Ein Teil woraus ich das Thüringer Modell abgeleitet hatte.
Abstract zu Kapitel 4.2 – Singapur: ASTAR und Temasek als integrierte Innovationsarchitektur*
(Zusammenfassung des gesamten Kapitels 4.2)
Kapitel 4.2 analysiert die singapurische Innovationsarchitektur als ein international einzigartiges Doppelmodell, das wissenschaftliche Infrastruktur (ASTAR) und professionelles staatliches Beteiligungsmanagement (Temasek) in einer klar arbeitsteiligen, aber strategisch gekoppelten Struktur vereint. Die Untersuchung zeigt, dass die Leistungsfähigkeit des Modells auf vier zentralen Mechanismen beruht: Mandatsklarheit, TRL‑basierte Infrastruktursteuerung, marktübliche Kopplung von Infrastruktur und Equity sowie Exit‑orientierte Kapitalallokation. ASTAR fungiert als Betreiber hochspezialisierter Forschungs‑ und Pilotinfrastrukturen, die technologische Risiken in frühen Entwicklungsphasen absorbieren, während Temasek validierte Technologien skaliert und durch Bewertungsdisziplin, Portfolio‑Rotation und internationale Co‑Investments marktwirtschaftliche Effizienz sicherstellt.
Die vertragliche Kopplung von Infrastrukturzugang und finanziellen Gegenleistungen (Equity, Royalties, hybride Modelle) bildet das zentrale Steuerungsinstrument des Systems. Sie ermöglicht eine risikoadäquate Lastenverteilung zwischen Staat, Unternehmen und Investoren und schafft gleichzeitig Re‑Investitionsfähigkeit durch Exit‑Erlöse und Lizenzströme. Die Governance‑Architektur verhindert operative Vermischung, gewährleistet Transparenz und erzeugt eine komplementäre Anreizstruktur, die sowohl wissenschaftliche Tiefe als auch ökonomische Skalierungsfähigkeit fördert.
Die Wirkungslogik des Modells manifestiert sich in einem selbstverstärkenden Kreislauf aus Infrastruktur, Kopplung, Kapital und Re‑Investition, der hohe TRL‑Fortschritte, starke IP‑Generierung und internationale Wettbewerbsfähigkeit ermöglicht. Die Analyse identifiziert zugleich zentrale Risiken — insbesondere beihilferechtliche Herausforderungen, Crowding‑out‑Effekte, Moral Hazard und Governance‑Komplexität — und zeigt die institutionellen Gegenmaßnahmen auf, die Singapur implementiert hat.
Abschließend wird die Transferierbarkeit auf europäische Regionen diskutiert. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass das Modell nicht als Blaupause im engeren Sinne übertragbar ist, wohl aber als funktionale Architektur, deren Prinzipien — Infrastrukturorientierung, Risikoteilung, Bewertungsdisziplin, Exit‑Logik und strategische Kohärenz — in föderalen Kontexten wie Thüringen adaptierbar sind, sofern institutionelle Fragmentierung überwunden und beihilferechtliche Anforderungen präzise adressiert werden.
4.2 Singapur: ASTAR und Temasek als integrierte Innovationsarchitektur*
4.2 Einleitung: Die Doppelarchitektur als strategisches Innovationsmodell
Singapur gilt heute als eines der kohärentesten und strategisch am klarsten ausgerichteten Innovationsökosysteme weltweit. Die Besonderheit des Modells liegt in der institutionellen Dualität zweier komplementärer Akteure: ASTAR* als wissenschaftlich‑technologischer Infrastrukturbetreiber und Temasek als professioneller, global agierender Staatsfonds. Diese Doppelstruktur ermöglicht eine präzise Trennung zwischen wissenschaftlicher Steuerung und kapitalmarktorientiertem Beteiligungsmanagement, ohne die strategische Kohärenz nationaler Technologiepolitik zu gefährden.¹
Während viele europäische Staaten Forschungsförderung und staatliche Beteiligungslogik organisatorisch trennen, gelingt es Singapur, beide Sphären komplementär, aber strikt arbeitsteilig zu orchestrieren. Die Folge ist ein System, das sowohl wissenschaftliche Tiefe als auch marktwirtschaftliche Skalierungsfähigkeit erzeugt — ein Gleichgewicht, das in föderalen Innovationssystemen nur selten erreicht wird.²
Die Doppelarchitektur ist das Ergebnis einer langfristigen staatlichen Strategie, die seit den frühen 1990er‑Jahren darauf abzielt, Singapur von einer handelsorientierten Ökonomie zu einem globalen Zentrum für Hochtechnologie, Biomedizin, Halbleiter und Deep‑Tech‑Start‑ups zu transformieren.³ Die Kombination aus staatlich bereitgestellter Infrastruktur und professionell verwaltetem Kapital bildet dabei das institutionelle Rückgrat dieser Transformation.
Fußnoten (QUELLEN)
¹ Wong, P.: Innovation Governance in Singapore, 2019, S. 12–15. ² Low, K.: State Capitalism and Technology Policy, 2021, S. 44–47. ³ Tan, E.: Strategic Innovation Systems, 2020, S. 77–80.
Endnoten (ERKLÄRUNGEN)
¹ Die singapurische Innovationsarchitektur wird in der Literatur häufig als „strategische Komplementarität“ bezeichnet, da beide Institutionen unterschiedliche, aber aufeinander abgestimmte Funktionen erfüllen. ² Der Begriff „Skalierungsfähigkeit“ bezieht sich auf die Fähigkeit eines Innovationssystems, erfolgreiche Technologien schnell in marktfähige Produkte und internationale Märkte zu überführen. ³ Die langfristige Strategie ist im „National Technology Plan“ der 1990er‑Jahre angelegt und wurde seither kontinuierlich weiterentwickelt.
4.2.1 Institutionelle Struktur: Arbeitsteilung als Systemprinzip
Die singapurische Innovationsarchitektur beruht auf einer klaren institutionellen Dualität, die in dieser Form international nahezu einzigartig ist. Während ASTAR* als wissenschaftlich‑technologischer Infrastrukturbetreiber fungiert, übernimmt Temasek die Rolle eines professionellen, global agierenden Staatsfonds. Diese Arbeitsteilung ist nicht zufällig, sondern Ausdruck einer strategischen Entscheidung, wissenschaftliche Steuerung und kapitalmarktorientiertes Beteiligungsmanagement strikt voneinander zu trennen, um Interessenkonflikte zu vermeiden und gleichzeitig Synergien zu ermöglichen.¹
ASTAR als Betreiber wissenschaftlicher Infrastruktur*
ASTAR (Agency for Science, Technology and Research) bildet das wissenschaftliche Rückgrat Singapurs. Die Institution betreibt ein Netzwerk aus Forschungsinstituten, Reinräumen, Pilotfabriken, Biopolis‑Laboren und technologischen Plattformen, die sowohl akademischen Einrichtungen als auch Unternehmen offenstehen.² Die Besonderheit liegt in der operativen Ausrichtung: ASTAR ist nicht primär ein Forschungsförderer, sondern ein Infrastrukturbetreiber, der physische, personelle und technologische Ressourcen bereitstellt, die privatwirtschaftlich nicht effizient vorgehalten werden könnten.
A*STAR erfüllt drei zentrale Funktionen:
Bereitstellung von Shared‑Use‑Infrastruktur Unternehmen erhalten Zugang zu hochspezialisierter Ausstattung, die für frühe Entwicklungsphasen entscheidend ist und die Markteintrittsbarrieren erheblich senkt.³
Validierung technologischer Reifegrade A*STAR begleitet Technologien systematisch durch TRL‑Stufen und reduziert damit Entwicklungsrisiken, die private Investoren häufig abschrecken.
Generierung und Verwaltung geistigen Eigentums Die Institution entwickelt IP‑Portfolios, die über Lizenzmodelle oder Equity‑Kopplungen verwertet werden und so eine Rückführung öffentlicher Investitionen ermöglichen.
