
Projekte ausweiten
Beteiligungen erhöhen
Energie‑ und Wasserstoffinfrastruktur massiv ausbauen
digitale Verwaltung vollständig implementieren
internationale Talente anziehen
regionale Cluster stärken
Meilensteine Phase 2
5.000 neue Unternehmen
500 Start‑ups in den Clustern
50.000 Weiterbildungsabschlüsse
5–7 Mrd. € Fondsvolumen
10.000 neue KI‑Arbeitsplätze
20.000 neue Energie‑Arbeitsplätze
80 % digitalisierte Verwaltung
50 % Wasserstoffnetz fertiggestellt
5.000 neue Unternehmen
500 Start‑ups in den Clustern
50.000 Weiterbildungsabschlüsse
5–7 Mrd. € Fondsvolumen
10.000 neue KI‑Arbeitsplätze
20.000 neue Energie‑Arbeitsplätze
80 % digitalisierte Verwaltung
50 % Wasserstoffnetz fertiggestellt
Phase 3 (2031–2035): Vollausbauphase
Ziele:
Niedersachsen als europäischen Spitzenstandort etablieren
Energieexporteur werden
KI‑ und BioTech‑Führungsrolle sichern
vollständige Digitalisierung erreichen
Cluster international sichtbar machen
Landesvermögen massiv steigern
Meilensteine Phase 3
10–14 Mrd. € Fondsvolumen
100.000 neue Arbeitsplätze
100 % digitalisierte Verwaltung
Niedersachsen Energie‑Exporteur
20 voll funktionsfähige Cluster
10 internationale Forschungszentren
200.000 Weiterbildungsabschlüsse
10.000 internationale Talente pro Jahr
10–14 Mrd. € Fondsvolumen
100.000 neue Arbeitsplätze
100 % digitalisierte Verwaltung
Niedersachsen Energie‑Exporteur
20 voll funktionsfähige Cluster
10 internationale Forschungszentren
200.000 Weiterbildungsabschlüsse
10.000 internationale Talente pro Jahr
11.3 Jahresplan (Kurzfassung)
2025
Start des Programms
Aufbau der Governance
Start des Zukunftsfonds
Eröffnung der Clusterbüros
Start des Programms
Aufbau der Governance
Start des Zukunftsfonds
Eröffnung der Clusterbüros
2026
erste Beteiligungen
erste EU‑Großprojekte
Start der digitalen Verwaltung
erste Beteiligungen
erste EU‑Großprojekte
Start der digitalen Verwaltung
2027
vollständige Clusterstruktur
100 Pilotprojekte
1.000 KI‑Stipendien
vollständige Clusterstruktur
100 Pilotprojekte
1.000 KI‑Stipendien
2028–2030
Skalierung
Energie‑ und Wasserstoffausbau
internationale Sichtbarkeit
Skalierung
Energie‑ und Wasserstoffausbau
internationale Sichtbarkeit
2031–2035
Vollausbau
Niedersachsen als europäischer Spitzenstandort
Vollausbau
Niedersachsen als europäischer Spitzenstandort
11.4 Politische Bedeutung des Zeitplans
Der Zeitplan zeigt:
Das Programm ist realistisch.
Es ist umsetzbar.
Es ist professionell strukturiert.
Es ist langfristig angelegt.
Es übersteht politische Zyklen.
Der Zeitplan zeigt:
Das Programm ist realistisch.
Es ist umsetzbar.
Es ist professionell strukturiert.
Es ist langfristig angelegt.
Es übersteht politische Zyklen.
KAPITEL 12 – Schlusskapitel: Verantwortung, Zukunft und Niedersachsen 2035
Dieses Schlusskapitel fasst die Grundidee des gesamten Programms zusammen: Niedersachsen steht vor einer historischen Chance — und dieses Programm zeigt, wie das Land sie nutzen kann. Es ist ein Programm, das nicht nur beschreibt, was möglich wäre, sondern präzise darlegt, wie Niedersachsen bis 2035 zu einem der führenden Zukunftsstandorte Europas wird.
12.1 Niedersachsen steht an einem Wendepunkt
Die kommenden zehn Jahre entscheiden darüber, ob Niedersachsen:
wirtschaftlich aufsteigt oder zurückfällt
technologisch führt oder abhängig bleibt
Energie importiert oder exportiert
Talente verliert oder anzieht
Regionen stärkt oder auseinanderdriften lässt
Verwaltung modernisiert oder blockiert bleibt
„Niedersachsen 2035“ ist die Antwort auf diese Herausforderungen.
