Mittwoch, 8. Februar 2023

Bibelstunde am 08.02.2023 Offenbarung: Teil 5

Es findet gerade gegen Olaf Latzel ein Verfahren wegen Volksverhetzung statt wo das Amtsgericht ihn zu 90 Tagessätzen a 90 Euro verurteilt hat.
Er ist in Berufung gegangen und das Landgericht hat ihn freigesprochen.
Damit war die Staatsanwaltschaft nicht einverstanden und ist in Revision gegangen. Nun findet eine Prüfung am 23.02.2023 vor dem Oberlandesgericht statt.

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.
gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, der
a)
zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
b)
zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
c)
die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden oder
2.
einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt (§ 11 Absatz 3) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
(5) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Handlung der in den §§ 6 bis 12 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art gegen eine der in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Personenmehrheiten oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer dieser Personenmehrheiten öffentlich oder in einer Versammlung in einer Weise billigt, leugnet oder gröblich verharmlost, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt gegen eine solche Person oder Personenmehrheit aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.
(6) Absatz 2 gilt auch für einen in den Absätzen 3 bis 5 bezeichneten Inhalt (§ 11 Absatz 3).
(7) In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1, auch in Verbindung mit Absatz 6, ist der Versuch strafbar.
(8) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit den Absätzen 6 und 7, sowie in den Fällen der Absätze 3 bis 5 gilt § 86 Absatz 4 entsprechend.

Unter der dem Link ist der Bericht von buten und  binnen mit der Tonbandaufnahme über das was Olaf Latzel gesagt hat.  https://www.butenunbinnen.de/videos/landgericht-freispruch-kirche-verfahren-100.html


Es gibt Stellen in der Bibel die gegen Homosexualität sprechen. Der Wikipediabeitrag ist übersichtlich und weiß ich auch aus dem Religionsstudium.



Olaf Latzel darf nach meiner Auffassung dies vertreten aber er darf nicht hetzen gegen andere und die als Verbrecher bezeichnen. Es waren früher Vergeher, weil die Straftat Homosexualität nicht mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bestraft wurde.
So ändern sich die Zeiten.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 4 

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Rechtlich gesehen gibt es in Artikel 4 GG keine Einschränkung und auch keinen Gesetzesvorbehalt. Es gibt nur kollidierendes Verfassungsrecht.
In der Vergangenheit gab es aber Einschränkungen, weil Dinge gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben und eine Einschränkung wegen der Coronamaßnahmen.
Eigentlich müsste Artikel 4 mit Gesetzesvorbehalt/Schranke konkretisiert werden.


An der ganzen Sache ist noch ein Disziplinarverfahren der Evangelischen Landeskirche anhängig. Die Gemeinde ist eine reformierte Gemeinde.

Ich verfolge ihn schon seit Jahren. Habe auch den Kanal abonniert. Der Kanal wächst stetig. Damals wo ich das zum ersten mal gesehen haben waren es 20.000 Abonnenten. Heute sind es 46.400 Abonnenten.
Auch wenn er verurteilt werden sollte, sollten sie ihn nicht vor die Tür setzen. Oder sie geben ihm eine Stelle im Siegerland/Kassel oder da wo sein Bruder Präses der Evangelischen Kirche Rheinland ist.

Latzel spricht so dass es in die Lebenswelt der Menschen passt und diese das verstehen. Meistens auch in deren nicht akademischer Alltagssprache.
Dadurch fühlen sich die Leute abgeholt und er hat Zulauf wie kein Anderer.
In der katholischen Kirche erlebt man dies kaum, da ist es schon ein Erfolg dass nicht in mehr in Latein gepredigt wird und die Leute es verstehen. Die evangelisch Lutherischen Kirche stellt die Predigt auf Deutsch in den Mittelpunkt des Gottesdienstes hat die Kirche aber noch schön gestaltet. Die Reformierte Kirche ist so wie Olaf Latzel. Die Kirchenräume sind oft schmucklos und nur das klare Wort zählt.
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Prediger: Olaf Latzel / Ev. St. Martini Gemeinde Bremen (Schlachte) Homepage: https://st-martini.net/ Mp3-Download: https://st-martini.net/audio/2023/202... Erläuterungen: https://www.st-martini.net/audio/2023... St. Martini Gemeinde Spendenkonto: Bank: NORD/LB IBAN: DE04 2505 0000 1070 1400 09 BIC: NOLADE2HXXX Gott der Herr, der Vater, der Sohn und der Heilige Geist, er segne und behüte Dich! Streaming von Gottesdiensten, Andachten und Bibelstunden: Informationen zu GEMA & VG Musik unter folgendem Link: https://www.ekd.de/informationen-zur-... © Dieser YouTube Kanal wird von der Evangelischen St. Martini Gemeinde (Martinikirchhof 3, 28195 Bremen) betrieben.

Donnerstag, 2. Februar 2023

Bibelstunde am 01.02.2023 Offenbarung: Teil 4 Olaf halt

Olaf halt...

Prediger: Olaf Latzel / Ev. St. Martini Gemeinde Bremen (Schlachte) Homepage:
https://st-martini.net/ Mp3-Download: https://st-martini.net/audio/2023/202... Erläuterungen: https://www.st-martini.net/audio/2023... St. Martini Gemeinde Spendenkonto: Bank: NORD/LB IBAN: DE04 2505 0000 1070 1400 09 BIC: NOLADE2HXXX Gott der Herr, der Vater, der Sohn und der Heilige Geist, er segne und behüte Dich! Streaming von Gottesdiensten, Andachten und Bibelstunden: Informationen zu GEMA & VG Musik unter folgendem Link: https://www.ekd.de/informationen-zur-... © Dieser YouTube Kanal wird von der Evangelischen St. Martini Gemeinde (Martinikirchhof 3, 28195
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Dienstag, 31. Januar 2023

Gregor Gysi & Wolfgang Grupp Die Tochter ist noch nicht verheiratet. Soso

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Donnerstag, 26. Januar 2023

Ulrich Wilken - Einrichtung von Sonderdezernaten vertieft Gräben zwische...

 Die müssen Sonderdezernenten für Strafvereitelung im Amt und Rechtsbeugern der Amtsträger einrichten!

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In seiner 126. Plenarsitzung am 26. Januar 2023 diskutierte der Hessische Landtag zur flächendeckenden Einrichtung von Sonderdezernaten zur Strafverfolgung von Straftaten gegen Amtsträger. Dazu die Rede unseres rechtspolitischen Sprechers Ulrich Wilken.

Bibelstunde am 25.01.2023 Offenbarung: Teil 3

 Olaf Latzel Schwarzes Sacko, weißes Hemd ein Knopf auf. Du leistest gute Arbeit. Aber bitte weniger "halt" sagen!

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Prediger: Olaf Latzel / Ev. St. Martini Gemeinde Bremen (Schlachte) Homepage: https://st-martini.net/ Mp3-Download: https://st-martini.net/audio/2023/202... Erläuterungen: https://www.st-martini.net/audio/2023... St. Martini Gemeinde Spendenkonto: Bank: NORD/LB IBAN: DE04 2505 0000 1070 1400 09 BIC: NOLADE2HXXX Gott der Herr, der Vater, der Sohn und der Heilige Geist, er segne und behüte Dich! Streaming von Gottesdiensten, Andachten und Bibelstunden: Informationen zu GEMA & VG Musik unter folgendem Link: https://www.ekd.de/informationen-zur-... © Dieser YouTube Kanal wird von der Evangelischen St. Martini Gemeinde (Martinikirchhof 3, 28195 Bremen) betrieben.