Donnerstag, 20. August 2020

maybritt Illner vom 20.08.2020 mein livekommentar



"maybrit illner“ mit dem Thema "Virus, Wissenschaft, Politik – viel gelernt, wenig getan?
Gäste: 

Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, NRW

Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

Ministerpräsidentin Rheinland-Pfalz

Schulleiterin in Gütersloh

Virologe

Montag, 17. August 2020

hart aber fair mein livekommentar vom 17.08.2020

Mit Urlaubsende und Schulbeginn steigen erneut die Infektionszahlen in Deutschland: Kehrt Corona machtvoll zurück? Wie kann ein zweiter Lockdown verhindert werden? Und wie geht man mit denjenigen um, die immer noch sagen: Die Pandemie ist nur ein Bluff?

Zu Gast bei Frank Plasberg sind:

Peter Tschentscher, SPD, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg
Michael Hüther, Wirtschaftswissenschaftler, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln
Nele Flüchter, Mutter von zwei Kindern; Gründungsmitglied der Initiative "Familien in der Krise"
Florian Schroeder, Kabarettist und Moderator
Christina Berndt, Wissenschaftsredakteurin bei der Süddeutschen Zeitung

Sonntag, 16. August 2020

Soll die Schuldenbremse abgeschafft werden?


Für die Politik ab 2021 entscheidend wird sein, ob die Schuldenbremse bestehen bleibt oder nicht. Sollte diese bleiben werden der größte Teil der Schulden die jetzt gemacht wurden, zum größten Teil in den nächsten Jahren zurückgezahlt werden müssen. Das heißt auf die Bevölkerung werden Belastungen zu kommen.



SCHULDENBREMSE

Die Schuldenbremse sieht vor, dass die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind. Diese Regelung ist in Artikel 109 Grundgesetz verankert.

ALLGEMEINES

Ziel der Schuldenbremse ist es, die langfristige Tragfähigkeit der Haushalte von Bund und Ländern und die finanziellen Handlungsspielräume zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben zu sichern.
Artikel 109 Grundgesetz schreibt für Bund und Länder den Grundsatz eines ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichenen Haushalts vor. Für den Bund ist die Schuldenbremse in Artikel 115 Grundgesetz präzisiert:
  • Im Rahmen des Grundsatzes ausgeglichener Haushalte gewährt Artikel 115 Grundgesetzes dem Bund einen eng begrenzten strukturellen, also unabhängig von der konjunkturellen Lage bestehenden, Verschuldungsspielraum. Die maximal zulässige strukturelle Nettokreditaufnahme ist auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes begrenzt. Aufgrund der erheblichen Belastungen der öffentlichen Finanzen durch die Wirtschafts- und Finanzkrise zum Startzeitpunkt der Schuldenregel im Jahr 2011 gilt diese Obergrenze erst ab dem 1. Januar 2016; bis dahin musste das strukturelle Defizit des Haushaltsjahres 2010 in gleichmäßigen Schritten zurückgeführt werden.
  • Konjunkturellen Effekten wird symmetrisch Rechnung getragen: In konjunkturell schlechten Zeiten, in der die Produktionsfaktoren unterdurchschnittlich ausgelastet sind, wird die maximal zulässige Nettokreditaufnahme konjunkturbedingt erhöht, in konjunkturell guten Phasen wird sie im Gegenzug reduziert.
  • Anhand eines Kontrollkontos wird die Einhaltung der Regel auch im Haushaltsvollzug überprüft. Wird ein negativer Schwellenwert auf diesem Konto überschritten, ist die den Schwellenwert überschreitende Belastung konjunkturgerecht durch eine geringere Obergrenze der Nettokreditaufnahme in den Folgejahren zurückzuführen.
  • Eine Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen oder andere außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, sichert die notwendige Handlungsfähigkeit des Bundes zur Krisenbewältigung. Gleichzeitig muss ein Tilgungsplan beschlossen werden, der eine Rückführung der ausnahmsweise bewilligten Kreditaufnahme in angemessener Zeit vorsieht.
Das Kompendium zur Schuldenbremse des Bundes beinhaltet eine ausführliche Darstellung.




Artikel 115 GG
(1) Die Aufnahme von Krediten sowie die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen Rechnungsjahren führen können, bedürfen einer der Höhe nach bestimmten oder bestimmbaren Ermächtigung durch Bundesgesetz.

