Mein Kommentar: Jedes Jahr die gleiche Diskussion. Nur dieses mal aufgrund der hohen Inflation von über 7% besonders intensiv.
Wir haben von der MTP im Programm stehen, dass wir beim Einkommensteuertarif eine Inflationsindexierung machen. Das bedeutet wenn die Inflation 2% beträgt steigen die Grenzen ab wann die Besteuerung beginnt (Grundsteuerfreibetrag) bis zu dem Betrag wann der Spitzensteuersatz zu zahlen ist um 2% erhöht. Wenn die Inflation 7% ist die Grenzen um 7% erhöht. Das muss ein Automatismus gesetzlich geregelt sein.