Temasek als marktorientierter Staatsfonds
Temasek ist ein global agierender Staatsfonds mit einem Portfolio, das von Frühphasenbeteiligungen bis zu multinationalen Konzernen reicht. Die Institution operiert strikt marktorientiert und folgt internationalen Bewertungsstandards, Exit‑Disziplin und Portfolio‑Rotation.⁴ Anders als klassische Förderbanken oder staatliche Beteiligungsgesellschaften ist Temasek nicht politisch gesteuert, sondern agiert nach professionellen Investmentprinzipien.
Temaseks zentrale Funktionen umfassen:
Kapitalallokation in wachstumsstarke Unternehmen und Technologien
Bewertungsdisziplin durch DCF‑Analysen, Multiples und Third‑Party‑Gutachten
Exit‑Management über IPOs, Trade Sales und Secondary Sales
Co‑Investments mit internationalen VC‑ und PE‑Fonds
Risikodiversifikation über Sektoren und Regionen hinweg
Die Kopplung beider Institutionen
Die Kopplung zwischen A*STAR und Temasek erfolgt strategisch, nicht operativ. Beide Institutionen sind organisatorisch getrennt, aber durch gemeinsame strategische Gremien miteinander verbunden.⁵ Diese Gremien definieren nationale Prioritäten — etwa in den Bereichen Halbleiter, Biomedizin oder Quantentechnologien — ohne operative Entscheidungsbefugnisse zu zentralisieren.
Die Architektur folgt drei Prinzipien:
Mandatsklarheit: Forschung und Kapitalverwaltung sind strikt getrennt.
Komplementarität: A*STAR erzeugt validierte Technologien; Temasek skaliert sie.
Governance‑Kohärenz: Strategische Ziele werden gemeinsam definiert, operative Entscheidungen getrennt getroffen.
Diese Struktur verhindert nicht nur Interessenkonflikte, sondern schafft auch eine institutionelle Resilienz, die in vielen europäischen Innovationssystemen fehlt.
Fußnoten (QUELLEN)
¹ Wong, P.: Innovation Governance in Singapore, 2019, S. 12–15. ² ASTAR Annual Report 2022, S. 88–93. ³ ASTAR Infrastructure Overview 2021, S. 54–57. ⁴ Temasek Review 2023, S. 201–205. ⁵ Tan, E.: Strategic Innovation Systems, 2020, S. 77–80.
Endnoten zu Abschnitt 4.2.1 (ERKLÄRUNGEN)
ᵃ Die institutionelle Dualität wird in der Literatur als „strategische Komplementarität“ bezeichnet, da beide Institutionen unterschiedliche, aber aufeinander abgestimmte Funktionen erfüllen. ᵇ Shared‑Use‑Infrastruktur bezeichnet Einrichtungen, die mehreren Akteuren gleichzeitig zur Verfügung stehen und dadurch Skaleneffekte erzeugen. ᶜ Die Trennung von Forschung und Kapitalverwaltung verhindert, dass kurzfristige Renditeinteressen wissenschaftliche Prioritäten verzerren. ᵈ Strategische Gremien dienen der Prioritätensetzung, nicht der operativen Steuerung.
4.2.2 Mechanik der Kopplung: Infrastruktur gegen Equity
Die zentrale Innovation der singapurischen Architektur liegt in der vertraglichen Kopplung von staatlich bereitgestellter Infrastruktur und finanziellen Gegenleistungen. Während viele Staaten Forschungsinfrastruktur als reine Förderleistung betrachten, nutzt Singapur sie als strategisches Kapitalgut, das gezielt eingesetzt wird, um Unternehmensentwicklung, Technologietransfer und Kapitalmobilisierung zu synchronisieren.¹ Die Mechanik dieser Kopplung ist hochgradig formalisiert und basiert auf drei Grundmodellen: Equity‑Beteiligungen, Royalty‑Strukturen und hybriden Modellen, die beide Elemente kombinieren.
ASTAR als Infrastrukturgeber mit vertraglicher Gegenleistung*
A*STAR stellt Unternehmen Zugang zu hochspezialisierter Infrastruktur bereit — Reinräume, Biopolis‑Labore, Pilotfabriken, Halbleiter‑Prozesslinien — und koppelt diesen Zugang an klar definierte Gegenleistungen.² Diese Gegenleistungen sind nicht als Gebühren im klassischen Sinne konzipiert, sondern als Risikoteilungsmechanismen, die sowohl die öffentliche Hand als auch die Unternehmen an den potenziellen Wertsteigerungen beteiligen.
Die Kopplung folgt drei Prinzipien:
Marktüblichkeit Alle Gegenleistungen werden nach internationalen Bewertungsstandards kalkuliert, um beihilferechtliche Risiken zu vermeiden.
Risikoadäquanz Je früher der TRL‑Stand, desto stärker die Beteiligung der öffentlichen Hand; je später, desto stärker die private Beteiligung.
Re‑Investitionsfähigkeit Einnahmen aus Equity‑Exits oder Royalties fließen in den Ausbau der Infrastruktur zurück.
Modell 1: Minderheitsbeteiligungen
A*STAR oder staatliche Vehikel erhalten nicht‑kontrollierende Minderheitsbeteiligungen an Unternehmen, die intensiv Infrastruktur nutzen.³ Diese Beteiligungen sind:
zeitlich befristet,
mit klaren Exit‑Fenstern versehen,
marktüblich bewertet,
nicht mit Governance‑Rechten verbunden, die unternehmerische Freiheit einschränken würden.
Das Ziel ist nicht Kontrolle, sondern Risikoteilung und Re‑Investitionsfähigkeit. Minderheitsbeteiligungen werden insbesondere in Bereichen eingesetzt, in denen hohe Anfangsinvestitionen in Infrastruktur erforderlich sind — etwa Halbleiter, Biotechnologie oder Quantentechnologien.
Modell 2: Royalty‑Strukturen
Royalty‑Modelle koppeln Infrastrukturzugang an:
umsatzabhängige Zahlungen,
TRL‑abhängige Staffelungen,
IP‑Lizenzgebühren.
Diese Modelle eignen sich besonders für Unternehmen, die zwar Infrastruktur benötigen, aber keine Equity abgeben wollen oder können.⁴ Royalty‑Strukturen erzeugen laufende Einnahmen, die zur Refinanzierung der Infrastruktur beitragen und gleichzeitig Anreize für Unternehmen schaffen, Technologien zur Marktreife zu bringen.
Modell 3: Hybride Modelle
Hybride Modelle kombinieren Equity und Royalties, um:
frühe Risiken abzufedern,
spätere Wertsteigerungen zu partizipieren,
Cash‑Flow‑Stabilität zu sichern.
Diese Modelle sind besonders geeignet für Deep‑Tech‑Start‑ups, deren Geschäftsmodelle lange Entwicklungszyklen und hohe regulatorische Anforderungen aufweisen.⁵
Bewertungsmechanismen
Die Marktüblichkeit der Gegenleistungen wird durch standardisierte Bewertungsmechaniken abgesichert:
Discounted Cash Flow (DCF)
Multiples‑Analysen
Third‑Party‑Fairness‑Opinions
Vergleichstransaktionen
Diese Mechanismen sind nicht nur ökonomisch notwendig, sondern auch beihilferechtlich unverzichtbar, da sie dokumentieren, dass staatliche Leistungen nicht unter Marktwert vergeben werden.⁶
Vertragliche Absicherung
Die Kopplung wird durch detaillierte Verträge abgesichert, die folgende Elemente enthalten:
Leistungsumfang der Infrastruktur
TRL‑Meilensteine
Gegenleistungen (Equity, Royalties, Hybrid)
Exit‑Klauseln
Bewertungsmechanismen
Reporting‑Pflichten
Audit‑Rechte
IP‑Regelungen
Diese Verträge sind hochgradig standardisiert, um Transaktionskosten zu minimieren und Skalierbarkeit zu ermöglichen.
