Donnerstag, 13. Januar 2022

Maybritt Illner vom 13.01.2022 mein Livekommentar

"maybrit illner“ mit dem Thema "Welle oder Wende – ändert Omikron die Corona-Politik?" am Donnerstag, den 13. Januar 2022, um 22:15 Uhr im ZDF. Zu Gast: • Manuela Schwesig (SPD), Ministerpräsidentin Mecklenburg-Vorpommern • Klaus Holetschek (CSU), G...

Berichtigung zur Inzidenzberechnung:

1. Deutschland hat 84 Millionen Einwohner 

2. Die Inzidenz wird auf 7 Tage berechnet.

3. Berechnung Inzidenz: Wenn 7 Tagen lang im Schnitt 12000 Infektionen statt finden sind das 84000. Das entspricht einer Inzidenz von 100. 


Eine Überlastung des medizinischen Systems in Deutschland bei der Omikronvariante wird bei einer Inzidenz von 1500 stattfinden. 

Freitag, 7. Januar 2022

Inflation auf höchstem Stand seit 1993

"Angeheizt von höheren Energiepreisen ist die Inflationsrate in Deutschland 2021 auf 3,1 Prozent gestiegen - aufs Jahr gesehen der höchste Stand seit 1993. Im Monat Dezember legten die Preise sogar um 5,3 Prozent zu."



Hans Werner Sinn erklärt warum das so ist.
ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V
Prof. em. Dr. Dr. h.c. mult. Hans-Werner Sinn, Präsident a.D. des ifo Instituts 13. Dezember 2021
https://www.ifo.de/vortrag/2021/weihn... Viele Ökonomen sagen, die seit einiger Zeit steigenden Preise beruhten auf Sondereffekten wie Lieferkettenproblemen oder Nachholeffekten, die durch die Pandemie bedingt sind. Die Inflationsraten würden 2022 wieder zurückgehen. Allerdings sprechen zahlreiche Indikatoren eine andere Sprache. Der Anstieg ist der höchste seit 50 Jahren, als der erste Ölpreisschock die Welt erschütterte. Die aktuelle Steigerung könnte der Beginn einer anhaltenden Stagflation sein. Welche Einflussfaktoren treiben die Entwicklung heute und künftig? Welche Möglichkeiten hat die EZB gegenzusteuern?


Unsere Antwort darauf steht im Parteiprogramm

https://mtryzna.blogspot.com/2021/12/parteiprogramm-michael-tryzna-partei.html

15. Das Inflationsziel der EZB soll 1 % betragen. 

Das Inflationsziel der EZB beträgt bis jetzt 2 %. Dies gilt bis jetzt als Optimum. Staatschulden, Unternehmensschulden und Privatschulden sollen entwerten. Kaufentscheidungen sollen heute und nicht später wenn es teurer ist getroffen werden. Allerdings ist die Sparquote dadurch geringer. 

Die Zinssätze waren früher über der Inflationsrate von 2 %, so dass für Sparer der Kapitalwert mit zuzüglich der Zinsen erhalten blieb. 

Das war für alle hinnehmbar und im Gesamten betrachtet optimal. 

Heute sind die Zinsen weit unter der Inflationsrate, d.h. die Sparer verlieren Geld. 

Das größte Problem liegt hier in der Privaten Altersvorsorge also den privaten Renten. 

Damit es für die Sparer auch wieder akzeptabel wird muss das Inflationsziel auf 1 % gesenkt werden. 

Die Schuldner profitieren von den niedrigeren Zinsen. 

Das ist eine gerechte faire Sache für Alle! 

https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Glossareintraege/I/inflation.html 



Sollte die EZB das nicht machen treten wir aus dem Euro aus und die Deutsche Bundesbank ist dafür wieder zuständig. Ähnliches gilt auch, wenn die anderen Staaten die Maastrichtkriterien nicht einhalten wollen. Das sind 60% Staatsverschuldung am BIP.

Wir sind nicht bereit für hohe Inflation oder mit unterzugehen.


 

"Der Garantiezins sinkt spürbar ab dem 1. Januar 2022, und zwar von 0,9 Prozent auf historisch niedrige 0,25 Prozent. So will es der Gesetzgeber. Dies hat unter anderem auch auf die private Rentenversicherung Auswirkungen und damit auf alle Personen, die für das Alter vorsorgen möchten."

