Donnerstag, 24. Oktober 2019

Dem Bericht der Tagesschau zufolge fordert die Deutsche Bundesbank die Rente mit 69 Jahren.
 https://www.tagesschau.de/wirtschaft/bundesbank-rente-101.html
Ich halte das für falsch und für zu undifferenziert, denn es muss Berufabhängig gemacht werden. Nicht in jedem Beruf kann solange gearbeitet werden. Außerdem muss eine Verpflichtung zur privaten Altersvorsorge erfolgen. Die Regulierung der Kapitalanlage für die Versicherungen zur privaten Altersvorsorge müssen überarbeitet werden. Die Bundesbank fordert auch nicht von der Politik Maßnahmen zur Erhöhung der Geburtenrate.

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/8/8f/Deutsche_Bundesbank_logo.svg/2000px-Deutsche_Bundesbank_logo.svg.png

2 Perspektiven was die Erhöhung des Renteneintrittsalters angeht sind relevant.

1. Der mögliche Arbeitskräftemangel aufgrund der demographischen Entwicklung, weshalb länger gearbeitet werden soll. Das kann heute noch gar nicht genau gesagt werden, wieviel Arbeitsplätze aufgrund von technischen Fortschritt wegfallen. Ich gehe davon aus, dass deshalb nicht länger gearbeitet werden braucht.

2.  Der Staat kann die Renten nicht mehr finanzieren.

Alternativen zur Erhöhung des Renteneintrittsalters zu Diskussion.

Erhöhung des privaten Rentenanteils am Gesamteinkommen. Heute sind es 4 % des Brutto Einzahlung (Freiwillig nicht verpflichtend)  auf  10%. verpflichtend.

Um die Höhe der privaten monatlichen Rente zu erhöhen. Auszahlung nur bis zum 80. Lebensjahr. Das wäre ein Kompromiss aus der Lösung volle Auszahlung des gesamten Rentenkapitals mit Renteneintritt wie bei der Lebensversicherung und Zahlung der Rente unbegrenzt.


Wir von der MTP fordern daher

1. Einführung des Rentenpensionsfonds
2.  Verpflichtung zur Bruttoentgeldumwandlung von 6% und bei Berufen wo nicht so lange gearbeitet werden kann von 8% des Bruttos

Hier unser Programmpunkt zur Rente
V. Sozialversicherungspolitik (Rente, Krankenkasse, Pflege)
https://www.nbim.no/ (Gouvernment Pension Fund - Global)
Unser Vorbild, wenn auch mit einer etwas anderer Geldanlageform, ist der Norwegische Pensionsfonds (Gouvernment Pension Fund - Global) mit einem Volumen von mittlerweile 954,07 Milliarden Dollar. Dieser wird und wurde durch die Einnahmen aus Rohstoffverkäufen (Öl, Gas) angespart. Haben wir in Deutschland leider nicht. Die Norweger haben in Zukunft kein Problem ihre Renten und Pensionen bezahlen zu können.

1. Einführung eines 5% Rentenpensionsfonds. Das Geld wird in einen MSCI World Aktienindex angelegt und die Dividendeneinnahme den Rentenversicherungseinnahmen hinzugefügt. Dividendenrendite ca 2,5 %
Nach 20 Jahren sind dann nach heutigem Geldwert 1200 Milliarden Euro eingezahlt. Sollte es zu einer Finanzkrise wie in Griechenland kommen, wo in der Vergangenheit 7 % Zinsen für die Staatsanleihen am Kapitalmarkt gezahlt werden mussten, können die Aktien verkauft werden und die Rentenversicherungsanstalt leiht dem Staat zu 7 % Zinsen Geld. Dadurch wird der Bundeszuschuss zu Rentenversicherung stark sinken und das Haushaltsdefizit sinkt stark.
Die Wertpapiere dienen auch als Sicherheit so dass es erst gar nicht zu so hohen Zinsen kommen würde. Die Ratingagenturen werden somit die Bonität auf höchste Qualität AAA raten.