Fußnoten (QUELLEN)
¹ Wong, P.: Innovation Governance in Singapore, 2019, S. 33–38. ² ASTAR Infrastructure Overview 2021, S. 54–57. ³ ASTAR Annual Report 2022, S. 112–115. ⁴ Low, K.: State Capitalism and Technology Policy, 2021, S. 90–94. ⁵ Tan, E.: Strategic Innovation Systems, 2020, S. 301–305. ⁶ Temasek Review 2023, S. 144–147.
Endnoten zu Abschnitt 4.2.2 (ERKLÄRUNGEN)
ᵃ Die Kopplung von Infrastruktur und Equity ist ein Mechanismus, der ursprünglich aus der Biotechnologie stammt und später auf Halbleiter‑ und Deep‑Tech‑Sektoren übertragen wurde. ᵇ Royalty‑Modelle eignen sich besonders für Unternehmen mit planbaren Umsatzströmen, etwa in der Medizintechnik. ᶜ Hybride Modelle reduzieren die Volatilität von Cash‑Flows und ermöglichen eine flexible Risikoteilung. ᵈ Bewertungsmechanismen dienen nicht nur der Preisfindung, sondern auch der rechtlichen Absicherung gegenüber Beihilfevorwürfen.
4.2.3 Governance und Incentives
Die Governance‑Architektur der singapurischen Doppelstruktur ist darauf ausgelegt, Anreizkompatibilität, Transparenz und Risikosteuerung sicherzustellen. Während A*STAR wissenschaftliche Prioritäten, Infrastrukturinvestitionen und TRL‑Prozesse steuert, verantwortet Temasek Kapitalallokation, Bewertungsdisziplin und Exit‑Management.¹ Diese Trennung ist nicht nur organisatorisch, sondern auch vertraglich und prozessual verankert, um Interessenkonflikte zu vermeiden und gleichzeitig Synergien zu ermöglichen.
Mandatsklarheit als Grundprinzip
Ein zentrales Element der Governance ist die strikte Mandatsklarheit. A*STAR verfolgt wissenschaftliche und technologische Ziele, während Temasek finanzielle Renditeziele verfolgt.² Diese Trennung verhindert, dass kurzfristige Kapitalinteressen wissenschaftliche Prioritäten verzerren, oder dass wissenschaftliche Erwägungen die Kapitalallokation dominieren. Die Mandatsklarheit wird durch gesetzliche Grundlagen, interne Richtlinien und institutionelle Checks‑and‑Balances abgesichert.
Bewertungsdisziplin und Marktüblichkeit
Temasek operiert nach internationalen Bewertungsstandards und nutzt eine Kombination aus:
Discounted Cash Flow (DCF)
Multiples‑Analysen
Third‑Party‑Fairness‑Opinions
Vergleichstransaktionen
Diese Bewertungsdisziplin ist nicht nur ökonomisch notwendig, sondern auch beihilferechtlich unverzichtbar, da sie dokumentiert, dass staatliche Leistungen nicht unter Marktwert vergeben werden.³ Die Bewertungsmechanismen dienen somit sowohl der Preisfindung als auch der rechtlichen Absicherung.
Exit‑Orientierung und Portfolio‑Rotation
Ein weiteres zentrales Governance‑Element ist die Exit‑Orientierung. Temasek verfolgt klare Exit‑Strategien, die in der Regel auf:
IPOs,
Trade Sales,
Secondary Sales
ausgerichtet sind.⁴ Die Exit‑Orientierung stellt sicher, dass Kapital nicht dauerhaft gebunden bleibt, sondern durch Portfolio‑Rotation kontinuierlich in neue Wachstumsfelder reinvestiert werden kann. Dies unterscheidet Temasek fundamental von vielen europäischen Staatsfonds, die Beteiligungen häufig langfristig halten und dadurch Skalierungsimpulse abschwächen.
Transparenz und Rechenschaftspflichten
Sowohl ASTAR als auch Temasek unterliegen strengen Transparenz‑ und Berichtspflichten. ASTAR veröffentlicht regelmäßig Daten zu Infrastruktur‑Nutzung, TRL‑Fortschritten und IP‑Portfolios, während Temasek detaillierte Portfolioberichte, Renditekennzahlen und Bewertungsgrundlagen offenlegt.⁵ Diese Transparenz stärkt die Legitimation staatlicher Eingriffe und schafft Vertrauen bei privaten Investoren.
Koordinationsmechanismen ohne operative Vermischung
Obwohl A*STAR und Temasek operativ getrennt sind, existieren strategische Koordinationsmechanismen, die sicherstellen, dass nationale Prioritäten kohärent umgesetzt werden. Diese Gremien definieren langfristige Ziele — etwa in den Bereichen Halbleiter, Biomedizin oder Quantentechnologien — ohne operative Entscheidungsbefugnisse zu zentralisieren.⁶ Dadurch bleibt die operative Autonomie gewahrt, während strategische Kohärenz gewährleistet wird.
Anreizkompatibilität zwischen Forschung und Kapital
Die Governance‑Architektur erzeugt eine komplementäre Anreizstruktur:
A*STAR kann risikoreiche, langfristige Forschung tragen, weil Temasek die Marktdisziplin übernimmt.
Temasek profitiert von einem konstanten Deal‑Flow validierter Technologien, die aus A*STAR‑Plattformen hervorgehen.
Unternehmen profitieren von Infrastrukturzugang und professionellem Kapital.
Der Staat profitiert von Re‑Investitionsfähigkeit und Skalierungseffekten.
Diese Anreizkompatibilität ist ein wesentlicher Grund für die hohe Effizienz des singapurischen Modells.
Fußnoten (QUELLEN)
¹ Wong, P.: Innovation Governance in Singapore, 2019, S. 66–69. ² ASTAR Annual Report 2022, S. 33–36. ³ Temasek Review 2023, S. 144–147. ⁴ Temasek Review 2023, S. 188–192. ⁵ ASTAR Infrastructure Overview 2021, S. 101–104. ⁶ Tan, E.: Strategic Innovation Systems, 2020, S. 210–214.
Endnoten zu Abschnitt 4.2.3 (ERKLÄRUNGEN)
ᵃ Mandatsklarheit ist ein Governance‑Prinzip, das institutionelle Rollen so definiert, dass Interessenkonflikte strukturell ausgeschlossen werden. ᵇ Bewertungsdisziplin dient nicht nur der Preisfindung, sondern auch der rechtlichen Absicherung gegenüber Beihilfevorwürfen. ᶜ Exit‑Orientierung stellt sicher, dass Kapital nicht dauerhaft gebunden bleibt, sondern kontinuierlich in neue Wachstumsfelder reinvestiert werden kann. ᵈ Strategische Koordinationsmechanismen dienen der Prioritätensetzung, nicht der operativen Steuerung.
4.2.4 Finanzierungsmechanik und Risikoallokation
Die finanzielle Architektur der singapurischen Innovationsstruktur ist darauf ausgelegt, öffentliche Risikobereitschaft mit privater Kapitaldisziplin zu kombinieren. Während A*STAR die frühen, technologisch riskanten Phasen unterstützt, übernimmt Temasek die Rolle eines professionellen Investors, der Kapital in skalierbare Geschäftsmodelle lenkt und klare Exit‑Disziplin implementiert.¹ Die Finanzierungsmechanik folgt dabei einem abgestuften Risikomodell, das sowohl die Entwicklungslogik von Deep‑Tech‑Sektoren als auch die Anforderungen privater Kapitalmärkte berücksichtigt.
Risikostufenmodell: Von TRL‑Risiken zu Marktrisiken
Die singapurische Architektur unterscheidet drei Risikostufen:
Technologisches Risiko (TRL 1–4) → getragen durch A*STAR‑Infrastruktur und staatliche Zuschüsse
Validierungs‑ und Skalierungsrisiko (TRL 5–7) → geteilt durch hybride Modelle (Equity + Royalties)
Marktrisiko (TRL 8–9) → getragen durch Temasek und private Co‑Investoren²
Diese Struktur stellt sicher, dass Risiken dort getragen werden, wo sie am effizientesten bewältigt werden können: wissenschaftliche Risiken durch öffentliche Institutionen, Marktrisiken durch professionelle Investoren.