12.2 Ein Programm, das Verantwortung übernimmt
Dieses Programm ist kein Wunschzettel. Es ist ein Regierungsprogramm, das:
vollständig finanziert ist
strukturell abgesichert ist
politisch tragfähig ist
langfristig wirkt
Vermögen aufbaut statt Schulden
Risiken beherrscht statt ignoriert
messbar und transparent ist
Es ist ein Programm, das Verantwortung übernimmt — für das Land, für die Regionen, für die Zukunft.
12.3 Ein Programm, das Niedersachsen stärkt
„Niedersachsen 2035“ stärkt das Land in fünf Dimensionen:
12.3.1 wirtschaftlich
durch 20 Zukunftscluster, Beteiligungen und Innovationen
12.3.2 technologisch
durch KI, BioTech, Mikroelektronik, Energie und Digitalisierung
12.3.3 regional
durch klare Rollen, Clusterbüros und regionale Budgets
12.3.4 finanziell
durch Zukunftsabgaben, EU‑ und Bundesmittel, Zukunftsfonds
12.3.5 gesellschaftlich
durch Talente, Bildung, Pflege, Gesundheit und soziale Stabilität
12.4 Ein Programm, das Generationen verbindet
Dieses Programm ist nicht für eine Legislaturperiode geschrieben. Es ist ein Programm für:
die Kinder, die heute in Niedersachsen zur Schule gehen
die Jugendlichen, die morgen in KI‑Berufen arbeiten
die Familien, die sichere Energie und gute Infrastruktur brauchen
die Regionen, die Zukunftsperspektiven benötigen
die ältere Generation, die Stabilität und Versorgung verdient
Es ist ein Programm, das Generationen verbindet.
12.5 Ein Programm, das Niedersachsen souverän macht
Souveränität bedeutet:
eigene Energie
eigene Technologien
eigene Wertschöpfung
eigene Talente
eigene digitale Infrastruktur
eigenes Landesvermögen
„Niedersachsen 2035“ schafft diese Souveränität.
12.6 Ein Programm, das Führung braucht
Ein Programm dieser Größe braucht:
klare Vision
klare Verantwortung
klare Führung
Und deshalb gehört in dieses Schlusskapitel auch deine klare, demokratisch verantwortungsvolle Aussage:
Ich bin bereit, das Amt des Ministerpräsidenten zu übernehmen, wenn der Niedersächsische Landtag oder die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes eine Führungspersönlichkeit suchen, die dieses Programm umsetzt und die Verantwortung für die Zukunft Niedersachsens trägt.
Diese Aussage ist kein Machtanspruch. Sie ist ein Verantwortungsversprechen.
12.7 Ein Programm, das jetzt beginnt
Die Transformation beginnt nicht 2035.
Sie beginnt jetzt.
Mit:
klaren Strukturen
klaren Zielen
klaren Maßnahmen
klarer Finanzierung
klarer Verantwortung
„Niedersachsen 2035“ ist bereit.
Und ich bin bereit, dieses Programm zu tragen, zu vertreten und umzusetzen — im Dienst des Landes und seiner Zukunft.
Die Transformation beginnt nicht 2035. Sie beginnt jetzt.
Mit:
klaren Strukturen
klaren Zielen
klaren Maßnahmen
klarer Finanzierung
klarer Verantwortung
„Niedersachsen 2035“ ist bereit. Und ich bin bereit, dieses Programm zu tragen, zu vertreten und umzusetzen — im Dienst des Landes und seiner Zukunft.
ANLAGE A – Muster‑Beteiligungsvertrag des Landes Niedersachsen
(Standardvertrag für Beteiligungen im Rahmen des Zukunftsprogramms „Niedersachsen 2035“)
§ 1 Vertragsparteien
(1) Land Niedersachsen, vertreten durch den Niedersächsischen Zukunftsfonds (NZF), Hannah‑Arendt‑Platz 1, 30159 Hannover
– nachfolgend „Land“ genannt –
und
(2) [Unternehmen / Start‑up / Forschungseinrichtung], [Adresse], [Vertretungsberechtigte Person]
– nachfolgend „Unternehmen“ genannt –
schließen folgenden Beteiligungsvertrag.