Heute ist die Finanzierung der Rente wie folgt. Rentensumme ca. 293 Milliarden Euro. Davon 224 Milliarden Euro Beitragseinnahmen. Bundeszuschuss zur Rentenversicherung 69 Milliarden Euro. Siehe Link. Der Rentenversicherungssatz beträgt derzeit 18,6% bei 224 Milliarden Euro Einnahme d.h. 12 Milliarden Euro Einnahme pro Versicherungspunkt.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/6_Wir_ueber_uns/02_Fakten_und_Zahlen/02_kennzahlen_finanzen_vermoegen/3_mittelfristige_finanzentwicklung/einnahmen_allgemeine_rv_node.html
Was bei der Information durch die Rentenversicherungsanstalt nicht aufgeführt ist sind Bundeszuschuss an die Knappschaft: 5,2 Mrd. € Erstattung für AAÜG: 5,0 Mrd. € Beiträge für Kindererziehungszeiten 12,5 Mrd. €. Die kommen noch hinzu.

Heute Finanzierung der Rente: 293 Milliarden Euro Gesamtausgaben
69 Milliarden Euro Bundeszuschuss zur Rentenversicherung. Ca. 23,5 % der Gesamtsumme.
224 Milliarden Euro aus Rentenversicherungsbeiträgen Das sind dann 76,5 % der Gesamtsumme.

In 20 Jahren wird mit Rentenpensionsfonds die Finanzierung der Rente ungefähr so aussehen. (Nachheutigem Geldwert.) 293 Milliarden Euro Gesamtausgaben.
30 Milliarden Euro kommen aus dem Rentenpensionsfonds Ca.10 % (Neu) der Gesamtsumme.
69 Milliarden Euro Bundeszuschuss zur Rentenversicherung. Ca. 23,5 % (Unverändert) der Gesamtsumme.
194 Milliarden Euro aus Rentenversicherungsbeiträgen Das sind dann 66,5 % (stark gesunken) der Gesamtsumme.

Nach 80 Jahren ist das kleine Paradies erreicht. Dann sieht die Finanzierung der Rente nach heutigem Geldwert wie folgt aus.
120 Milliarden Euro kommen aus dem Rentenpensionsfonds Ca. 41 % der Gesamtsumme
0 Milliarden Euro Bundeszuschuss zur Rentenversicherung. 0 % (nicht mehr vorhanden in der Gesamtsumme.) =>hohes steuerliches Entlastungspotential
173 Milliarden Euro aus den Rentenversicherungsbeitragseinnahmen Das sind 59 % der Gesamtsumme.