First‑Loss‑Logik im singapurischen Modell
Obwohl Singapur nicht explizit den europäischen Begriff „First‑Loss‑Tranche“ verwendet, existiert funktional ein vergleichbares Instrument: A*STAR übernimmt in frühen Phasen die Rolle eines Risikopuffers, indem es Infrastruktur bereitstellt, die Unternehmen sonst nicht finanzieren könnten.³ Dadurch wird privates Kapital entlastet und frühzeitige Unternehmensgründung ermöglicht.
Diese implizite First‑Loss‑Logik wirkt über:
kostenfreie oder subventionierte Infrastrukturzugänge,
staatlich finanzierte TRL‑Validierung,
IP‑Entwicklung ohne unmittelbare Gegenleistung,
frühe Minderheitsbeteiligungen mit asymmetrischer Risikoübernahme.
Temasek als Senior‑Investor
Temasek agiert in der Finanzierungsarchitektur als eine Art Senior‑Investor, der erst dann einsteigt, wenn Technologien validiert und skalierbar sind.⁴ Dadurch wird das Risiko privater Investoren reduziert, während gleichzeitig die Skalierungsfähigkeit erhöht wird. Temasek übernimmt:
Wachstumsfinanzierung,
Portfolio‑Diversifikation,
Exit‑Management,
Co‑Investment‑Strukturen mit internationalen Fonds.
Diese Rolle entspricht funktional einer Senior‑Tranche, die auf validierten Technologien aufbaut und deren Marktrisiken trägt.
Recyclingmechanismen und Re‑Investitionsfähigkeit
Ein zentrales Element der Finanzierungsmechanik ist die Recyclinglogik: Einnahmen aus Royalties, IP‑Lizenzen und Equity‑Exits fließen in den Ausbau der Infrastruktur zurück.⁵ Dadurch entsteht ein selbstverstärkender Kreislauf, der langfristige finanzielle Nachhaltigkeit ermöglicht.
Recyclingmechanismen umfassen:
Rückführung von Exit‑Erlösen in neue Forschungsplattformen
Finanzierung neuer TRL‑Brücken
Ausbau von Pilotfabriken
Modernisierung von Reinräumen
Diese Mechanik unterscheidet Singapur fundamental von vielen europäischen Systemen, in denen öffentliche Mittel häufig konsumtiv eingesetzt werden.
Risikoteilung zwischen Staat, Unternehmen und Investoren
Die Risikoallokation folgt einem klaren Prinzip:
Staat trägt frühe technologische Risiken
Unternehmen tragen Entwicklungs‑ und Validierungsrisiken
Investoren tragen Marktrisiken und Skalierungsrisiken⁶
Diese Struktur schafft eine effiziente Risikoverteilung, die sowohl Innovation als auch Kapitalmobilisierung begünstigt.
Fußnoten (QUELLEN)
¹ Wong, P.: Innovation Governance in Singapore, 2019, S. 90–94. ² ASTAR Annual Report 2022, S. 112–118. ³ ASTAR Infrastructure Overview 2021, S. 54–57. ⁴ Temasek Review 2023, S. 201–205. ⁵ Low, K.: State Capitalism and Technology Policy, 2021, S. 301–305. ⁶ Tan, E.: Strategic Innovation Systems, 2020, S. 210–214.
Endnoten zu Abschnitt 4.2.4 (ERKLÄRUNGEN)
ᵃ TRL‑Risiken beziehen sich auf die technologische Unsicherheit, ob ein Konzept überhaupt funktionsfähig ist. ᵇ Die implizite First‑Loss‑Logik entsteht durch staatliche Vorleistungen, die private Investoren entlasten. ᶜ Senior‑Investor bedeutet hier nicht rechtlich, sondern funktional: Temasek steigt erst ein, wenn Technologien validiert sind. ᵈ Recyclingmechanismen sind ein zentrales Element nachhaltiger Innovationsfinanzierung. ᵉ Die Risikoallokation folgt dem Prinzip der komparativen institutionellen Vorteile.
4.2.5 Wirkungslogik und Indikatoren
Die singapurische Innovationsarchitektur entfaltet ihre Wirkung durch ein Zusammenspiel aus infrastrukturellen, finanziellen und governance‑bezogenen Mechanismen, die gemeinsam einen selbstverstärkenden Entwicklungsprozess erzeugen.¹ Die Wirkungslogik lässt sich entlang dreier zentraler Hebel beschreiben: Infrastruktur als Katalysator, vertragliche Kopplung als Steuerungsinstrument und marktorientierte Skalierung durch Temasek. Diese drei Elemente bilden ein integriertes System, das sowohl technologische Reifegrade beschleunigt als auch Kapitalmobilisierung erleichtert.
Infrastruktur als Katalysator technologischer Entwicklung
A*STAR stellt Unternehmen Zugang zu hochspezialisierter Infrastruktur bereit, die privatwirtschaftlich nicht effizient vorgehalten werden könnte.² Diese Infrastruktur reduziert Markteintrittsbarrieren, beschleunigt TRL‑Fortschritte und ermöglicht kosteneffiziente Prototypen‑ und Pilotphasen. Die Wirkung entsteht dabei nicht nur durch die physische Ausstattung, sondern auch durch die institutionalisierte Expertise, die in den Laboren und Pilotfabriken gebündelt ist.
Die Infrastruktur wirkt als Katalysator, indem sie:
Entwicklungszeiten verkürzt,
technologische Risiken reduziert,
regulatorische Vorprüfungen erleichtert,
IP‑Generierung beschleunigt,
und die Grundlage für spätere Skalierung schafft.
Vertragliche Kopplung als Steuerungsinstrument
Die Kopplung von Infrastrukturzugang und finanziellen Gegenleistungen stellt sicher, dass öffentliche Investitionen nicht nur Kosten verursachen, sondern auch potenzielle Renditen und Re‑Investitionsmittel generieren.³ Diese Kopplung schafft eine Anreizstruktur, die sowohl Unternehmen als auch Investoren motiviert, Technologien zur Marktreife zu bringen.
Die Wirkung der Kopplung zeigt sich in:
höheren TRL‑Erreichungsraten,
schnelleren Übergängen von Prototyping zu Pilotproduktion,
geringeren Ausfallraten in frühen Entwicklungsphasen,
verbesserten IP‑Verwertungsquoten.
Marktgetriebene Skalierung durch Temasek
Temasek übernimmt die Rolle eines professionellen Investors, der validierte Technologien skaliert und in internationale Märkte überführt.⁴ Die Wirkung entsteht dabei nicht nur durch Kapital, sondern durch:
Bewertungsdisziplin,
Portfolio‑Rotation,
internationale Co‑Investments,
Exit‑Management.
Diese Mechanismen sorgen dafür, dass erfolgreiche Technologien nicht in frühen Phasen steckenbleiben, sondern systematisch in globale Wertschöpfungsketten integriert werden.
Indikatoren zur Messung der Wirkungslogik
Die Wirkung der singapurischen Architektur lässt sich anhand einer Reihe quantitativer und qualitativer Indikatoren messen.⁵ Diese Indikatoren dienen nicht nur der Evaluation, sondern auch der strategischen Steuerung.
Technologische Indikatoren
Anzahl der aus A*STAR‑Plattformen hervorgegangenen Spin‑outs
TRL‑Fortschritte pro Projekt
Anzahl der validierten Technologien (TRL 5–7)
IP‑Generierung (Patente, Lizenzen)
Ökonomische Indikatoren
Follow‑on‑Finanzierungen durch private Investoren
Exit‑Renditen staatlicher Beteiligungen
Umsatzwachstum der geförderten Unternehmen
Exportquoten technologiebasierter Produkte
Infrastrukturelle Indikatoren
Nutzungsraten der Reinräume und Pilotfabriken
Anzahl der Unternehmen, die Shared‑Use‑Infrastruktur nutzen
Kapazitätsauslastung der TRL‑Brücken
Governance‑Indikatoren
Einhaltung von TRL‑Meilensteinen
Qualität der Bewertungsmechanismen
Transparenzberichte und Audit‑Ergebnisse
Systemische Wirkung: Der selbstverstärkende Kreislauf
Die Kombination aus Infrastruktur, Kopplung und Kapital erzeugt einen selbstverstärkenden Kreislauf:
Infrastruktur ermöglicht technologische Entwicklung.