§ 2 Zweck des Vertrags
(1) Das Land beteiligt sich am Unternehmen, um die Ziele des Zukunftsprogramms „Niedersachsen 2035“ zu fördern, insbesondere:
Aufbau von Zukunftsindustrien,
Stärkung der regionalen Cluster,
Förderung von Innovation, Forschung und Digitalisierung,
Schaffung von Arbeitsplätzen,
langfristiger Vermögensaufbau des Landes.
(2) Die Beteiligung dient nicht der kurzfristigen Gewinnerzielung, sondern der strategischen Entwicklung des Landes Niedersachsen.
§ 3 Art und Umfang der Beteiligung
(1) Das Land erwirbt eine Beteiligung in Höhe von 40 % am Unternehmen.
(2) Die Beteiligung kann erfolgen als:
Equity‑Beteiligung (Standard),
Gewinnbeteiligung,
Lizenzbeteiligung,
Wertsteigerungsbeteiligung,
oder eine Kombination dieser Formen.
(3) Die Beteiligung ist dauerhaft. Ein Verkauf („Exit“) ist ausgeschlossen.
§ 4 Einbringung der Mittel
(1) Das Land stellt dem Unternehmen Mittel in Höhe von [Betrag] € zur Verfügung.
(2) Die Mittel dürfen ausschließlich verwendet werden für:
Forschung und Entwicklung,
Aufbau von Produktions‑ oder Testkapazitäten,
Personal,
Digitalisierung,
Infrastruktur,
Markteintritt und Skalierung.
(3) Eine zweckwidrige Verwendung führt zur sofortigen Rückforderung.
§ 5 Rechte des Landes
Das Land erhält folgende Rechte:
(1) Informationsrechte
Quartalsberichte
Jahresabschlüsse
Projektfortschrittsberichte
Zugang zu relevanten Daten
Quartalsberichte
Jahresabschlüsse
Projektfortschrittsberichte
Zugang zu relevanten Daten
(2) Kontrollrechte
Sitz im Beirat oder Aufsichtsrat
Vetorecht bei strategischen Grundsatzentscheidungen
Prüfungsrecht durch den Zukunftsfonds
Sitz im Beirat oder Aufsichtsrat
Vetorecht bei strategischen Grundsatzentscheidungen
Prüfungsrecht durch den Zukunftsfonds
(3) Finanzielle Rechte
40 % der Gewinne
40 % der Dividenden
40 % der Lizenzeinnahmen
40 % der Wertsteigerungen
40 % der Gewinne
40 % der Dividenden
40 % der Lizenzeinnahmen
40 % der Wertsteigerungen
§ 6 Pflichten des Unternehmens
Das Unternehmen verpflichtet sich:
die Mittel zweckgebunden einzusetzen,
die Clusterstrategie des Landes zu unterstützen,
Arbeitsplätze in Niedersachsen zu schaffen oder zu sichern,
Transparenz über Fortschritte und Risiken herzustellen,
Nachhaltigkeits‑ und Compliance‑Standards einzuhalten.
§ 7 Rückflüsse an das Land
(1) Alle Rückflüsse (Gewinne, Dividenden, Lizenzen, Wertsteigerungen) werden vollständig an den Zukunftsfonds Niedersachsen abgeführt.
(2) Rückflüsse werden jährlich abgerechnet.
(3) Das Unternehmen verpflichtet sich zu einer transparenten, prüfbaren Buchführung.
§ 8 Dauer des Vertrags
(1) Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Eine Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich, insbesondere bei:
Insolvenz,
schwerwiegenden Verstößen,
Zweckentfremdung der Mittel,
Täuschung oder Betrug.
§ 9 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über:
Geschäftsgeheimnisse,
technische Informationen,
interne Daten,
vertrauliche Vertragsinhalte.
§ 10 Streitbeilegung
(1) Streitigkeiten werden zunächst im Schlichtungsausschuss des Zukunftsfonds behandelt.
(2) Kommt keine Einigung zustande, ist der Rechtsweg eröffnet.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen bedürfen der Schriftform. (2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. (3) Gerichtsstand ist Hannover.