So werden die weniger werdenden Beitragszahlungen durch weniger Beitragszahler durch den Demografischen Wandel einigermaßen kompensiert.
Für die Beamten wird ein Beamtenpensionsfonds eingerichtet der aus dem ausgeschütteten Gewinn der Bundesbank aufgebaut wird.
Wichtig ist auch, dass die Verfassungswidrigkeit der Rente, damit verhindert wird. Diejenigen die nach 1970 geboren sind werden weniger an Rente ausgezahlt bekommen als diese eingezahlt haben. Dies ist dann Verfassungswidrig. Dadurch, dass bis 67 gearbeitet werden soll wird länger und damit mehr eingezahlt, dass macht es erst verfassungswidrig. Es muss jetzt und auch in 30 Jahren bis 66 grundsätzlich gearbeitet werden. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat vor zu starken Kürzungen in der Rentenversicherung gewarnt. Mi. 29.10.2003 - Es könnte verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen, wenn Beitragszahlungen und Versicherungsleistungen in ein Missverhältnis geraten würden, sagte Papier zur Eröffnung der 35. Richterwoche am Bundessozialgericht in Kassel. Auf das derzeit im Bundestag diskutierte Rentenreformvorhaben der Bundesregierung ging er allerdings nicht direkt ein. Das Verfassungsgericht habe seit 1980 in mehreren Entscheidungen den Eigentumsschutz bei Renten und Rentenanwartschaften betont, sagte Papier. Das schließe Kürzungen zwar nicht aus. Sie dürften jedoch nicht ein solches Ausmaß erreichen, dass die Rendite auf die eingezahlten Beiträge auf null oder sogar ins Minus sinke. Wegen des Bestandsschutzes sei auch ein grundsätzlicher Systemwechsel zu einer steuerfinanzierten Grundversorgung nur für diejenigen Menschen möglich, die noch keine Rentenbeiträge gezahlt und damit noch keine Ansprüche erworben hätten. Die Bundesregierung hat beschlossen, dass es im kommenden Jahr keine Rentenerhöhung geben wird. Zudem hat sie angekündigt, in einer umfassenden Rentenreform einen Faktor einzuführen, der den Anstieg der Renten dämpft. Es sei bedenklich und eine faktische Entdemokratisierung, immer öfter Expertengremien wie die Hartz- oder Rürup-Kommission einzusetzen, kritisierte Papier. Diese demokratisch nicht legitimierten Kommissionen repräsentierten nicht nur Sachverstand, sondern vor allem auch Lobby-Interessen. "Damit gewinnt ein sehr selektiver Kreis von Personen zu großen Einfluss." Denn die Gremien würden nicht einberufen, um die Grundlagen für Entscheidungen zu erarbeiten, sondern ihnen werde faktisch die Entscheidung überlassen. Der eigentlich zuständige Bundestag laufe so Gefahr, zur reinen Ratifizierungsinstanz. Grundgesetzlicher Schutz der Renten - rentenreform-alternative.de www.rentenreform-alternative.de

2. Mindestrente
Altersarmut von Niedriglöhner/Mindestlöhnern verhindern.
Wer mindestens 35 Jahre sozialversicherungspflichtig Vollzeit (mehr als 32 Stunden pro Woche) gearbeitet hat bekommt eine Mindestrente von 800 Euro

Wer mindestens 45 Jahre Vollzeit (mindestens 32 Stunden die Woche gearbeitet hat bekommt eine Mindestrente von 1000 Euro.
Der Vorteil gegenüber der Grundsicherung jetzige Regelung besteht darin, dass
a) Der Rentner bürokratisch entlastet wird und den Weg zum Sozialamt nicht antreten braucht.
b) Vermögen nicht angerechnet wird.
c)private Rente/Riesterrente nicht angerechnet wird.
d) Silver Worker die auf 450 Euro Basis was zur Mindestrente dazu verdienen wird nicht angerechnet.

3. Die Einnahme aus privater Altersvorsorge wird bei der Grundsicherung zur Hälfte angerechnet. Wer eine Rente private Rente von 200 Euro pro Monat hat und auf Grundsicherung angewiesen ist werden 100 Euro angerechnet und 100 Euro hat derjenige dann zuzüglich auf die 424 Euro Grundrente mehr. Also insgesamt 524 Euro plus angemessene Wohnkosten.

Sollten die Rentenversicherungsanstalt nicht in der Lage sein Vollzeit- und Teilzeitbeschäftung zu unterscheiden, sondern nur die Einnahmen sehen kann, kann die Grundrente nicht gemacht werden. Dann tritt folgende Regelung in Kraft.

Wer mehr als 35 Jahre Sozialversicherungspflichtg gearbeitet hat bekommt 10% mehr Regelsatz bei der Grundsicherung, d.h. 424 Euro Regelsatz davon 10% sind 42,40 Euro =446,40 Euro.
Die Regelung bei der privaten Rente unter Punkt 3 wird übernommen. Wer 200 Euro private Altersrente hat, hat dann 424 Euro plus 42,40 Euro plus 100 Euro= 546,40 Euro plus angemessene Wohnkosten.