Umfrage zur Coronaimpfpflicht

 

 Hier der Link zur Umfrage auf der facbookseite.  Unten ist die Umfrage abgebildet.

  https://www.facebook.com/groups/200902024887

 Der direkte Link zur Umfrage

https://www.facebook.com/groups/200902024887/permalink/10158890533559888/


 

 
 

https://www.hessenschau.de/panorama/infografik-wo-sich-corona-in-hessen-ausbreitet---und-wie-schnell,corona-infektionen-hessen-karte-100.html?fbclid=IwAR0hVzKpePtIL_NMI-iBg8sJiojGivWEqQSptgGSORrR_qMYPfhgRL8Jsus

 

 Artikel 2 GG 

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) 1Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. 2Die Freiheit der Person ist unverletzlich. 

3In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

 https://dejure.org/gesetze/GG/2.html

 



 
Art. 4 GG

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) 1Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. 2Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

 https://dejure.org/gesetze/GG/4.html

 

Artikel 7 GG

 (1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.

(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.

(3) 1Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. 2Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. 3Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.

(4) 1Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. 2Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. 3Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. 4Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.

(5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht.

(6) Vorschulen bleiben aufgehoben.

 https://dejure.org/gesetze/GG/7.html

 

Artikel 8 GG

 (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. 

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

 https://dejure.org/gesetze/GG/8.html

 

Artikel 12 GG

 (1) 1Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. 2Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

 

 

 

Mittwoch, 5. Januar 2022

Coronavirus-Update #107: Risiko und Hoffnung | NDR Podcast

Verursacht Omikron einen milderen Krankheitsverlauf? Wie gut schützt der Booster? Und: Ist ein Ende der Pandemie in Sicht? 00:01:12 Sieben-Tage-Inzidenz und Anteil von Omikron 00:10:22 Mögliche Maßnahmen 00:12:42 Generationszeit von Omikron 00:23:14 Milderer Verlauf bei Omikron 00:31:10 Belastung von Krankenhäusern und Gesellschaft 00:52:06 Krankheitsschwere bei Kindern 00:55:55 Wirkung der Boosterimpfung 01:17:40 Debatte um Quarantäne-Zeiten 01:28:46 Ende der Pandemie in Sicht? https://www.ndr.de/coronaupdate Kein Tag vergeht ohne neue Nachrichten zum Coronavirus Sars-CoV-2. Längst haben wir uns an Maßnahmen wie Mundschutz, Abstand und Hygieneregeln gewöhnt. Und noch immer ist kein Ende der Pandemie in Sicht. In unserem Podcast wollen wir verlässlich über neue Erkenntnisse der Forschung informieren. Wie steht es um einen Impfstoff? Wie entwickelt sich die Test-Strategie? Besteht Hoffnung auf ein Medikament? Die NDR Wissenschaftsredakteurin Korinna Hennig und Beke Schulmann aus der Wissenschaftsredaktion sprechen dazu im Wechsel mit Christian Drosten, Leiter der Virologie in der Berliner Charité, und mit Sandra Ciesek, Leiterin des Instituts für Medizinische Virologie am Universitätsklinikum Frankfurt. Dabei soll es nicht um Panikmache gehen - sondern ganz im Gegenteil: Der Podcast "Coronavirus-Update" will informieren, einordnen und Hintergründe liefern. Die Manuskripte aller Folgen: https://www.ndr.de/nachrichten/info/p... Alle Fragen und Antworten zu Corona auf unserer FAQ-Seite: https://www.ndr.de/ratgeber/gesundhei... Wer eine Frage für die Podcast-Interviews mit Christian Drosten und Sandra Ciesek hat, kann diese gerne per Mail schicken an: meinefrage@ndr.de NDR Info auf Instagram: https://www.instagram.com/ndr.info NDR Info auf Facebook: https://www.facebook.com/ndrinfo #coronavirus #covid19 #covid_19 #coronavirusupdate

Mittwoch, 29. Dezember 2021

MTP Kommunalpolitik Änderung

  Parteiprogramm Michael Tryzna Partei (MTP) Stand Januar  2022 

 Unsere Farben sind Schwarz-Weiß 

 

Schwarz-Weiß, weil es die Farben der Nationalmannschaften, der Justiz und der Kirche sind. Die höheren Instanzen sind mit Schwarz-Weiß -Rot gekleidet. Einige sind Schwarz-Weiß-Braun, weil diese nicht mit den Linken verwechselt werden wollen. 