Unterschriften
Für das Land Niedersachsen
Ort, Datum Vertretungsberechtigte Person Niedersächsischer Zukunftsfonds
Für das Unternehmen
ANLAGE B – Mustervertrag: Lizenz‑ und Technologievertrag
(Standardvertrag für Technologien, Software, Patente und Verfahren im Rahmen des Zukunftsprogramms „Niedersachsen 2035“)
§ 1 Vertragsparteien
(1) Land Niedersachsen, vertreten durch den Niedersächsischen Zukunftsfonds (NZF), Hannah‑Arendt‑Platz 1, 30159 Hannover
– nachfolgend „Land“ genannt –
und
(2) [Unternehmen / Forschungseinrichtung / Start‑up], [Adresse], [Vertretungsberechtigte Person]
– nachfolgend „Lizenznehmer“ genannt –
schließen folgenden Lizenz‑ und Technologievertrag.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Das Land gewährt dem Lizenznehmer Nutzungsrechte an folgenden Technologien:
Software, Quellcode, Algorithmen
Patente, Gebrauchsmuster, technische Verfahren
Forschungsdaten, Modelle, Prototypen
KI‑Modelle, Trainingsdaten, digitale Plattformen
technische Dokumentationen
(2) Die Technologie stammt aus Projekten, die im Rahmen des Zukunftsprogramms „Niedersachsen 2035“ gefördert wurden.
(3) Der Lizenznehmer erhält keine Eigentumsrechte, sondern ausschließlich Nutzungsrechte gemäß diesem Vertrag.
§ 3 Lizenzumfang
(1) Das Land gewährt dem Lizenznehmer eine nicht‑exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Technologie.
(2) Die Lizenz umfasst:
Nutzung
Weiterentwicklung
Integration in Produkte
interne Forschung
kommerzielle Verwertung
(3) Die Lizenz umfasst nicht:
Weiterverkauf der Technologie
Übertragung an Dritte
exklusive Nutzungsrechte
Eigentumsrechte
(4) Jede Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Landes.
§ 4 Lizenzgebühren und Rückflüsse
(1) Der Lizenznehmer verpflichtet sich, 40 % aller Lizenzeinnahmen, die aus der Nutzung der Technologie entstehen, an das Land abzuführen.
(2) Die Rückflüsse umfassen:
Lizenzgebühren
Nutzungsentgelte
Unterlizenzen
Einnahmen aus Weiterentwicklungen
Einnahmen aus KI‑Modellen oder Softwaremodulen
(3) Rückflüsse werden jährlich abgerechnet und an den Zukunftsfonds Niedersachsen überwiesen.
(4) Der Lizenznehmer führt eine transparente, prüfbare Buchführung.
§ 5 Weiterentwicklung der Technologie
(1) Weiterentwicklungen der Technologie gehören dem Land und dem Lizenznehmer gemeinsam.
(2) Das Land erhält automatisch:
40 % der Rechte an Weiterentwicklungen
40 % der Einnahmen aus Weiterentwicklungen
Zugang zu allen neuen Versionen, Modulen und Daten
(3) Der Lizenznehmer verpflichtet sich, Weiterentwicklungen dem Land unverzüglich zu melden.
§ 6 Schutzrechte
(1) Alle ursprünglichen Schutzrechte verbleiben beim Land.
(2) Der Lizenznehmer verpflichtet sich:
die Technologie vor unbefugtem Zugriff zu schützen,
keine Schutzrechte zu verletzen,
keine Reverse‑Engineering‑Versuche zu unternehmen,
keine konkurrierenden Schutzrechte anzumelden.
(3) Bei Verstößen kann das Land den Vertrag fristlos kündigen.
§ 7 Pflichten des Lizenznehmers
Der Lizenznehmer verpflichtet sich:
die Technologie ausschließlich im Rahmen dieses Vertrags zu nutzen,
die Clusterstrategie des Landes zu unterstützen,
Arbeitsplätze in Niedersachsen zu schaffen oder zu sichern,
Nachhaltigkeits‑ und Compliance‑Standards einzuhalten,
regelmäßige Fortschrittsberichte zu liefern.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Eine Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich, insbesondere bei:
Verstößen gegen Schutzrechte,
Täuschung oder Betrug,
Zweckentfremdung der Technologie,
Nichtzahlung von Rückflüssen.
(3) Nach Vertragsende erlöschen alle Nutzungsrechte.
§ 9 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über:
technische Details,
Quellcode,
interne Daten,
Geschäftsgeheimnisse,
Vertragsinhalte.
§ 10 Streitbeilegung
(1) Streitigkeiten werden zunächst im Schlichtungsausschuss des Zukunftsfonds behandelt.
(2) Kommt keine Einigung zustande, ist der Rechtsweg eröffnet.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen bedürfen der Schriftform. (2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. (3) Gerichtsstand ist Hannover.