4. Verpflichtung zur 6 % Bruttoentgeldumwandlung mit 2 % Mindestzins pro Jahr auf das eingezahlte Kapital. Das Problem bei der Riesterrente ist, dass diese bei der Auszahlung besteuert wird. Dies kann umgangen werden, wenn ins Ausland gezogen wird.
Wenn Rentner das gemacht haben mussten diese ihre Förderbeiträge zurückbezahlen. Da hat der EuGH geurteilt, dass die Fördergelder nicht zurückbezahlt werden brauchen. Die Bundesregierung hat darauf bis heute nicht reagiert.
Außerdem werden dort keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erhoben. Es muss geprüft werden, ob das doch geht.

5. Abführung der Abgeltungssteuer in die Krankenversicherung. Durch das immer reicher werden der Bevölkerung wird die Einnahme stark steigen. Durch den Rentenpensionsfonds steigt die Rente stärker und somit auch die Krankenversicherungseinnahme.

Durch diese Maßnahmen kann heute wie auch im Jahr 2050 mit 66 Jahren in Rente gegangen werden. Macht man den 5% Rentenpensionsfondssatz und die 6% Bruttoentgeldumwandlung nicht, muss laut OECD bis 72 und laut Deutsche Bundesbank bis 73 gearbeitet werden.
Volle medizinische Leistungen können gewährleistet werden, da durch den Rentenpensionsfonds die Rente stärker steigt als ohne und dadurch auch die Kranken- und Pflegeversicherungseinnahmen steigen. Dadurch, dass die Bevölkerung immer reicher wird steigt die Abgeltungssteuereinnahme die in die Kranken-und Pflegeversicherung fließt. (Durch Abschaffung der Erbschaftssteuer wird dies noch verstärkt.) Auf die Auszahlung der Bruttoentgeldumwandlung werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig. (Wie bei der Betriebsrente auch)
Die Gesamtbelastung bei den Sozialversicherungsabgaben darf 43% nicht übersteigen und liegen nach derzeitiger Berechnung bei 43%. Im Einzelnen bedeutet dies.
1. Rentenversicherungssatz 16%
2. Rentenpensionsfondsatz 5%
3. Krankenversicherungssatz 16%
4. Arbeitslosenversicherungssatz 3%
5. Pflegeversicherungssatz 3%
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6. Gesamtbelastung 43%

Heute beträgt der Rentenversicherungssatz 18,6 %. Er soll 16 % betragen. Das macht eine Mindereinnahme von ca. 30 Milliarden Euro aus. Da die Renten erst mit 66 Jahren ausgezahlt werden sollen werden ca. 30 bis 35 Milliarden Euro eingespart. Das heißt der Bundezuschuss zur Rentenversicherung bleibt unverändert. Der Arbeitslosenversicherungssatz beträgt derzeit 3,0 % mit hohen Überschüssen. Er soll solange 3% betragen um die Bildungsoffensive zu finanzieren bis die Arbeitslosigkeit unter 2 Millionen Arbeitslose sinkt.
Das entspricht der Generationengerechtigkeit. Die jetzige Generation muss genauso lange arbeiten wie die nächste Generation bei ungefähr gleicher Rentenhöhe. Bei Rezession wie 2009 wird der Rentenpensionsfondsatz ausgesetzt und die Gesamtsozialversicherungsbelastung beträgt dann 38 % statt 43 %.

Es müssen Berufe festgelegt werden, wo nicht bis 66 gearbeitet werden kann. Hier kann auch früher in Rente gegangen werden. Allerdings beträgt dann der Bruttoentgeldumwandlungssatz nicht 6 %, sondern 8 %. Wer früher in Rente gehen kann hat einen Vorteil, hat aber den Nachteil 2 Prozentpunkte mehr zu bezahlen. Das ist Gerecht!

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