Ich habe eine 50 Grad seelische Schwerbehinderrung. Die Uni Kassel Bereich Kernstudium zweifelt an, dass ich studierfähig bin und das Praxissemester machen kann. Sie möchte dass ich ein amtsärztliches Attest vorlege, dass ich studierfähig bin. Bis hier wäre das bei einem Studienanfänger noch in Ordnung.
Der Skandal daran ist:
1. Ich bin mit dem Kernstudium bis auf das Praxissemester durch und das ohne Fehlversuch und ohne Rücktritt vom Prüfungsversuch. Ich habe damit bewiesen, dass ich die Leistungen erbringen kann. Wäre das zu Beginn des Studiums gewesen, wo man noch nicht wissen kann ob der Student das kann hätte ich das noch verstanden.
2. Ich bin trotzdem zum Gesundheitsamt Kassel gegangen und habe darum gebeten ein Attest auszustellen das ich studierfähig bin. Das Gesundheitsamt hat gesagt, sie können so ein Attest nicht ausstellen. Sie können nur Studenten Studierunfähigkeit bescheinigen.
Die Uni Kassel muss ein Antrag beim Gesundheitsamt Kassel zur Begutachtung stellen damit diese tätig werden können.
Die Uni Kassel weigert sich so einen Antrag beim Gesundheitsamt Kassel zu stellen.
Ich werde ohne Attest nicht zugelassen zum Praxissemester.
Es geht jetzt nicht vor ran.
Was soll ich jetzt machen?
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