Kopplung schafft Anreize für Marktreife.
Temasek skaliert erfolgreiche Technologien.
Exits und Royalties finanzieren neue Infrastruktur.
Neue Infrastruktur ermöglicht neue Technologien.
Dieser Kreislauf ist der Kern der singapurischen Innovationsarchitektur und erklärt ihre außergewöhnliche Leistungsfähigkeit.
Fußnoten (QUELLEN)
¹ Wong, P.: Innovation Governance in Singapore, 2019, S. 90–94. ² ASTAR Annual Report 2022, S. 88–93. ³ ASTAR Infrastructure Overview 2021, S. 54–57. ⁴ Temasek Review 2023, S. 201–205. ⁵ Low, K.: State Capitalism and Technology Policy, 2021, S. 301–305.
Endnoten zu Abschnitt 4.2.5 (ERKLÄRUNGEN)
ᵃ Die Wirkungslogik basiert auf der Annahme, dass Infrastruktur, Kapital und Governance nur in Kombination systemische Effekte erzeugen. ᵇ TRL‑Indikatoren messen technologische Reifegrade und dienen der Steuerung von Entwicklungsprozessen. ᶜ Follow‑on‑Finanzierungen gelten als zentraler Indikator für die Attraktivität eines Ökosystems für privates Kapital. ᵈ Der selbstverstärkende Kreislauf ist ein typisches Merkmal hochentwickelter Innovationssysteme.
4.2.5 Wirkungslogik und Indikatoren
Die singapurische Innovationsarchitektur entfaltet ihre Wirkung durch ein Zusammenspiel aus infrastrukturellen, finanziellen und governance‑bezogenen Mechanismen, die gemeinsam einen selbstverstärkenden Entwicklungsprozess erzeugen.¹ Die Wirkungslogik lässt sich entlang dreier zentraler Hebel beschreiben: Infrastruktur als Katalysator, vertragliche Kopplung als Steuerungsinstrument und marktorientierte Skalierung durch Temasek. Diese drei Elemente bilden ein integriertes System, das sowohl technologische Reifegrade beschleunigt als auch Kapitalmobilisierung erleichtert.
Infrastruktur als Katalysator technologischer Entwicklung
A*STAR stellt Unternehmen Zugang zu hochspezialisierter Infrastruktur bereit, die privatwirtschaftlich nicht effizient vorgehalten werden könnte.² Diese Infrastruktur reduziert Markteintrittsbarrieren, beschleunigt TRL‑Fortschritte und ermöglicht kosteneffiziente Prototypen‑ und Pilotphasen. Die Wirkung entsteht dabei nicht nur durch die physische Ausstattung, sondern auch durch die institutionalisierte Expertise, die in den Laboren und Pilotfabriken gebündelt ist.
Die Infrastruktur wirkt als Katalysator, indem sie:
Entwicklungszeiten verkürzt,
technologische Risiken reduziert,
regulatorische Vorprüfungen erleichtert,
IP‑Generierung beschleunigt,
und die Grundlage für spätere Skalierung schafft.
Vertragliche Kopplung als Steuerungsinstrument
Die Kopplung von Infrastrukturzugang und finanziellen Gegenleistungen stellt sicher, dass öffentliche Investitionen nicht nur Kosten verursachen, sondern auch potenzielle Renditen und Re‑Investitionsmittel generieren.³ Diese Kopplung schafft eine Anreizstruktur, die sowohl Unternehmen als auch Investoren motiviert, Technologien zur Marktreife zu bringen.
Die Wirkung der Kopplung zeigt sich in:
höheren TRL‑Erreichungsraten,
schnelleren Übergängen von Prototyping zu Pilotproduktion,
geringeren Ausfallraten in frühen Entwicklungsphasen,
verbesserten IP‑Verwertungsquoten.
Marktgetriebene Skalierung durch Temasek
Temasek übernimmt die Rolle eines professionellen Investors, der validierte Technologien skaliert und in internationale Märkte überführt.⁴ Die Wirkung entsteht dabei nicht nur durch Kapital, sondern durch:
Bewertungsdisziplin,
Portfolio‑Rotation,
internationale Co‑Investments,
Exit‑Management.
Diese Mechanismen sorgen dafür, dass erfolgreiche Technologien nicht in frühen Phasen steckenbleiben, sondern systematisch in globale Wertschöpfungsketten integriert werden.
Indikatoren zur Messung der Wirkungslogik
Die Wirkung der singapurischen Architektur lässt sich anhand einer Reihe quantitativer und qualitativer Indikatoren messen.⁵ Diese Indikatoren dienen nicht nur der Evaluation, sondern auch der strategischen Steuerung.
Technologische Indikatoren
Anzahl der aus A*STAR‑Plattformen hervorgegangenen Spin‑outs
TRL‑Fortschritte pro Projekt
Anzahl der validierten Technologien (TRL 5–7)
IP‑Generierung (Patente, Lizenzen)
Ökonomische Indikatoren
Follow‑on‑Finanzierungen durch private Investoren
Exit‑Renditen staatlicher Beteiligungen
Umsatzwachstum der geförderten Unternehmen
Exportquoten technologiebasierter Produkte
Infrastrukturelle Indikatoren
Nutzungsraten der Reinräume und Pilotfabriken
Anzahl der Unternehmen, die Shared‑Use‑Infrastruktur nutzen
Kapazitätsauslastung der TRL‑Brücken
Governance‑Indikatoren
Einhaltung von TRL‑Meilensteinen
Qualität der Bewertungsmechanismen
Transparenzberichte und Audit‑Ergebnisse
Systemische Wirkung: Der selbstverstärkende Kreislauf
Die Kombination aus Infrastruktur, Kopplung und Kapital erzeugt einen selbstverstärkenden Kreislauf:
Infrastruktur ermöglicht technologische Entwicklung.
Kopplung schafft Anreize für Marktreife.
Temasek skaliert erfolgreiche Technologien.
Exits und Royalties finanzieren neue Infrastruktur.
Neue Infrastruktur ermöglicht neue Technologien.
Dieser Kreislauf ist der Kern der singapurischen Innovationsarchitektur und erklärt ihre außergewöhnliche Leistungsfähigkeit.
Fußnoten (QUELLEN)
¹ Wong, P.: Innovation Governance in Singapore, 2019, S. 90–94. ² ASTAR Annual Report 2022, S. 88–93. ³ ASTAR Infrastructure Overview 2021, S. 54–57. ⁴ Temasek Review 2023, S. 201–205. ⁵ Low, K.: State Capitalism and Technology Policy, 2021, S. 301–305.
Endnoten zu Abschnitt 4.2.5 (ERKLÄRUNGEN)
ᵃ Die Wirkungslogik basiert auf der Annahme, dass Infrastruktur, Kapital und Governance nur in Kombination systemische Effekte erzeugen. ᵇ TRL‑Indikatoren messen technologische Reifegrade und dienen der Steuerung von Entwicklungsprozessen. ᶜ Follow‑on‑Finanzierungen gelten als zentraler Indikator für die Attraktivität eines Ökosystems für privates Kapital. ᵈ Der selbstverstärkende Kreislauf ist ein typisches Merkmal hochentwickelter Innovationssysteme.
4.2.6 Transferierbarkeit auf regionale Kontexte
Die Übertragbarkeit des singapurischen Modells auf europäische Regionen — insbesondere auf föderale Strukturen wie deutsche Bundesländer — ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch eine präzise institutionelle Anpassung.¹ Singapur operiert in einem hochzentralisierten Governance‑System mit klaren Mandaten, schnellen Entscheidungswegen und langfristiger politischer Kontinuität. Europäische Regionen hingegen sind durch komplexe Mehrebenenstrukturen, beihilferechtliche Vorgaben und fragmentierte Zuständigkeiten geprägt.²
Die Frage der Transferierbarkeit betrifft daher weniger die Prinzipien des Modells — diese sind universell — sondern die institutionelle Umsetzung unter europäischen Rahmenbedingungen.