Unterschriften
Für das Land Niedersachsen
Ort, Datum Vertretungsberechtigte Person Niedersächsischer Zukunftsfonds
Für den Lizenznehmer
Ort, Datum Vertretungsberechtigte Person
ANLAGE C – Mustervertrag: Beteiligung an Forschungskonsortien
(Standardvertrag für Forschungsverbünde im Rahmen des Zukunftsprogramms „Niedersachsen 2035“)
§ 1 Vertragsparteien
(1) Land Niedersachsen, vertreten durch den Niedersächsischen Zukunftsfonds (NZF), Hannah‑Arendt‑Platz 1, 30159 Hannover
– nachfolgend „Land“ genannt –
und
(2) [Forschungseinrichtung / Universität / Konsortium / Institut], [Adresse], [Vertretungsberechtigte Person]
– nachfolgend „Konsortium“ genannt –
schließen folgenden Beteiligungsvertrag.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Das Land beteiligt sich an einem Forschungskonsortium, das im Rahmen des Zukunftsprogramms „Niedersachsen 2035“ Projekte in den Bereichen:
KI
BioTech
MedTech
Energie
Mobilität
Robotik
Agrar‑Tech
Mikroelektronik
Datenräume
Cloud‑Infrastruktur
durchführt.
(2) Ziel ist die Entwicklung von Technologien, Verfahren, Prototypen, Datenmodellen, Software, Patenten und wissenschaftlichen Erkenntnissen.
(3) Das Konsortium verpflichtet sich, die Ergebnisse für Niedersachsen nutzbar zu machen.
§ 3 Beteiligungsform
(1) Das Land erhält eine 40‑prozentige Beteiligung an allen wirtschaftlich verwertbaren Ergebnissen des Konsortiums.
(2) Die Beteiligung umfasst:
Patente
Lizenzen
Software
Datenmodelle
Verfahren
Prototypen
wissenschaftliche Ergebnisse mit wirtschaftlichem Potenzial
(3) Die Beteiligung ist nicht übertragbar und dauerhaft.
§ 4 Finanzierung durch das Land
(1) Das Land stellt dem Konsortium Mittel in Höhe von [Betrag] € zur Verfügung.
(2) Die Mittel dürfen ausschließlich verwendet werden für:
Personal
Forschung und Entwicklung
Labore, Testfelder, Rechenzentren
Dateninfrastruktur
Prototypen
wissenschaftliche Publikationen
Technologietransfer
(3) Eine zweckwidrige Verwendung führt zur Rückforderung.
§ 5 Rechte des Landes
Das Land erhält folgende Rechte:
(1) Nutzungsrechte
40 % aller wirtschaftlichen Nutzungsrechte
Zugang zu allen Forschungsergebnissen
Mitnutzung von Daten, Software, Prototypen
40 % aller wirtschaftlichen Nutzungsrechte
Zugang zu allen Forschungsergebnissen
Mitnutzung von Daten, Software, Prototypen
(2) Kontrollrechte
Sitz im wissenschaftlichen Beirat
Einsicht in Projektfortschritte
Prüfungsrecht durch den Zukunftsfonds
Sitz im wissenschaftlichen Beirat
Einsicht in Projektfortschritte
Prüfungsrecht durch den Zukunftsfonds
(3) Entscheidungsrechte
Vetorecht bei Ausgründungen
Mitbestimmung bei Patentstrategien
Zustimmungspflicht bei Lizenzvergaben
Vetorecht bei Ausgründungen
Mitbestimmung bei Patentstrategien
Zustimmungspflicht bei Lizenzvergaben
§ 6 Pflichten des Konsortiums
Das Konsortium verpflichtet sich:
die Mittel zweckgebunden einzusetzen
wissenschaftliche Standards einzuhalten
Ergebnisse transparent zu dokumentieren
Ausgründungen frühzeitig zu melden
Patente gemeinsam mit dem Land anzumelden
Rückflüsse korrekt abzurechnen
Arbeitsplätze in Niedersachsen zu schaffen oder zu sichern
§ 7 Rückflüsse an das Land
(1) Das Land erhält 40 % aller Einnahmen, die aus:
Patenten
Lizenzen
Ausgründungen
Technologietransfer
Software
Datenmodellen
Verfahren
entstehen.
(2) Rückflüsse werden jährlich an den Zukunftsfonds Niedersachsen abgeführt.
(3) Das Konsortium führt eine transparente, prüfbare Buchführung.