Hier die Vorschläge 

A: Kommunalpolitik 

I. Gründung der Stiftung des öffentlichen Rechts 

1. Es soll eine Stiftung des öffentlichen Rechts zur Finanzierung der freiwilligen Leistungen gegründet werden. Die Gelder sollen in einen DAX Index Fonds angelegt werden und aus den Dividendeneinnahmen die freiwilligen Leistungen finanziert werden. So sollen die freiwilligen Leistungen langfristig aus dem Stadthaushalt ausgegliedert und erhöht werden. Dadurch werden Haushaltsüberschüsse entstehen, Schulden getilgt und damit für Sollzinsen und freiwillige Leistungen keine Steuern und Abgaben mehr gezahlt werden brauchen. Daraus folgt eine starke Steuersenkung. 

Finanziert werden soll das durch 

1. Gewinnabführung der Sparkasse. Wenn die Sparkasse mehr als 10 % Eigenkapital an der Bilanzsumme hat kann diese 25 % des Bilanzgewinnes an die Stiftung abgeben. 

Die Sparkasse muss Eigenhandel betreiben um Gewinne zu erzielen. z.B. Immobiliengeschäfte, Immobilienverwaltung usw. 

2. Spendenaufrufe/Formulare werden mit den Lohnsteuerkarten verschickt. 

3. 20 Punkte der Gewerbesteuer (solange es die noch gibt) werden dorthin abgeführt. 

Wenn die Gewerbesteuer erhöht wird, braucht die Stadt durch das Finanzausgleichsgesetz weniger Umlage abführen. Heute ist das mit dem Finanzausgleichsgesetz anders. Es gibt die Bundesgewerbesteuerumlage nicht mehr und es bleibt von der Erhöhung mehr bei der Gemeinde und Umlage wird nicht gespart. 

4. Einnahmen aus Veranstaltungen, Ordnungsgelder usw. 

5. Gewinnausschüttungen aus der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft. 

6. Möglicher Verkauf bei sehr gutem Preis der Versorgungsbetriebe/Kommunalvermögen. So kann sehr schnell sehr viel Stiftungskapital zusammenkommen. 

 

II. Projekt Runder Tisch 

Es muss die Wirtschaftskraft verstärkt werden um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. 

Deshalb müssen sich Immobilienmakler, Politiker, Gewerbetreibende, Gewerkschaftler, Bauern an einen Tisch setzen und versuchen die Gewerbegebiete zu vermarkten. 

Der Flächennutzungsplan muss genügend Gewerbegebiete aufweisen und die Infrastruktur verbessert werden. 

 

III. Investitionen 

Investitionen die zu laufenden Einnahmen führen bzw. Kosten senken haben Vorrang vor Investitionen die zu laufenden Kosten führen. Beispiele: 

 

A) Auf öffentlichen Gebäuden Photovoltaikanlagen bauen um Einnahmen aus Stromerzeugung zu erwirtschaften und energetischen Gebäudesanierung betreiben. Um Stromkosten zu senken in Energiesparlaternen investieren. 

 

 

B) IV. Förderung der regenerativen Energie/Gemeindekasse aufbessern 

Wenn Gemeinden für ihre Liegenschaften keine Industrieansiedlung finden, wäre es sinnvoll dort bei den Subventionen Photovoltaik/Windräder auf Freiflächen oder Gebäuden zu errichten um die Stadtkasse aufzubessern. 

 

 C) Gründung oder Beibehaltung der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft für den sozialen Wohnungsbau. 

Ein Vorbild hierfür ist die Städtische Wohnungsbaugesellschaft in Göttingen. Sie stellt günstigen Wohnraum zur Verfügung ca. 6 Euro Kaltmiete je Quadratmeter, baut Neuwohnungen und schüttet Gewinne an die Stadt aus. 

Jetzt gibt es 2 positive Nebeneffekte durch die Stadteigene Sparkasse. 

1. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist hierbei auch die Sparkasse. Beispiel: Die Wohnungsbaugesellschaft investiert 100 Millionen Euro. 30 Millionen Eigenkapital und 70 Millionen Euro Fremdkapital, die bei der 

den Kredit zu Selbstkosten plus 1 % Zinsen gewährt, entsteht ein Überschuss von 700.000 Euro. 