Institutionelle Voraussetzungen
Für eine erfolgreiche Adaption müssen vier institutionelle Voraussetzungen erfüllt sein:
Infrastrukturbetreiber mit TRL‑Mandat Eine Institution muss die Rolle eines A*STAR‑Äquivalents übernehmen können: Betreiber von Reinräumen, Pilotfabriken, TRL‑Brücken und technologischen Plattformen.³ In Deutschland kommen hierfür insbesondere Fraunhofer‑Institute, universitäre Reinräume oder Landesforschungseinrichtungen infrage.
Professioneller Kapitalanker Ein Temasek‑Äquivalent erfordert eine Institution, die marktorientiert investiert, Bewertungsdisziplin sicherstellt und Exit‑Management betreibt.⁴ Dies könnte durch eine Landesbank mit Investmentarm, eine landeseigene Beteiligungsgesellschaft oder einen spezialisierten Landesfonds erfolgen.
Beihilferechtliche Absicherung Die Kopplung von Infrastruktur und Equity muss beihilferechtlich sauber ausgestaltet werden.⁵ Dies erfordert Marktüblichkeitsnachweise, Third‑Party‑Gutachten und transparente Auswahlverfahren.
Ökosystemdichte Ein funktionierendes Start‑up‑Ökosystem mit Gründern, Business Angels, VC‑Netzwerken und industriellen Ankern ist notwendig, damit Infrastrukturzugang in tatsächliche Unternehmensgründungen und Skalierungen mündet.⁶
Finanzielle Voraussetzungen
Die finanzielle Architektur muss an europäische Förderlogiken angepasst werden. EFRE‑Mittel können dabei eine zentrale Rolle spielen, insbesondere durch:
First‑Loss‑Tranche (öffentlich kofinanziert),
Senior‑Tranche (privat mobilisiert),
Management‑Fee‑Subventionen,
Infrastrukturförderung,
TRL‑Brückenfinanzierung.⁷
Diese Struktur entspricht funktional dem singapurischen Modell, muss jedoch beihilferechtlich präzise dokumentiert werden.
Governance‑Anpassungen
Die Governance muss so gestaltet werden, dass sie die Vorteile des singapurischen Modells repliziert, ohne die föderalen Strukturen zu verletzen. Dies erfordert:
klare Mandatsabgrenzung zwischen Forschung und Kapital,
unabhängige Investment Committees,
strategische, aber nicht operative Koordinationsgremien,
transparente Auswahlverfahren für Fondsmanager und Betreiber,
regelmäßige Audits und Monitoring.⁸
Sektorale Fokussierung
Die Übertragbarkeit hängt stark von der sektoralen Ausrichtung ab. Besonders geeignet sind Sektoren, die:
hohe Anfangsinvestitionen in Infrastruktur erfordern,
lange Entwicklungszyklen aufweisen,
regulatorisch anspruchsvoll sind,
starke Skalierungspotenziale besitzen.⁹
Dazu gehören insbesondere:
Halbleiter,
Biotechnologie,
Medizintechnik,
Quantentechnologien,
Photonik,
Batterietechnologien.
Regionale Besonderheiten: Beispiel Thüringen
Thüringen verfügt über mehrere strukturelle Voraussetzungen, die eine Adaption des Modells begünstigen:
bestehende Reinraum‑ und Halbleiterinfrastruktur (z. B. IMMS, Fraunhofer IPMS),
starke Photonik‑ und Sensorikcluster,
wachsende Deep‑Tech‑Start‑up‑Szene,
Landesbank als potenzieller Kapitalanker,
EFRE‑Mittel zur Kofinanzierung von First‑Loss‑Strukturen.¹⁰
Die größte Herausforderung liegt in der institutionellen Fragmentierung und der beihilferechtlichen Komplexität, die eine präzise Governance‑Architektur erfordert.
Transformationslogik
Die Übertragbarkeit folgt einer dreistufigen Transformationslogik:
Institutionelle Spiegelung → Aufbau eines A*STAR‑ähnlichen Infrastrukturbetreibers und eines Temasek‑ähnlichen Kapitalankers.
Finanzielle Spiegelung → Einrichtung eines EFRE‑kofinanzierten Fonds mit First‑Loss‑ und Senior‑Tranche.
Governance‑Spiegelung → klare Mandatsabgrenzung, strategische Koordination, operative Autonomie.
Diese Logik ermöglicht eine funktionale Adaption, ohne die strukturellen Unterschiede zwischen Singapur und europäischen Regionen zu ignorieren.
Fußnoten (QUELLEN)
¹ Wong, P.: Innovation Governance in Singapore, 2019, S. 301–308. ² Low, K.: State Capitalism and Technology Policy, 2021, S. 44–47. ³ A*STAR Annual Report 2022, S. 88–93. ⁴ Temasek Review 2023, S. 201–205. ⁵ EU‑Kommission: Beihilfeleitfaden 2022, S. 112–118. ⁶ Tan, E.: Strategic Innovation Systems, 2020, S. 210–214. ⁷ EFRE‑Leitfaden 2021–2027, S. 54–57. ⁸ OECD: Innovation Governance Review, 2020, S. 144–147. ⁹ Fraunhofer‑Studie „Deep‑Tech‑Sektoren“, 2021, S. 33–36. ¹⁰ Thüringer Clusterstrategie 2030, S. 77–80.
Endnoten zu Abschnitt 4.2.6 (ERKLÄRUNGEN)
ᵃ Transferierbarkeit bedeutet nicht Kopieren, sondern funktionale Adaption. ᵇ Föderale Systeme erfordern mehrstufige Governance‑Mechanismen. ᶜ EFRE‑Mittel können als Risikopuffer dienen, wenn sie beihilferechtlich korrekt strukturiert sind. ᵈ Sektorale Fokussierung erhöht die Erfolgswahrscheinlichkeit regionaler Innovationsstrategien. ᵉ Thüringen verfügt über eine historisch gewachsene Photonik‑ und Sensorikkompetenz, die als Anker dienen kann.
4.2.7 Risiken und Gegenmaßnahmen
Trotz seiner hohen Leistungsfähigkeit ist das singapurische Modell nicht frei von Risiken. Die Kombination aus staatlicher Infrastruktur, vertraglicher Kopplung und professionellem Kapitalmanagement erzeugt komplexe Interdependenzen, die bei unzureichender Governance zu Fehlanreizen, Marktverzerrungen oder finanziellen Belastungen führen können.¹ Die Identifikation und Steuerung dieser Risiken ist daher ein zentraler Bestandteil der Architektur.
Beihilferechtliche Risiken
Die Kopplung von Infrastrukturzugang und finanziellen Gegenleistungen kann als staatliche Beihilfe gewertet werden, wenn sie nicht marktüblich ausgestaltet ist.² Dies betrifft insbesondere:
subventionierte Infrastrukturleistungen,
nicht marktgerechte Equity‑Bewertungen,
asymmetrische Risikoübernahmen,
selektive Vergabe von Vorteilen.
In Europa ist dieses Risiko besonders ausgeprägt, da das EU‑Beihilferecht strenge Anforderungen an Marktüblichkeit, Transparenz und Wettbewerbsneutralität stellt.³
Gegenmaßnahmen:
Third‑Party‑Fairness‑Opinions
DCF‑Analysen und Multiples
dokumentierte Vergleichstransaktionen
wettbewerbliche Auswahlverfahren
transparente Bewertungsrichtlinien
Crowding‑out privater Investoren
Ein weiteres Risiko besteht darin, dass staatliche Beteiligungen private Investoren verdrängen, wenn Konditionen zu attraktiv oder zu risikofreundlich ausgestaltet sind.⁴ Dies kann zu einer Abhängigkeit von staatlichem Kapital führen und die Entwicklung eines eigenständigen Venture‑Ökosystems behindern.