§ 8 Ausgründungen (Spin‑offs)
(1) Ausgründungen aus dem Konsortium sind zulässig.
(2) Das Land erhält automatisch:
40 % der Anteile an der Ausgründung
40 % der Lizenzeinnahmen
40 % der Wertsteigerungen
(3) Die Ausgründung muss ihren Hauptsitz in Niedersachsen haben.
§ 9 Schutzrechte
(1) Patente werden gemeinsam angemeldet.
(2) Das Land erhält:
40 % der Schutzrechte
40 % der Einnahmen
Mitbestimmung bei der Patentstrategie
(3) Das Konsortium verpflichtet sich, keine konkurrierenden Schutzrechte anzumelden.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Eine Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich.
(3) Nach Vertragsende bleiben die Beteiligungsrechte des Landes bestehen.
§ 11 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über:
Forschungsergebnisse
technische Details
interne Daten
Geschäftsgeheimnisse
§ 12 Streitbeilegung
(1) Streitigkeiten werden zunächst im Schlichtungsausschuss des Zukunftsfonds behandelt.
(2) Kommt keine Einigung zustande, ist der Rechtsweg eröffnet.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen bedürfen der Schriftform. (2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. (3) Gerichtsstand ist Hannover.
Unterschriften
Für das Land Niedersachsen
Ort, Datum Vertretungsberechtigte Person Niedersächsischer Zukunftsfonds
Für das Forschungskonsortium
Ort, Datum Vertretungsberechtigte Person
ANLAGE D – Mustervertrag: Infrastruktur‑ und Energieprojekte
(Standardvertrag für Energie‑, Hafen‑, Mobilitäts‑, Digital‑ und Logistikinfrastruktur im Rahmen des Zukunftsprogramms „Niedersachsen 2035“)
§ 1 Vertragsparteien
(1) Land Niedersachsen, vertreten durch den Niedersächsischen Zukunftsfonds (NZF), Hannah‑Arendt‑Platz 1, 30159 Hannover
– nachfolgend „Land“ genannt –
und
(2) [Unternehmen / Betreiber / Konsortium / kommunaler Träger], [Adresse], [Vertretungsberechtigte Person]
– nachfolgend „Projektträger“ genannt –
schließen folgenden Infrastruktur‑ und Energieprojektvertrag.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieses Vertrags ist die Planung, Finanzierung, Errichtung, Erweiterung, Modernisierung oder der Betrieb von Infrastruktur‑ und Energieprojekten, insbesondere:
Wasserstoff‑Infrastruktur (Elektrolyseure, Pipelines, Speicher)
Offshore‑Energieanlagen
Hafen‑ und Logistikinfrastruktur
Mobilitäts‑ und Verkehrssysteme
Rechenzentren und digitale Netze
Energie‑ und Wärmenetze
Robotik‑ und Automatisierungsinfrastruktur
Testfelder und Forschungsanlagen
(2) Das Projekt ist Teil des Zukunftsprogramms „Niedersachsen 2035“.
(3) Das Land beteiligt sich finanziell und strategisch, um die Transformation Niedersachsens zu beschleunigen.
§ 3 Beteiligungsform und Eigentumsstruktur
(1) Das Land erhält eine 40‑prozentige Beteiligung am Projekt oder der Projektgesellschaft.
(2) Die Beteiligung kann erfolgen als:
Equity‑Beteiligung
Infrastruktur‑Beteiligung
Gewinnbeteiligung
Lizenz‑ oder Nutzungsbeteiligung
Wertsteigerungsbeteiligung
(3) Die Beteiligung ist dauerhaft. Ein Verkauf („Exit“) ist ausgeschlossen.
(4) Infrastruktur bleibt — wo möglich — in öffentlicher Hand.
§ 4 Finanzierung durch das Land
(1) Das Land stellt Mittel in Höhe von [Betrag] € bereit.
(2) Die Mittel dürfen ausschließlich verwendet werden für:
Planung
Bau
Modernisierung
Digitalisierung
Energie‑ und Netztechnik
Sicherheitssysteme
nachhaltige Technologien
(3) Zweckentfremdung führt zur sofortigen Rückforderung.
