Donnerstag, 5. März 2020

Hinweise des Robert Koch Instituts die ich an die Welt weitergeben möchte

Hier sind die Informationen des Robert Koch Institutes die ich an die Welt weiter geben möchte.

Allerdings fehlt die völlige Desinfizierung der privaten und öffentlichen Bereiche, sowie das Abriegeln von Gebieten und 14 Tage Qaurantäne nach der Einreise nach Deutschland.

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktreduzierung.html

COVID-19: Optionen für Maßnahmen zur Kontaktreduzierung in Gebieten, in denen vermehrt Fälle bekannt wurden

Stand: 3.3.2020

Wichtigste erste Maßnahme

Information der Bevölkerung über (soziale) Medien/Internet/Telefon,
Beratungsangebot (über Maßnahmenempfehlungen, konkrete Hilfsleistungen, Verhaltensregeln) z.B. über Hotlines für Betroffene

Management von Erkrankten (bestätigte COVID-19-Fälle) und Kontaktpersonen von bestätigten Fällen

(über die gesamte Dauer des Ausbruchs/der Epidemie)

Privater Bereich und Öffentlichkeit

  • zu Hause bleiben, wann immer möglich; Zimmer regelmäßig lüften
  • nicht notwendige Reisen absagen oder verschieben
  • möglichst nur für Versorgungsgänge rausgehen; Abstand von 1 bis 2 m zu anderen Personen halten
  • private Kontakte auf das Notwendigste reduzieren bzw. Möglichkeiten ohne direkten/persönlichen Kontakt nutzen (Telefon, Internet etc.)
  • Risikogruppen durch Familien- und Nachbarschaftshilfe versorgen; aktiv Hilfsangebote machen
  • Umgang mit Erkrankten im Haushalt festlegen (Schlafen und Aufenthalt in getrennten Zimmern; Mahlzeiten getrennt einnehmen; räumliche Trennung von Geschwisterkindern)
  • gemeinschaftliche Treffen/Aktivitäten absagen (Vereine, Sportgruppen, größere private Feiern)
  • enge Begrüßungsrituale vermeiden (Küsschen, Händeschütteln)

Großereignisse

Gemeinschaftseinrichtungen (GE), Massenunterkünfte (MU) und Justizvollzugsanstalten (JVA)

  • Ausschluss Kontaktpersonen, Besuchsverbot (GE)
  • präventive Schließung (GE)
  • räumliche Trennung Erkrankte/Nicht-Erkrankte (MU, JVA)
  • nicht zwingend notwendige Verlegungen verschieben (MU, JVA)
  • Aufnahmestopp (MU)

Betriebe/Unternehmen

  • Arbeitnehmer in Bereichen, wo dies möglich ist, freistellen
  • Heim-/Telearbeit ermöglichen und fördern
  • nicht notwendige (Dienst-)Reisen absagen, verschieben oder z.B. per Videokonferenz durchführen
  • freiwillige Geschäftsschließungen - Betriebsferien nehmen
  • nicht unbedingt erforderliche öffentliche Einrichtungen schließen: Schwimmbäder, Turnhallen, Theater usw.

Medizinischer Bereich und Pflegebereich

  • Einzelunterbringung im stationären Bereich/Kohortenisolierung
  • Kohortenpflege (Trennung des Medizinischen Personals)
  • Schulung Beschäftigte medizinischer und pflegerischer Bereich (Knowledge-Booster)
  • spezifische Behandlungszentren für bestätigte Fälle einrichten
  • telemedizinische Möglichkeiten nutzen
  • zeitliche oder räumliche Trennung von Patienten mit Anzeichen einer akuten respiratorischen Erkrankung (ARE) und anderen Patienten im ambulanten Bereich
  • Fiebersprechstunden einrichten
  • in spezifischen (temporären) Einrichtungen Informationen, Möglichkeiten und Material zur Selbsttestung von symptomatischen Personen bereitstellen
  • Einschränkung von Gemeinschaftsaktivitäten (pflegerischer Bereich)
  • arbeitsorganisatorische Maßnahmen treffen
  • nicht notwendige (Dienst- oder Kongress-)Reisen absagen, verschieben oder z.B. per Videokonferenz durchführen
  • Besuchsregelungen / Publikumsverkehr
Stand: 03.03.2020

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