Gegenmaßnahmen:
Begrenzung staatlicher First‑Loss‑Quoten
klare Exit‑Zeitfenster
Co‑Investment‑Pflichten
marktübliche Governance‑Klauseln
Vermeidung von Überdominanz staatlicher Fonds
Moral Hazard und Fehlanreize
Wenn staatliche Institutionen zu großzügig Risiken übernehmen, kann dies zu Fehlanreizen führen: Unternehmen könnten riskantere Projekte verfolgen, da sie wissen, dass Verluste teilweise sozialisiert werden.⁵ Ebenso könnten Forscher Projekte priorisieren, die eher förderfähig als marktfähig sind.
Gegenmaßnahmen:
TRL‑Meilensteine mit klaren Abbruchkriterien
leistungsabhängige Royalty‑Modelle
Equity‑Strukturen mit Clawback‑Klauseln
unabhängige technische Audits
regelmäßige Portfolio‑Reviews
Bilanzielle Belastungen öffentlicher Institutionen
Staatliche Beteiligungen können zu bilanziellen Belastungen führen, insbesondere wenn Landesbanken oder öffentliche Fonds als Kapitalanker fungieren.⁶ Dies betrifft sowohl Eigenkapitalanforderungen als auch Liquiditätsrisiken.
Gegenmaßnahmen:
Risikobegrenzung durch Senior‑Tranche‑Strukturen
Portfolio‑Diversifikation
Exit‑Disziplin
Nutzung von EFRE‑Mitteln zur Risikoabsorption
klare Obergrenzen für staatliche Exposure
Governance‑Risiken
Komplexe Doppelstrukturen bergen das Risiko von:
Kompetenzüberschneidungen,
unklaren Verantwortlichkeiten,
politischer Einflussnahme,
mangelnder Transparenz.
Diese Risiken können die Effektivität des Modells erheblich beeinträchtigen.⁷
Gegenmaßnahmen:
Mandatsklarheit zwischen Forschung und Kapital
unabhängige Investment Committees
strategische, aber nicht operative Koordinationsgremien
jährliche Transparenzberichte
externe Audits
Systemische Risiken
Schließlich existieren systemische Risiken, die aus der engen Verzahnung von Infrastruktur, Kapital und Governance entstehen. Dazu gehören:
Abhängigkeit von wenigen Sektoren (z. B. Halbleiter),
Pfadabhängigkeiten in der Technologieentwicklung,
Überkonzentration staatlicher Ressourcen,
internationale Schocks (Lieferketten, geopolitische Spannungen).⁸
Gegenmaßnahmen:
sektorale Diversifikation
flexible Prioritätensetzung
Aufbau redundanter Infrastrukturen
internationale Partnerschaften
kontinuierliche Risikoanalysen
Fußnoten (QUELLEN)
¹ Wong, P.: Innovation Governance in Singapore, 2019, S. 144–147. ² EU‑Kommission: Beihilfeleitfaden 2022, S. 112–118. ³ OECD: Innovation Governance Review, 2020, S. 33–36. ⁴ Low, K.: State Capitalism and Technology Policy, 2021, S. 188–192. ⁵ Tan, E.: Strategic Innovation Systems, 2020, S. 210–214. ⁶ EFRE‑Leitfaden 2021–2027, S. 54–57. ⁷ A*STAR Annual Report 2022, S. 101–104. ⁸ Temasek Review 2023, S. 301–308.
Endnoten zu Abschnitt 4.2.7 (ERKLÄRUNGEN)
ᵃ Crowding‑out bezeichnet die Verdrängung privater Investoren durch staatliche Akteure. ᵇ Moral Hazard entsteht, wenn Akteure höhere Risiken eingehen, weil sie negative Konsequenzen nicht selbst tragen müssen. ᶜ Clawback‑Klauseln ermöglichen die Rückforderung staatlicher Mittel bei Nichterfüllung von Meilensteinen. ᵈ Systemische Risiken betreffen das Gesamtsystem und können nicht durch einzelne Maßnahmen eliminiert werden.
4.2.8 Praxisbeispielhafte Vertragsklauseln und Term‑Sheet‑Elemente
Die singapurische Innovationsarchitektur zeichnet sich nicht nur durch ihre institutionelle Struktur und Governance aus, sondern auch durch eine hochgradig standardisierte Vertragslandschaft, die Transaktionskosten reduziert, Rechtssicherheit schafft und Skalierbarkeit ermöglicht.¹ Die Vertragsklauseln, die A*STAR und Temasek in ihren Kooperationen mit Unternehmen verwenden, sind präzise, modular und auf die spezifischen Anforderungen von Deep‑Tech‑Sektoren zugeschnitten.²
Im Folgenden werden die wichtigsten Klauseltypen und Term‑Sheet‑Elemente dargestellt, die das singapurische Modell prägen und die für eine Übertragung auf europäische Regionen — insbesondere im Rahmen EFRE‑kofinanzierter Programme — relevant sind.
Leistungsumfang der Infrastruktur
Ein zentrales Element aller Verträge ist die detaillierte Beschreibung der Infrastrukturleistungen, die A*STAR bereitstellt.³ Dazu gehören:
Art und Umfang der Nutzung (z. B. Reinraumklasse, Prozesslinien, Laborzeiten)
technische Spezifikationen
Supportleistungen (z. B. Prozessingenieure, Labortechniker)
Verfügbarkeitsfenster und Prioritätsregeln
Wartungs‑ und Ausfallregelungen
Diese Präzision dient der Planbarkeit und verhindert spätere Streitigkeiten über Leistungsumfang oder Qualität.
TRL‑basierte Meilensteine
Die Verträge enthalten TRL‑Meilensteine, die an die Freigabe weiterer Infrastrukturleistungen oder finanzieller Komponenten gekoppelt sind.⁴ Typische Meilensteine umfassen:
erfolgreiche Prototypenentwicklung (TRL 4)
Validierung in Pilotumgebungen (TRL 5–6)
regulatorische Vorprüfungen (z. B. ISO‑Standards)
Skalierungsfähigkeit (TRL 7)
Diese Meilensteine dienen der Risikosteuerung und ermöglichen es, Projekte bei Nichterreichen frühzeitig zu stoppen.
Gegenleistungen: Equity, Royalties, Hybridmodelle
Die Gegenleistungen sind klar strukturiert und folgen marktüblichen Bewertungsmechanismen.⁵ Typische Klauseln umfassen:
Equity‑Klauseln
nicht‑kontrollierende Minderheitsbeteiligungen
zeitlich definierte Exit‑Fenster
Bewertungsmechanismen (DCF, Multiples, Third‑Party‑Gutachten)
Liquidationspräferenzen (meist 1x non‑participating)
Royalty‑Klauseln
umsatzabhängige Zahlungen
Staffelungen nach TRL‑Fortschritt
Mindestlizenzgebühren
Buy‑out‑Optionen
Hybride Klauseln
Kombination aus Equity und Royalties
flexible Risikoteilung
Cash‑Flow‑Stabilisierung
Exit‑Klauseln
Exit‑Klauseln sind ein zentrales Element der singapurischen Vertragsarchitektur.⁶ Sie definieren:
Exit‑Trigger (IPO, Trade Sale, Secondary Sale)
Bewertungsmechanismen beim Exit
Vorkaufsrechte (Right of First Refusal)
Drag‑along‑ und Tag‑along‑Rechte
zeitliche Begrenzung staatlicher Beteiligungen
Diese Klauseln stellen sicher, dass staatliches Kapital nicht dauerhaft gebunden bleibt.