2. Des Weiteren bekommt die Wohnungsbaugesellschaft sehr günstige Zinsen, was sich positiv auf ihre Gewinne auswirkt. 

Es müssen auch 1 Zimmer Wohnungen zur Verfügung gestellt werden, am besten von einem Hausmeister verwaltet und mit Waschmaschine und Trockner im Haus, wie in einem Studentenwohnheim. Ansonsten sind die Kosten bei einem Single Hartz IV Empfänger/Grundsicherungsrentner über dem was die Sozialbehörde übernimmt oder was sich Single Mindestlöhner in Hochpreisgebieten leisten können. 

Hier ist der Geschäftsbericht der Göttinger Wohnungsbaugesellschaft https://www.swb-goettingen.de/deutsch/unternehmen/aktuelles/geschaeftsbericht-2018-erschienen.html 

3. Durch Zuschüsse von höherer Stelle wie zum Beispiel dem Bundesland kann das Vermögen der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft und damit der Stadt erhöht werden. Hier der Auszug. 

“Auf einem Grundstück der Stadt Göttingen am Rande des Friedhofes am Junkerberg wird die SWB 35 neue barrierefreie 2-4 Zimmer Wohnungen bauen. Es ist geplant rund 50 % davon öffentlich vom Land Niedersachsen gefördert zu bauen, teilweise im ersten Förderweg, teilweise im zweiten Förderweg.” 

 

D) Es wird investiert in die Erweiterung der Kläranlagen zur Stromerzeugung und Kunstdüngererzeugung.  

Eine Kläranlage mit einem Einzugsbereich von 300.000 Personen kann pro Stunde 1200 kw Strom  und pro Jahr 900 Tonnen Kunstdünger erzeugen. Die Anlage kann somit seinen eigenen Energieverbrauch 30 kw pro Jahr und Bürger erzeugen und noch 600 Haushalte mit Energie versorgen. Das heißt Einsparung von Stromkosten für den Eigenverbrauch und Verkaufserlöse aus Energie und Kunstüngerkauf 

https://www.industr.com/de/so-wird-die-klaeranlage-zur-energiefabrik-2369627?fbclid=IwAR0MAWGsf5IyGT-kw6jNSmJ3ThUEQRFrz0YfcXnnLPGVHORXlbW2A2G3p2E 

 
 

IV.. Die Gemeinnützigkeit muss gefördert werden. 

D.H. freiwillige Feuerwehr, Sportvereine, ehrenamtliche Tätigkeit, DRK, ASB usw. 

Der Kindergarten muss die frühkindliche Bildung fördern, damit die Synapsen im Gehirn ausgebildet werden. Dieses sorgt für leichteres Lernen in der Schule. 

Das bedeutet Musik, Sport, handlungsorientiertes Lernen. 

Mit Steigung der Einnahmen aus der Stiftung wird der Zuschuss für den Kindergarten jedes Jahr um 5 % steigen, bis dieser in 13 Jahren bei 100% ist. Heute ist dieser 33 %. 

 
V. Eine moderne Infrastruktur für Sport und Events muss vorhanden sein.  

Für Events und Sport wie z.B. Eishockey, Basketball, Handball muss eine Multifunktionsarena, wenn nicht bereits vorhanden ist gebaut werden. Das gleiche gilt auch für ein Fußballstadion. Es gibt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten. Eigenkapital wird für solche Vorhaben benötigt: Dies kann kommen aus verschiedenen Quellen: Zuschüsse von Bund und Land, aus der Stadtkasse, die Vermarktungsrechte können für 15 Jahre an eine Vermarktungsagentur wie z.B. Sportfive verkauft werden. Fremdkapital wird über die Sparkasse zu Selbstkosten plus 1% Zinsen aufgenommen. Somit ist für günstige Zinsen gesorgt und die Sparkasse hat eine sichere Einnahme. 

 

VI. Die Gemeinde muss versuchen ihre Schulden durch Unterstützung des Landes und des Bundes abzubauen. Dafür müssen dementsprechende Anträge gestellt werden. 

Der Bundeskanzler Olaf Scholz prüft den Bundesweiten kommunalen Schuldenerlass. Die Hälfte der Altschulden sollen übernommen werden. Es ist deshalb überhaupt nicht sinnvoll Schulden in den Kommunalen Betrieben zu verstecken, sondern diese dort wieder raus zu holen. 

Olaf Scholz in Schwarzer Hose, weißes Hemd ein Knopf auf, schwarzes Jacket. (Alles Klar!?) 

https://www.vorwaerts.de/artikel/corona-rettungsschirm-so-will-olaf-scholz-kommunen-helfen