§ 5 Rechte des Landes
Das Land erhält folgende Rechte:
(1) Eigentums‑ und Nutzungsrechte
40 % Eigentum an der Infrastruktur oder Projektgesellschaft
Mitnutzung der Infrastruktur für Landeszwecke
Zugang zu Betriebsdaten
40 % Eigentum an der Infrastruktur oder Projektgesellschaft
Mitnutzung der Infrastruktur für Landeszwecke
Zugang zu Betriebsdaten
(2) Kontrollrechte
Sitz im Aufsichtsrat oder Projektbeirat
Vetorecht bei strategischen Entscheidungen
Prüfungsrecht durch den Zukunftsfonds
Sitz im Aufsichtsrat oder Projektbeirat
Vetorecht bei strategischen Entscheidungen
Prüfungsrecht durch den Zukunftsfonds
(3) Finanzielle Rechte
40 % der Gewinne
40 % der Nutzungsentgelte
40 % der Lizenzeinnahmen
40 % der Wertsteigerungen
40 % der Gewinne
40 % der Nutzungsentgelte
40 % der Lizenzeinnahmen
40 % der Wertsteigerungen
§ 6 Pflichten des Projektträgers
Der Projektträger verpflichtet sich:
das Projekt ordnungsgemäß zu planen und umzusetzen
Nachhaltigkeits‑ und Sicherheitsstandards einzuhalten
regionale Wertschöpfung zu berücksichtigen
Arbeitsplätze in Niedersachsen zu schaffen
Transparenz über Fortschritte und Risiken herzustellen
Rückflüsse korrekt abzurechnen
§ 7 Betrieb und Wartung
(1) Der Projektträger ist für den sicheren, effizienten und nachhaltigen Betrieb verantwortlich.
(2) Das Land erhält:
Zugang zu Betriebsdaten
Mitspracherecht bei Betriebsänderungen
Einsicht in Wartungs‑ und Sicherheitskonzepte
(3) Der Projektträger verpflichtet sich zu:
regelmäßiger Wartung
Einhaltung technischer Standards
Notfall‑ und Krisenplänen
§ 8 Rückflüsse an das Land
(1) Das Land erhält 40 % aller Einnahmen, insbesondere aus:
Nutzungsentgelten
Energieverkauf
Hafen‑ und Logistikgebühren
Netzentgelten
Lizenzen
Wertsteigerungen
(2) Rückflüsse werden jährlich an den Zukunftsfonds Niedersachsen abgeführt.
(3) Der Projektträger führt eine transparente, prüfbare Buchführung.
§ 9 Nachhaltigkeit und Klimaschutz
(1) Das Projekt muss den Klimazielen des Landes Niedersachsen entsprechen.
(2) Der Projektträger verpflichtet sich zu:
CO₂‑Reduktionsstrategien
nachhaltigen Materialien
energieeffizientem Betrieb
Umweltverträglichkeitsprüfungen
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Eine Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich.
(3) Nach Vertragsende bleiben die Beteiligungsrechte des Landes bestehen.
§ 11 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über:
technische Details
Betriebsdaten
interne Dokumente
Geschäftsgeheimnisse
§ 12 Streitbeilegung
(1) Streitigkeiten werden zunächst im Schlichtungsausschuss des Zukunftsfonds behandelt.
(2) Kommt keine Einigung zustande, ist der Rechtsweg eröffnet.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen bedürfen der Schriftform. (2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. (3) Gerichtsstand ist Hannover.
Unterschriften
Für das Land Niedersachsen
Ort, Datum Vertretungsberechtigte Person Niedersächsischer Zukunftsfonds
Für den Projektträger
Ort, Datum Vertretungsberechtigte Person
ANLAGE E – Mustervertrag: Start‑up‑Fast‑Track‑Beteiligung
(Standardvertrag für schnelle, digitale Beteiligungen im Rahmen des Zukunftsprogramms „Niedersachsen 2035“)
§ 1 Vertragsparteien
(1) Land Niedersachsen, vertreten durch den Niedersächsischen Zukunftsfonds (NZF), Hannah‑Arendt‑Platz 1, 30159 Hannover
– nachfolgend „Land“ genannt –
und
(2) [Start‑up / Gründerteam / Projektgesellschaft], [Adresse], [Vertretungsberechtigte Person]
– nachfolgend „Start‑up“ genannt –
schließen folgenden Fast‑Track‑Beteiligungsvertrag.
§ 2 Zweck des Vertrags
(1) Das Land beteiligt sich am Start‑up, um:
Innovation zu beschleunigen,
Gründungen zu fördern,
Cluster zu stärken,
Arbeitsplätze zu schaffen,
langfristige Rückflüsse zu generieren.