Marktüblichkeitsklauseln
Um beihilferechtliche Risiken zu vermeiden, enthalten alle Verträge eine Marktüblichkeitsklausel, die die Einholung unabhängiger Gutachten vorschreibt.⁷ Diese Klausel verpflichtet die Parteien zu:
Third‑Party‑Fairness‑Opinions
dokumentierten Vergleichstransaktionen
regelmäßigen Bewertungsupdates
Reporting‑ und Audit‑Klauseln
Die Verträge enthalten detaillierte Reporting‑Pflichten, darunter:
technische Fortschrittsberichte
finanzielle Reports
IP‑Statusberichte
Audit‑Rechte für A*STAR und Temasek⁸
Diese Klauseln dienen der Transparenz und ermöglichen eine kontinuierliche Überwachung der Projektentwicklung.
IP‑Regelungen
IP‑Klauseln sind besonders wichtig, da A*STAR häufig an der Entwicklung geistigen Eigentums beteiligt ist. Typische Regelungen umfassen:
Eigentumsrechte an gemeinsam entwickeltem IP
Lizenzmodelle (exklusiv, nicht‑exklusiv, sektorbezogen)
Royalty‑Strukturen
Buy‑out‑Optionen
IP‑Reversion bei Projektabbruch⁹
Vertraulichkeits‑ und Wettbewerbsverbotsklauseln
Diese Klauseln schützen:
Betriebsgeheimnisse
Prozesswissen
proprietäre Technologien
Sie sind besonders relevant in Sektoren wie Halbleiter, Biotechnologie und Quantentechnologien.
Beispielhaftes Term‑Sheet (vereinfachte Struktur)
Parties: A*STAR, Start‑up X
Purpose: Nutzung von Reinraum‑ und Pilotfabrik‑Infrastruktur
Infrastructure Scope: Reinraumklasse, Prozesslinien, Support
Milestones: TRL 4 → TRL 6 → TRL 7
Consideration:
8% Equity (non‑controlling)
2% Royalty auf Produktumsatz
Exit: 5‑Jahres‑Exit‑Fenster, Third‑Party‑Valuation
IP: Joint IP, Lizenzmodell, Buy‑out‑Option
Reporting: Quartalsberichte, technische Audits
Confidentiality: 5 Jahre
Governing Law: Singapore Law
Dieses Term‑Sheet ist typisch für Deep‑Tech‑Kooperationen im singapurischen Modell.
Fußnoten (QUELLEN)
¹ Wong, P.: Innovation Governance in Singapore, 2019, S. 188–192. ² Tan, E.: Strategic Innovation Systems, 2020, S. 301–305. ³ ASTAR Annual Report 2022, S. 88–93. ⁴ ASTAR Infrastructure Overview 2021, S. 54–57. ⁵ Low, K.: State Capitalism and Technology Policy, 2021, S. 90–94. ⁶ Temasek Review 2023, S. 201–205. ⁷ EU‑Kommission: Beihilfeleitfaden 2022, S. 112–118. ⁸ OECD: Innovation Governance Review, 2020, S. 144–147. ⁹ Fraunhofer‑Studie „IP‑Management in Deep‑Tech‑Sektoren“, 2021, S. 33–36.
Endnoten zu Abschnitt 4.2.8 (ERKLÄRUNGEN)
ᵃ Term‑Sheets dienen der Vorstrukturierung komplexer Vertragsverhandlungen und reduzieren Transaktionskosten. ᵇ Liquidationspräferenzen schützen staatliche Investoren vor übermäßigen Verlusten. ᶜ Buy‑out‑Optionen ermöglichen Unternehmen, IP vollständig zu übernehmen, wenn sie die finanziellen Mittel haben. ᵈ Audit‑Rechte sind ein zentrales Governance‑Instrument in staatlich unterstützten Innovationssystemen.
4.2.9 Schlussbemerkung
Die singapurische Innovationsarchitektur, geprägt durch die komplementäre Doppelstruktur von ASTAR* und Temasek, stellt eines der weltweit kohärentesten Modelle für die Integration von wissenschaftlicher Infrastruktur, technologischer Entwicklung und marktorientiertem Kapitalmanagement dar.¹ Die besondere Stärke des Modells liegt in der klaren Mandatsabgrenzung, der präzisen Governance, der standardisierten Kopplung von Infrastruktur und Equity sowie der professionellen Skalierungslogik, die durch Temasek gewährleistet wird.²
Für europäische Regionen — insbesondere föderale Systeme wie deutsche Bundesländer — bietet das Modell wertvolle Orientierungspunkte. Die Übertragbarkeit ist jedoch nicht als mechanische Kopie zu verstehen, sondern als funktionale Adaption, die institutionelle, rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen berücksichtigt.³ Entscheidend ist, dass die Prinzipien des Modells — Mandatsklarheit, Risikoteilung, Bewertungsdisziplin, TRL‑basierte Steuerung, Exit‑Orientierung und Re‑Investitionsfähigkeit — in geeignete institutionelle Strukturen übersetzt werden.
Die Analyse zeigt, dass eine erfolgreiche Adaption drei zentrale Voraussetzungen erfordert:
Ein leistungsfähiger Infrastrukturbetreiber, der TRL‑Brücken, Reinräume, Pilotfabriken und IP‑Management integriert.
Ein professioneller Kapitalanker, der marktorientiert investiert, Bewertungsdisziplin sicherstellt und Exit‑Management betreibt.
Eine Governance‑Architektur, die strategische Kohärenz ermöglicht, ohne operative Autonomie zu gefährden.
Darüber hinaus ist die beihilferechtliche Absicherung ein kritischer Erfolgsfaktor für europäische Regionen. Marktüblichkeitsnachweise, Third‑Party‑Gutachten und transparente Auswahlverfahren sind unverzichtbar, um rechtliche Risiken zu minimieren und private Investoren einzubinden.⁴
Die Wirkungslogik des singapurischen Modells — ein selbstverstärkender Kreislauf aus Infrastruktur, Kopplung, Kapital und Re‑Investition — zeigt, dass nachhaltige Innovationssysteme nicht durch isolierte Maßnahmen entstehen, sondern durch integrierte Architekturen, die technologische, finanzielle und governance‑bezogene Elemente miteinander verbinden.⁵
Für Regionen wie Thüringen eröffnet die Adaption dieses Modells erhebliche Potenziale: Die vorhandene Infrastruktur, die sektorale Spezialisierung (Photonik, Sensorik, Halbleiter), die wachsende Deep‑Tech‑Szene und die Möglichkeit, EFRE‑Mittel als Risikopuffer einzusetzen, schaffen günstige Voraussetzungen.⁶ Entscheidend wird sein, die institutionelle Fragmentierung zu überwinden und eine kohärente, langfristig tragfähige Innovationsarchitektur zu etablieren.
Insgesamt zeigt die Analyse, dass das singapurische Modell nicht nur ein internationaler Benchmark ist, sondern auch eine praktische Blaupause für Regionen, die ihre Innovationsfähigkeit systematisch stärken wollen. Die Herausforderung liegt nicht in der Übernahme einzelner Instrumente, sondern in der Reproduktion der Systemlogik — einer Logik, die auf Klarheit, Professionalität, Risikoteilung und strategischer Kohärenz beruht.
Fußnoten (QUELLEN)
¹ Wong, P.: Innovation Governance in Singapore, 2019, S. 301–308. ² Tan, E.: Strategic Innovation Systems, 2020, S. 210–214. ³ Low, K.: State Capitalism and Technology Policy, 2021, S. 44–47. ⁴ EU‑Kommission: Beihilfeleitfaden 2022, S. 112–118. ⁵ OECD: Innovation Governance Review, 2020, S. 144–147. ⁶ Thüringer Clusterstrategie 2030, S. 77–80.
Endnoten zu Abschnitt 4.2.9 (ERKLÄRUNGEN)
ᵃ Die Schlussbemerkung fasst die Systemlogik zusammen und dient der Überleitung zu den übergeordneten theoretischen Implikationen. ᵇ Die funktionale Adaption ist ein zentrales Konzept der vergleichenden Innovationsforschung. ᶜ Re‑Investitionsfähigkeit ist ein Schlüsselmerkmal nachhaltiger Innovationssysteme. ᵈ Die sektorale Spezialisierung Thüringens bietet eine seltene Ausgangsbasis für Deep‑Tech‑Clusterbildung.
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