(2) Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Diesem Grundsatz ist entsprochen, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten. Zusätzlich sind bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung die Auswirkungen auf den Haushalt im Auf- und Abschwung symmetrisch zu berücksichtigen. Abweichungen der tatsächlichen Kreditaufnahme von der nach den Sätzen 1 bis 3 zulässigen Kreditobergrenze werden auf einem Kontrollkonto erfasst; Belastungen, die den Schwellenwert von 1,5 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt überschreiten, sind konjunkturgerecht zurückzuführen. Näheres, insbesondere die Bereinigung der Einnahmen und Ausgaben um finanzielle Transaktionen und das Verfahren zur Berechnung der Obergrenze der jährlichen Nettokreditaufnahme unter Berücksichtigung der konjunkturellen Entwicklung auf der Grundlage eines Konjunkturbereinigungsverfahrens sowie die Kontrolle und den Ausgleich von Abweichungen der tatsächlichen Kreditaufnahme von der Regelgrenze, regelt ein Bundesgesetz. Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, können diese Kreditobergrenzen auf Grund eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages überschritten werden. Der Beschluss ist mit einem Tilgungsplan zu verbinden. Die Rückführung der nach Satz 6 aufgenommenen Kredite hat binnen eines angemessenen Zeitraumes zu erfolgen.

Samstag, 15. August 2020

Möglichkeiten zur Schuldenrückführung in Deutschland

Steuererhöhungen um das Defizit zu finanzieren und die Schulden zurückzubezahlen muss mit Vorsicht betrachtet werden.
Es muss mehr nach dem Kostendeckungsprinzips gearbeitet und die Subventionen im Sozialversicherungsbereich gekürzt werden, da nicht mehr die Steuermittel zur Verfügung stehen.

Das bedeutet der Krankenversicherungsbeitrag muss um 1% erhöht werden um den Bundeszuschuss zur Krankenversicherung von 14 Milliarden Euro verzichten zu können. beträgt..www.bundesgesundheitsministerium.de/finanzierung-gkv.html#:~:text=Der%20j%C3%A4hrliche%20Bundeszuschuss%20wird%20aus,der%20Bundeszuschuss%2014%20Milliarden%20Euro.

Der allgemeine Bundeszuschuss Rentenversicherung von 44,6 Milliarden Euro muss reduziert werden. der Beitragssatz muss um 2 % Punkte auf 21% erhöht werden.


Der Solidaritätszuschlag kann nicht abgeschafft werden.
Ob eine einmalige Vermögensabgabe von 10% ab einem Vermögen von 500.000 Euro in Betracht kommt hängt vom Ausmaß der Katastrophe ab.

Desweiteren muss geprüft werden ob außerhalb der Sozialversicherung nach dem Kostendeckungsprinzip gearbeitet werden soll. Halte ich aber nur für eine Notlösung.
Das könnte zur Finanzierung der Straßen ein PKW Maut sein.
Auf Länderebene Studienbeiträge, Schulbücher müssen wieder selber gekauft werden
Kitagebeiträge steigen.

Maßnahme die gegen unser Prinzip der langfristigen volkswirtschaftlichen Wachstumstheorie entsprechen und deshalb von Deutschland nur bei stark steigenden Zinsen in Betracht kommt ist eine einmalige 5% Vermögensabgabe bei einem Freibetrag von 500.000 Euro.

Die anderen europäischen Staaten mit Staatsverschuldungen von über 100% des BIP sollten das machen. Die Maastrichtkriterien von 60% des BIP als Maximum der Gesamtverschuldung werden die sonst erst wenn überhaupt in Jahrzehnten wieder erreichen, wenn sie nicht eher Bankrott gehen.

44 Prozent der Firmen wären ohne Hilfe pleite

Ein interessanter Bericht von ntv zur Wirtschaftslage 
https://www.n-tv.de/wirtschaft/44-Prozent-der-Firmen-waeren-ohne-Hilfe-pleite-article21962662.html?utm_medium=Social&utm_source=Facebook&fbclid=IwAR1K6yv4JfpyS03ZiQ8l3TM9Kq14CyW0USocLvlJas1rp2WXiHdy3lYokGg#Echobox=1597047131

Hier hat die Regierung gut gehandelt. Was mir fehlt ist die Krise als Chance zu sehen. In Zeiten der Kurzarbeit starke Fortbildungsmaßnahmen durchzuführen. Hier sollte der Staat 50% Zuschuss zahlen.
Außerdem sollte das Anlagevermögen modernisiert werden und hier der Staat 10 % Zuschuss bezahlen.
Die beiden Maßnahmen erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit und so kommt die Wirtschaft gestärkt aus der Krise heraus.