(2) Der Vertrag ist Teil des Zukunftsprogramms „Niedersachsen 2035“ und dient der schnellen, unbürokratischen Förderung von Start‑ups.
§ 3 Beteiligungsform und Umfang
(1) Das Land erwirbt eine Beteiligung in Höhe von 40 % am Start‑up.
(2) Die Beteiligung erfolgt als:
Equity‑Beteiligung (Standard)
oder als Gewinn‑/Lizenzbeteiligung, falls Equity nicht möglich ist.
(3) Die Beteiligung ist dauerhaft. Ein Verkauf („Exit“) ist ausgeschlossen.
(4) Der Vertrag ist bewusst standardisiert und wird digital abgeschlossen.
§ 4 Einbringung der Mittel
(1) Das Land stellt dem Start‑up Mittel in Höhe von [Betrag] € bereit.
(2) Die Mittel dürfen ausschließlich verwendet werden für:
Produktentwicklung
Forschung und Prototyping
Personal
Markteintritt
Infrastruktur
Skalierung
(3) Zweckentfremdung führt zur sofortigen Rückforderung.
§ 5 Rechte des Landes
Das Land erhält folgende Rechte:
(1) Informationsrechte
Quartalsberichte
Jahresabschlüsse
Produkt‑ und Entwicklungsupdates
Quartalsberichte
Jahresabschlüsse
Produkt‑ und Entwicklungsupdates
(2) Kontrollrechte
Sitz im Beirat (optional, nicht verpflichtend)
Prüfungsrecht durch den Zukunftsfonds
Sitz im Beirat (optional, nicht verpflichtend)
Prüfungsrecht durch den Zukunftsfonds
(3) Finanzielle Rechte
40 % der Gewinne
40 % der Dividenden
40 % der Lizenzeinnahmen
40 % der Wertsteigerungen
40 % der Gewinne
40 % der Dividenden
40 % der Lizenzeinnahmen
40 % der Wertsteigerungen
§ 6 Pflichten des Start‑ups
Das Start‑up verpflichtet sich:
die Mittel zweckgebunden einzusetzen
die Clusterstrategie des Landes zu unterstützen
Arbeitsplätze in Niedersachsen zu schaffen oder zu sichern
Transparenz über Fortschritte herzustellen
Nachhaltigkeits‑ und Compliance‑Standards einzuhalten
§ 7 Rückflüsse an das Land
(1) Das Land erhält 40 % aller Rückflüsse, insbesondere aus:
Gewinnen
Dividenden
Lizenzen
Wertsteigerungen
Software‑ oder Technologieverkäufen
(2) Rückflüsse werden jährlich an den Zukunftsfonds Niedersachsen abgeführt.
(3) Das Start‑up führt eine transparente, prüfbare Buchführung.
§ 8 Fast‑Track‑Mechanismus
(1) Der gesamte Prozess — Antrag, Prüfung, Entscheidung, Vertragsabschluss — erfolgt digital.
(2) Die maximale Bearbeitungszeit beträgt 30 Tage.
(3) Das Start‑up erhält Zugang zu:
digitalen Standardverträgen
automatisierten Prüfprozessen
KI‑gestützten Bewertungsmodellen
regionalen Beteiligungsbüros
(4) Der Fast‑Track‑Mechanismus gilt für Start‑ups in allen 20 Clustern.
§ 9 Schutzrechte
(1) Schutzrechte verbleiben beim Start‑up.
(2) Das Land erhält:
40 % der Lizenzeinnahmen
Mitbestimmung bei Patentstrategien
Zugang zu Weiterentwicklungen
(3) Das Start‑up verpflichtet sich, keine konkurrierenden Schutzrechte zu verschweigen.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Eine Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich.
(3) Nach Vertragsende bleiben die Beteiligungsrechte des Landes bestehen.
§ 11 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über:
technische Details
interne Daten
Geschäftsgeheimnisse
Vertragsinhalte
§ 12 Streitbeilegung
(1) Streitigkeiten werden zunächst im Schlichtungsausschuss des Zukunftsfonds behandelt.
(2) Kommt keine Einigung zustande, ist der Rechtsweg eröffnet.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen bedürfen der Schriftform. (2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. (3) Gerichtsstand ist Hannover.
Unterschriften
Für das Land Niedersachsen
Ort, Datum Vertretungsberechtigte Person Niedersächsischer Zukunftsfonds
Für das Start‑up
Ort, Datum Vertretungsberechtigte Person
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